Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

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stilloffline
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Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von stilloffline »

Hallo zusammen,

ich habe ziemliche Probleme mit meinem Vertrag mit Kabel Deutschland und bin zur Zeit etwas ratlos. Gut möglich, dass mein Problem nicht so selten ist, aber auf die Schnelle habe ich keinen passenden Forums-Eintrag gefunden - auch weil ich ich nicht genau wusste, nach welchen Stichworten ich günstigerweise suchen sollte. Wenn das Thema also schon umfassend geklärt ist, bin ich dankbar für einen Hinweis.

Ich habe Ende Mai in einer Filiale einen Vertrag über Internet und Telefon mit Kabel Deutschland geschlossen - zum unschlagbaren Preis von 12,90 Euro im Monat. Auf der Homepage ist angegeben, dass ein Kabelanschluss nicht mal Voraussetzung für die Internetnutzung ist und auch der Mitarbeiter in der Filiale hatte keine Einwände, nachdem er meine Adresse überprüft hat.

Als der Techniker dann mit einem Mitarbeiter meiner Vermieterin im Keller war, wo wohl irgendwelche Verstärker- oder Verteilergerätschaften sind, musste er feststellen, dass die Kabelanlage im Haus nicht von Kabel Deutschland, sondern von der Fa. Keding Kabel TV installiert worden ist. Deshalb dürfte er diese nicht verändern und könnte meinen Internetanschluss leider nicht "freischalten". Telefonate mit der Firma des Technikers, die ständig neue Termine mit mir ausmachen wollten, waren fruchtlos. Dort war man selbst ärgerlich, dass man ständig Mitarbeiter zu Häusern schicken muss, in denen Kabel Deutschland gar nicht die Kabelanlage installiert hat und betreibt.

Nachdem Kabel Deutschland mir dann schriftlich mitteilte, dass man den Vertrag mit mir auflösen wolle, weil man mich angeblich nicht erreicht hätte, war das der Auftakt für eine schriftliche und telefonische Auseinandersetzung, die ich in dem Maße noch nie erlebt habe. Auf meine umfangreiche Schilderung des Problems, reagierte man kurz angebunden mit Behauptungen wie "da könne man leider nichts machen". Ein Hinweis, das rechtlich für Kabel Deutschland gar nicht die Möglichkeit besteht, vom Vertrag zurückzutreten, wurde ignoriert, stattdessen interpretierte man ihn dahingehend, dass ich einen neuen Vertrag abschließen möchte. Darauf folgten ein Anruf der Technikfirma, die von den komplizierten Umständen natürlich nicht informiert worden war und sofort einen weiteren Techniker schicken wollte, und schließlich neue Vertragsunterlagen per Post.

Ein Telefonat mit Keding Kabel TV hat ergeben, dass Kabel Deutschland tatsächlich nicht ohne weiteres deren Leitungen in dem Haus, in dem ich wohne, nutzen darf. Das ginge nur, wenn ich über sie zumindest einen Vertrag über Kabelfernsehen abschließen würde. Und überhaupt müsse Kabel Deutschland den Auftrag an Keding weiterleiten, damit die einen eigenen Techniker schicken können. Bisher habe man von Kabel Deutschland aber in Zusammenhang mit meiner Wohnung noch nichts gehört. Ich finde es schon ganz schön unverschämt, dass ich selbst recherchieren musste, wie da die Zuständigkeiten zusammen hängen und KD mir nicht einmal erklärt hat, worin genau die Probleme bestehen.

Nun habe ich an einem Kabelfernsehanschluss überhaupt kein Interesse. Die zusätzlichen Kosten machen den Internetanschluss meiner Meinung nach zu teuer. Außerdem habe ich nichtmal einen Fernseher.

Als ich schließlich die Kundenhotline anrief, war der Gipfel der Unverschämtheit und Inkompetenz erreicht. Der Mitarbeiter dort erzählte mir nämlich, dass mein Vertrag erst - Zitat - "rechtskräftig" sei, wenn die Installation erfolgreich war. Davon, dass der Vertrag unstrittig schon bei der erzielten Einigung in der Filiale und spätestens mit den Unterschriften unter den Vertrag wirksam war, ließ er sich auch nicht überzeugen.

Laut Kabel Deutschland gilt in meinem Fall: Pech gehabt, aus dem Internetanschluss wird nichts. Man könne gar nichts machen, weil sich die Fremdfirma, der die Hausanlage gehört, (meiner Meinung nach verständlicherweise) querstellt. Nach meiner Rechtsauffassung leiten sich aber aus dem von Kabel Deutschland und mir geschlossenen und sehr wohl wirksamen Vertrag Leistungspflichten für KD ab: Nämlich die Installation eines Kabelinternetanschlusses. Wie die das machen ist mir - mit Verlaub - pupsegal. Eine Einigung mit Keding zu erzielen, ist mE nach Aufgabe von KD - und wenn die Geld dafür sehen wollen, dass ihre Leitungen genutzt werden, dann soll doch KD dafür aufkommen. Meiner Meinung nach ist das die einzige Möglichkeit, dass mein kundenunfreundlicher und orthographisch erschreckend schwacher Vertragspartner seinen Leistungspflichten nachkommt. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass sich das Unternehmen im Zweifelsfall schadensersatzpflichtig macht - schließlich hat es die Pflichverletzung zumindest fahrlässig verschuldet, indem bei Vertragsschluss nicht überprüft wurde, ob die vorliegende Anlage überhaupt KD oder eben einem Fremdanbieter gehört.

Meine Fragen also:
Stand schonmal jemand vor dem gleichen Problem und weiß, wie die rechtliche Lage aussieht? Gibt es noch eine Chance für mich, meinen Internetanschluss für 12,90 € zu bekommen oder muss ich mir einen Telefoninternetanbieter suchen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar - oder wie gesagt für einen Hinweis, an welcher Stelle des Forums ich Informationen finden kann.
Balu
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Balu »

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kabel Internet

2. zustandekommen des vertrages
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der
Leistung durch Kabel Deutschland zustande.
Den Auftrag kann der Kunde unter Verwendung
eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich oder online) oder telefonisch
erteilen.

1. voraussetzung für die nutzung der leistungen
1.1. Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Kabel Deutschland genutzt werden. Der Kabelanschluss
muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Kabel Deutschland
empfangen.
Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage,
– eine Multimediadose,
– ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Kabel Internet entsprechend den
auf http://www.kabeldeutschland.de veröffentlichten technischen Mindestanforderungen von
Kabel Deutschland als Endgerät sowie
– eine Genehmigung des Betreibers (Gestattung) des hausinternen Kabelnetzes für die
Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel Deutschland betrieben wird. Kabel
Deutschland behält sich vor, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von Kabel Deutschland nicht innerhalb eines
Monats die Gestattung vorlegt oder eine vorliegende Gestattung später entzogen wird.


Kabel Deutschland storniert dann solche Aufträge, kommt sehr oft vor in Mehrfamilienhäuser.

Eine Möglichkeit die dir jetzt noch bleibt ist, das du KD anbietest die Kosten dafür zu übernehmen einen weiteren HüP zu setzen.
Voraussetzung dafür bleibt natürlich das dein Vermieter keine Einwände hat, die Kosten dafür dürften Vierstellig sein.
stilloffline
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von stilloffline »

Die AGB habe ich gesehen bzw. eben online angeguckt, aber offensichtlich gelten die für Fernabsatzverträge. Ich hingegen habe doch meinen Vertrag ganz altmodisch in der Filiale abgeschlossen - und mir erschließt sich nach wie vor nicht, warum dort etwas anderes gelten sollte als die Regel, dass ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster hängen und muss nachher noch einmal zu Hause nachsehen, ob ich damals beim Vertragsschluss AGB bekommen habe und falls ja, wie die aussahen.

1.1 der AGB habe ich auch mit Unbehagen gelesen. Trotzdem erschließt sich mir nicht, warum in diesem konkreten Fall die Gestattung des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes erforderlich sein soll, wenn doch auf der anderen Seite damit geworben wird, dass ein Kabelanschluss für das Produkt überhaupt nicht mehr notwendig ist. Das riecht doch förmlich nach

- entweder § 307 I, II Nr. 2 BGB:
1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.


- oder hilfsweise § 305 c
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Ich jedenfalls finde es mehr als ungewöhnlich, dass man mir erst zusagt, ein Internetanschluss sei an meiner Adresse überhaupt kein Problem, um mir dann sagen zu lassen, dabei habe eigentlich auch noch eine dritte Partei - nämlich der externe Hausanlagenbetreiber - ein Wörtchen mitzureden, wovon dann abhängen soll, ob Kabel Deutschland leisten muss oder nicht.

Wie Du merkst: Ich bin stinkwütend. Es ist ja ein Ding, dass das mit dem Internetanschluss nicht zu funktionieren scheint. Dass aber der Mitarbeiter der Filiale oder derjenige, der den Auftrag in der Zentrale bearbeitet hat, nicht einsehen konnte, dass die Hausanlage überhaupt nicht KD gehört, dem ollen Mitarbeiter am Telefon gleiches aber mit einem Klick möglich war, macht mich rasend. Dass einem dann aber auch niemand erklärt, warum genau das jetzt nicht funktioniert, sondern sogar noch patzig wird, DAS ist wirklich der Gipfel. Warum daran ein neuer Auftrag mit neuem Techniker irgendetwas ändern sollte, ein Rätsel.
Master2
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Master2 »

stilloffline hat geschrieben: 1.1 der AGB habe ich auch mit Unbehagen gelesen. Trotzdem erschließt sich mir nicht, warum in diesem konkreten Fall die Gestattung des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes erforderlich sein soll, wenn doch auf der anderen Seite damit geworben wird, dass ein Kabelanschluss für das Produkt überhaupt nicht mehr notwendig ist. Das riecht doch förmlich nach
Du brauchst keinen Kabelfernsehanschluß, das war früher mal anders. Trotzdem brauchst Du ein Kabel (in Form von elektrischer Leiter) in Deine Wohnung, sonst läuft der Anschluß eben nicht. Das ist genauso, wie der Strom nicht eben einfach so aus der Steckdose kommt.

Die Kabelanlage gehört nicht KD, also dürfen sie da garnichts dran verändern. Da würde sich der Eigentümer bedanken und im Gegenzug eine Schadensersatzklage an KD schicken. Das ist genauso, wie nicht jeder dahergelaufene an Deinem Auto rumschrauben kann. Außerdem würde es ohnehin nichts nützen, denn der HÜP ist nicht von KD, sondern vom lokalen Betreiber. Um dort Daten hinzubekommen, muss KD durch die Leitungen des lokalen Betreibers durchleiten.

Offenbar hat KD mit dem lokalen Kabelnetzbetreiber, dem die Anlage gehört, sogar ein Durchleitungsabkommen. Daher ist es wohl auch möglich, den Internetanschluß für diese Adresse zu bestellen.

Der lokale Betreiber setzt dazu aber voraus, dass Du bei ihm einen Kabelfernsehanschluß hast, sonst leitet er auch nichts durch. Das ist aber nicht die Schuld von KD, da können sie nichts dran ändern, sondern allenfalls Deine eigene.
stilloffline hat geschrieben: Als ich schließlich die Kundenhotline anrief, war der Gipfel der Unverschämtheit und Inkompetenz erreicht. Der Mitarbeiter dort erzählte mir nämlich, dass mein Vertrag erst - Zitat - "rechtskräftig" sei, wenn die Installation erfolgreich war. Davon, dass der Vertrag unstrittig schon bei der erzielten Einigung in der Filiale und spätestens mit den Unterschriften unter den Vertrag wirksam war, ließ er sich auch nicht überzeugen.
Unterscheide Bestellung und Vertrag. Der Vertrag kommt mit der betriebsfähigen Bereitstellung zustande. Die MVLZ läuft auch ab diesem Tag. Was Du unterschreibst, ist eher eine Bestellung an KD, den Anschluß bei Dir einzurichten und nach erfolgreicher Einrichtung mit den unterschriebenen Konditionen laufen zu lassen.
Fabian
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Fabian »

Master2 hat geschrieben: Offenbar hat KD mit dem lokalen Kabelnetzbetreiber, dem die Anlage gehört, sogar ein Durchleitungsabkommen. Daher ist es wohl auch möglich, den Internetanschluß für diese Adresse zu bestellen.
Eigentümer des hausinternen Kabelnetzes dürfte wohl der Hauseigentümer sein. Ob da zwischen Hauseigentümer und der lokalen Installationsfirma bzw. Kabelnetzbetreiber Verträge abgeschlossen sind, müsste m.E. zunächst mal abgeklärt werden.

Sollten solche Abmachungen nicht existieren, müsste doch eine "Multimediagestattung" des Hauseigentümers ausreichen.
Master2
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Master2 »

Fabian hat geschrieben:
Master2 hat geschrieben: Offenbar hat KD mit dem lokalen Kabelnetzbetreiber, dem die Anlage gehört, sogar ein Durchleitungsabkommen. Daher ist es wohl auch möglich, den Internetanschluß für diese Adresse zu bestellen.
Eigentümer des hausinternen Kabelnetzes dürfte wohl der Hauseigentümer sein. Ob da zwischen Hauseigentümer und der lokalen Installationsfirma bzw. Kabelnetzbetreiber Verträge abgeschlossen sind, müsste m.E. zunächst mal abgeklärt werden.

Sollten solche Abmachungen nicht existieren, müsste doch eine "Multimediagestattung" des Hauseigentümers ausreichen.
Nein, zu einem gibt es dann immer noch das Problem, dass KD ja bis zum HÜPs Daten einspeisen muss. Wenn denen die Kabel unter dem Gehweg aber nicht gehören, müssen sie sich mit dem Besitzer dieser Kabel auf eine Durchleitung einigen.

Zum anderen kann der lokale Betreiber des Kabelnetzes Anforderungen und Auflagen an die Hausanlage stellen bzw. der momentane Stand der Anlage Vertragsbestandteil sein. Solange die Hausanlage nicht an einem KD-HÜP angeschlossen ist, solange hat KD dort auch keine Änderungen vorzunehmen, auch nicht mit Multimediagestattung des/der Hauseigentümer(s).

Abgesehen davon steht in Punkt 1.1 der Multimediagestattung: Der Vertragspartner gestattet Kabel Deutschland die Installation und den Betrieb eines Übergabepunktes und eines Hausverteilnetzes
oder einzelner wohnungsbezogener Verteillinien (im folgenden „Anlage“ genannt) in umseitig aufgeführten Häusern.


Da steht nichts davon, dass KD einfach feindliche HÜPs entern darf. KD darf allenfalls einen eigenen HÜP installieren (wer bezahlt die Installation dann eigentlich?) und eigene Leitungen ziehen bzw. eine eigene Hausanlage betreiben.
stilloffline
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von stilloffline »

Master2 hat geschrieben: Unterscheide Bestellung und Vertrag. Der Vertrag kommt mit der betriebsfähigen Bereitstellung zustande. Die MVLZ läuft auch ab diesem Tag. Was Du unterschreibst, ist eher eine Bestellung an KD, den Anschluß bei Dir einzurichten und nach erfolgreicher Einrichtung mit den unterschriebenen Konditionen laufen zu lassen.
Ich unterscheide sehr wohl: Ein Vertrag setzt sich aus Angebot und Annahme zusammen. Das Angebot zum Vertragsanschluss stammte von mir, der KD-Mitarbeiter hat es angenommen (vgl. § 145 ff. BGB). Wie sonst sollte wohl seine Unterschrift unter den Vertrag auszulegen sein? Mir ist bewusst, dass bei Fernabsatzverträgen - also wenn im Internet oder Katalog bestellt wird - die Bestellung das Angebot darstellt und erst die Lieferung bzw. die Leistung als Angebotsannahme bewertet wird. Ein Fernabsatzvertrag liegt hier aber eben nicht vor, da ich den Vertrag in einer Filiale abgeschlossen habe. Was diese Einschränkung in den AGB sein soll, kann ich mir nicht erklären. Eine aufschiebende Bedingung iSd § 158 BGB etwa?


Dass KD nicht einfach an der fremden Anlage rumfummeln darf, ist mir klar. Die Interessen der Fremdfirma kann ich sogar sehr gut nachvollziehen. Trotzdem halte ich es nur für ihre Pflicht, dass Kabel Deutschland sich mit diesem Anbieter um eine Einigung und Lösung bemüht. Es ist ja nicht so, dass die Drittfirma ihre Leitungen partout nicht zur Verfügung stellen würde. Die wollen nur mitverdienen, was ich verstehen kann.

Master2 hat geschrieben: Du brauchst keinen Kabelfernsehanschluß, das war früher mal anders. Trotzdem brauchst Du ein Kabel (in Form von elektrischer Leiter) in Deine Wohnung, sonst läuft der Anschluß eben nicht..
Ach nein? Es ist doch so: Ich brauche de facto einen Kabelfernsehanschluss, sonst darf ich bzw. KD ich die Leitungen nicht fürs Internet nutzen. Und ich schätze, dass ich nicht die einzige in dieser Situation bin. Schließlich dürfte es diese Konstellation, in der plötzlich alles von einem Fremdanbieter abhängt, häufiger geben. Denn laut KD-Technikfirma passiert es jedenfalls in Großstädten schließlich ständig, dass deren Mitarbeiter vor Anlagen stehen, an denen sie nicht Hand anlegen dürfen.

Nach wie vor will es mir nicht in den Kopf, dass ein Vertragsteil einfach Leistungen versprechen darf, dabei auch noch Vertrauen erweckt, indem durch einen Check am Computer geprüft wird, ob die Leistung in der Wohnung des Kunden verfügbar ist, um dann am Ende Ätschebätsch zu sagen - nachdem der Kunde wochen- und monatelang hingehalten worden ist und keinen Zweifel hatte, dass demnächst der Internetanschluss in Topform zur Verfügung steht.

Ich danke Euch jedenfalls jetzt schonmal für Eure Antworten - auch wenn ich jetzt nicht hoffnungsvoller bin, so ist es doch befreiend, etwas Wut abzulassen und ein paar andere Meinungen zu hören. Und vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der in gleicher Situation eine innovative Lösung entwickelt hat - die am Ende nicht mehr als das Doppelte kostet.
Fabian
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Registriert: 14.06.2009, 14:21
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Fabian »

Master2 hat geschrieben: Nein, zu einem gibt es dann immer noch das Problem, dass KD ja bis zum HÜPs Daten einspeisen muss. Wenn denen die Kabel unter dem Gehweg aber nicht gehören, müssen sie sich mit dem Besitzer dieser Kabel auf eine Durchleitung einigen.
So ist es.
In diesem Fall sind KDG und die Firma, die die Rechte an den Kabeln unter dem Gehweg hat, mögliche Vertragspartner.
KDG darf dann m.E. keine Angebote machen, die die Rechte dieser Firma beeinträchtigt.
Soweit ich das verstanden habe, ist das aber geschehen.
Das könnte ein Mangel in den bei KDG automatisch abzufragenden Verfügbarkeitsdateien sein.
Das sollte KDG dann aber korrigieren.
Keine gute Lösung ist es, interne Aufgaben dem Kunden zuzuschieben.

Besitzer der Kabel im Hause ist aber für mich eindeutig der Hausbesitzer. Der kann natürlich irgendwelche Nutzungsrechte per Vertrag einer Firma einräumen. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, das doch mal zu überprüfen.
Regloh
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Regloh »

Hallo.

Wie die Definition von Vertrag ect. nun rechtlich aussieht, weiß ich im Detail nicht. Aber wenn KDG dir den Anschlus nicht installiert bzw. installieren kann, wird die bestellte Leistung nicht bereitgestellt und der Vertrag somit nicht erfüllt. Folglich ist eine fristlose Kündigung, sofern der Vertrag überhaupt aktiviert wurde, möglich. Aber der Vertrag/Auftrag wird in solchen Fällen storniert und dir entstehen keine Kosten.

Dass KDG hier natürlich schlecht informiert ist, steht außer Frage. Aber das passiert überall mal. Natürlich dürfen dann die Mitarbeiter an der Hotline das ganze nicht abtun, sondern müssen sich kümmern oder dir definitive Aussagen/Absagen erteilen. Im schlimmsten Fall bekommst du eben keinen Internetanschluss.
Ach nein? Es ist doch so: Ich brauche de facto einen Kabelfernsehanschluss, sonst darf ich bzw. KD ich die Leitungen nicht fürs Internet nutzen. Und ich schätze, dass ich nicht die einzige in dieser Situation bin. Schließlich dürfte es diese Konstellation, in der plötzlich alles von einem Fremdanbieter abhängt, häufiger geben. Denn laut KD-Technikfirma passiert es jedenfalls in Großstädten schließlich ständig, dass deren Mitarbeiter vor Anlagen stehen, an denen sie nicht Hand anlegen dürfen.
Natürlich gibt es bei KDG den Internetanschluss auch ohne TV-Vertrag. Wenn du bei deinem TV-Anbieter einen Vertrag brauchst, um die KDG-Leistung in Anspruch zu nehmen, ist das kein Vertrag von KDG und verletzt nicht das Angebot.
Und da die Subunternehmer vor Ort manchmal viel Mist erzählen, würde ich auf diese Aussage mit den Anlagen nicht sonderlich viel geben.
Ich danke Euch jedenfalls jetzt schonmal für Eure Antworten - auch wenn ich jetzt nicht hoffnungsvoller bin, so ist es doch befreiend, etwas Wut abzulassen und ein paar andere Meinungen zu hören. Und vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der in gleicher Situation eine innovative Lösung entwickelt hat - die am Ende nicht mehr als das Doppelte kostet.
Kopf hoch. Niemand kann dir was berechnen, was nicht bereitgestellt wird. In jeder Firma läuft mal was schief. Mal mehr, mal weniger. :)
Master2
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Master2 »

Fabian hat geschrieben: Soweit ich das verstanden habe, ist das aber geschehen.
Das könnte ein Mangel in den bei KDG automatisch abzufragenden Verfügbarkeitsdateien sein.
Das muß kein Fehler von KD sein. Ich kenne es hier in München von Freunden, die bei einer anderen Kabelgesellschaft sind und trotzdem Produkte von KD (außer dem Fernsehanschluß) bestellen können.

In diesem Fall erklärt sich der Netzbetreiber auf Weise bereit, die Daten von KD entsprechend durchzuleiten. Also kann es durchaus ok sein, dass KD seine Produkte an diesen Adressen anbietet. Die Bestellung erfolgt in der Tat dann über KD.

Ebenso kann es ok sein, dass der lokale Betreiber die Durchleitung zwar zulässt, aber fordert, dass der Empfänger bei ihm Kunde (Kabelanschluß) ist.
Fabian hat geschrieben: Das sollte KDG dann aber korrigieren.
Keine gute Lösung ist es, interne Aufgaben dem Kunden zuzuschieben.
Full Ack.
Sie sollten zumindest darauf hinweisen, dass es über einen anderen Netzbetreiber läuft, der möglicherweise Anforderungen stellt. Bei DSL-Resellern gab es schließlich auch immer den Punkt, dass der Kunde einen funktionsfähigen Telekomanschluß auf eigene Kosten bereithalten muss.