Wie gesagt, ich habe den genauen Wortlaut zitiert.
Wenn ich mir das genau überlege, und mir diesen Satz durch den Kopf gehen lasse, ist mein Gerät ein Leihgerät und nicht mein Egentum
Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
Da stand also : "DVR .......................... 0,00 €" ??kingmania hat geschrieben:Wie gesagt, ich habe den genauen Wortlaut zitiert.
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
dann solltest Du mal nachschauen, ob Dir nach Vertragsende 60,00 € abgebucht wurden ....
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
Hallo,kingmania hat geschrieben:ja 0,00 €
meine Auftragsbestaetigung ist vom 11.10.2007. Auf dieser steht genau das Gleiche wie auf deiner und mein Receiver ist ein leihgeraet. Ich meine sogar, dass ich wegen dieser Sache (Leihgeraet oder nicht) extra bei KDG angerufen habe. Von 3 Jahren, wie du in deinem ersten Post geschrieben hast, steht in dieser Auftragsbestaetigung ueberhaupt nichts.
Daher sollte einem Austausch mit dem neuen Receiver (wenn er auf dem Markt ist) nichts im Wege stehen.
Gruß
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
Das mit den 60 Euro ist nen Standardtext. Wenn du den DVR zurückschicken müsstest würde da drin stehen.
Receiver 60 Euro, Smartcard 35 Euro, Digitaler Video-Recorder 250 Euro
Man weißt einfach vorsichtshalber in der AB schon daraufhin was anfallen könnte, wenn die entsprechenden Geräte ausgeliefert werden. Falls man den Text zur Rückforderung bei der Kündigung vergisst, hat man hier etwas auf was man sich berufen kann. Denn der Kunde akzeptiert AB.
Receiver 60 Euro, Smartcard 35 Euro, Digitaler Video-Recorder 250 Euro
Kannst du ignorieren. Du hast keinen Digital Receiver bekommen sondern einen Digitalen Video-Recorderkingmania hat geschrieben:Wenn ihnen im Rahmen dieses Auftrags ein Digtial Receiver zur Nutzung überlassen wird, und sie diesen nach Vertragsbeendigung nicht zurücksenden, werden dafür 60 € berechnet " Wie ist dieses zu verstehen ?
Man weißt einfach vorsichtshalber in der AB schon daraufhin was anfallen könnte, wenn die entsprechenden Geräte ausgeliefert werden. Falls man den Text zur Rückforderung bei der Kündigung vergisst, hat man hier etwas auf was man sich berufen kann. Denn der Kunde akzeptiert AB.
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
Bei mir genau die gleiche Situation und der gleiche Text in der AB.
In den beigelegten AGB von damals find ich übrigens auch nichts über die 250€...
Wat nu?
In den beigelegten AGB von damals find ich übrigens auch nichts über die 250€...
Wat nu?
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
Da steht in der Zeile der AB wo der DVR mit 0,00 Euro aufgeführt wird entweder zum Kauf oder zur Nutzung lediglich das ist relevant.
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Re: Festplattenreceiver HD als Bestandskunde
In meinem Fall steht tatsächlich "Kaufpreis 0,00€"
Dann dürfte das wohl meiner sein. Aber ich gehe davon aus, das KDG trotzdem die 250€ abbuchen wird![:-) :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Dann dürfte das wohl meiner sein. Aber ich gehe davon aus, das KDG trotzdem die 250€ abbuchen wird
![:-) :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)