In dem Fall ist das falsch. Denn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung hat ja der Kunde verursacht.Masterflok hat geschrieben:Richtig, zumal du es nicht nur einmal versucht hast.
Manchmal müssen solche Firmen am eigenen Leibe spüren, wie teuer so ein kundenunfreundliches Verhalten sein kann. Deshalb, Einzugsermächtigung entziehen sobald keine Leistungen seitens KD erbracht werden. Lass dich nicht von dem KD-Jünger MB-Berlin verunsichern.
Vertragsauflösung bei Umzug ist eine freiwillige Kulanzleistung seitens von KDG, die sie auch nicht jedem Kunden gewähren müssen.