meist DeutschePost, eher aber der HErsteller des ÜP, oder bei ganz neuen Kabel Deutschland.Nibelungen hat geschrieben:HÜP ist der "Hausübergabepunkt" - ein Kästchen dass meist im Keller (oder außen am Haus) installiert ist. Da geht das Kabel von der Straße rein - und von dort gehen die Kabel für die einzelnen Dosen ab.
Alles was nach dem HÜP liegt - liegt (meist) in der Verantwortung des Eigentümers, also wenn da was kaputt ist (Kabel geknickt oder so, Verstärker kaputt), dann muß der Eigentümer das bezahlen. Wenn vor dem HÜP was kaputt ist (oder der HÜP selbst) dann zahlt der Kabelbetreiber.
(Es gibt Ausnahmen in Form von Verträgen in denen der Eigentümer das gesamte Netz, also auch im Haus, an die KDG überträgt bzw. eine Art Servicevertrag mit dem Kabelbetreiber abschließt - kostet mehr, aber auch für "in-house"-Schäden kommt der Kabelbetreiber dann auf - man muß in so einem Fall gar nichts mehr zahlen.)
Auf dem Kästchen steht entweder Deutsche Post (= alt *gg*) oder aber halt der Name des Kabelbetreibers drauf.
In Mehrfamilienhäusern ist das oft ein ganzer "Schrank", da ist der HÜP drin, der Verstärker und alles. In Einfamilienhäusern hängen einfach kleine Kästchen/Gerätschaften an der Wand rum.
(Ich bin kein Techniker oder KDGler, meine Beschreibung ist daher eher "hemdsärmelig" gemacht - ich garantiere nicht für Vollständigkeit *gg*).
Der HÜP hängt in den wenigstens Fällen in Schränken, da der ÜP dem NE3 Betreiber gehört darf dieser nicht in NE4 Schränken montiert werden.