KD und Eigentümergemeinschaft

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petzifun
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von petzifun »

Nibelungen hat geschrieben:Na ja, wenn auch noch ein Kabelschacht da ist dann sehe ich gute Chancen dem Vermieter das schmackhaft zu machen. Ist ja ne Wertsteigerung für seine Wohnung und so *gg*.

Mußt ihm halt nochma erklären dass da keine Kosten auf ihn zukommen, nix gebohrt wird... und lass Dir die Genehmigung schriftlich geben von ihm! Weil nicht dass es später Ärger gibt. Sollte er die Eigentümergemeinschaft fragen müssen dann solltest Du mitgehen und nochmal die Vorteile (kostenlos, kein Bohren...) rauskehren.

Sternverkabelung (dieser Kostenvoranschlag) ist ideal - weil jeder sein eigenes Kabel zum HÜP bzw Verstärker hat. Das kann dann schon optimal eingestellt werden.

Evtl. wäre der Umstieg auf einen NE4-Vertrag sinnvoll - das geht aber nur mit Eigentümerversammlung. Das wäre dann schon was größeres.
NE4-Vertrag? Erklär das mal kurz! Lese ich zum erstenmal.

Ich habe meine Vermieterin drauf angesetzt.
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Nibelungen
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Nibelungen »

NE4-Verträge bedeuten, dass KDG sich nicht nur bis zum HÜP kümmert (so wie es jetzt ist, NE3) sondern auch um die hausinterne Verkabelung bis zur Dose.

Wenn die Hauseigentümergemeinschaft das beschließt könnte ein solcher Vertrag abgeschlossen werden. Vorher sollte mit KDG gut verhandelt werden - dann wäre die Umrüstung fürs ganze Haus evtl. nämlich mit im Vertrag drin.
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VBE-Berlin
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von VBE-Berlin »

Nibelungen hat geschrieben:Na ja, wenn auch noch ein Kabelschacht da ist dann sehe ich gute Chancen dem Vermieter das schmackhaft zu machen. Ist ja ne Wertsteigerung für seine Wohnung und so *gg*.
Du kennst die Probleme mit Eigentumswohnungen scheinbar nicht. Alles was sich auf das Gemeinschaftseigentum bezieht muss beschlossen werden und das dauert.
Die Vermietung hat selten die Berechtigungen, das zu machen.

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Nibelungen
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Nibelungen »

Dann muß es halt die EGM beschließen. Aber wenn nix zu buddeln ist dann sehe ich da gute Chancen. Vorausgesetzt sie werden gut überzeugt *gg*.
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Newty »

Nibelungen hat geschrieben:Vorausgesetzt sie werden gut überzeugt *gg*.
Was heißt: Keine Kosten, kein Dreck keine Beeinträchtigungen. Einmal durch die Decke Bohren kann man aber verschweigen :)
Mit Glasfaser in den Keller
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Kabelmensch
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Kabelmensch »

Nibelungen hat geschrieben:Dann muß es halt die EGM beschließen. Aber wenn nix zu buddeln ist dann sehe ich da gute Chancen. Vorausgesetzt sie werden gut überzeugt *gg*.
Nein, gebuddelt muß nicht werden.
Nur gebohrt.
Durch das Gemeinschaftseigentum. (Um mal nur einen Problemkreis zu nennen ...).
Das ist eine bauliche Veränderung.
Zu "baulichen Veränderungen" lies bitte verstehend das Wohnungseigentumsgesetz.
Jede, wirklich jede Hausverwaltung hebt daher bei baulichen Veränderungen abwehrend die Finger und schickt Dich zur Eigentümerversammlung. Die HV, so Du sie überzeugst, kann Deine Bohrwünsche ja als Tagesordnungspunkt der nächsten ETV (die ist übrigens in 11 Monaten *unk*) aufnehmen. Dasselbe kann auch der Verwaltungsbeirat, so Du ihn überzeugst. Dann läßt sich die ETV erst mal Angebote machen. Darüber wird in der nächsten (planmäßigen, also in etwa 29 Monaten ab jetzt) ETV beratschlagt. Natürlich muß nachgebessert werden, und eventuell wird auf der dann folgenden (also in etwa 40 Monaten ab jetzt) etwas Positives beschlossen.
Das ist der Normalfall im Bereich der WEG-Verwaltung. Bist Du selbstbewohnender Eigentümer, kannst ja noch etwas Hoffnung haben - aber als Mieter biste absolut gekniffen und kommst mit umziehen besser weg.
Klingt hart, ist aber so ...
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Nibelungen
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Nibelungen »

Nun ja, da könnte man gleich nen NE4-Vertrag ins Spiel bringen *gg*.

Ne, Spass beiseite - das wird schwierig. Den meisten Eigentümern dürfte das TV-Signal egal sein - so richtige "Freaks" gibts gar nicht so oft wie man in so einem Forum wie hier meinen könnte.
Geld in die Hand zu nehmen wegen sowas dürfte keine große Freude hervorrufen... und dann noch so viele Wohnungen. Da sind etliche Leute zu überzeugen...
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Kabelmensch »

Nibelungen hat geschrieben:Nun ja, da könnte man gleich nen NE4-Vertrag ins Spiel bringen *gg*.
Der nimmt den gleichen zeitlichen Verlauf ...
REM: Der TE wohnt in einem 11geschossigen (Platten?)Haus. Da sind die genannten 30.000 Eoronen durchaus realistisch - Deckendurchbrüche, Kabelschächte, Brandschutz (was denkste, welcher Aufwand getrieben werden muß, um 2 Etagen gegeneinander wieder abzusichern ...*seyfz*), vielleicht auch "Etagenstern", ...
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schnullimulli
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von schnullimulli »

Evtl. kann man mit KD gut verhandeln, wenn man einen langfristigen NE 4 Vertrag macht. :fahne:
LG
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Der Mann denkt zwar, er wisse, aber die Frau weiß es besser.
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Nibelungen
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Re: KD und Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Nibelungen »

Ja, das halte ich langfristig auch für die beste Lösung. Aber da braucht man a) einen guten Ansprechpartner bei KDG (halt nicht "die Hotline") und dann müssen wie gesagt die Eigentümer überzeugt werden. Da sehe ich den schwierigen Part. Man muß halt gute Überzeugungsarbeit leisten (Wertsteigerung d. Wohnung - davon gehe ich zumindest aus, technisch gerüstet für lange Zeit, Vielfalt in der Wahl des Telefonanbieters... mehr fällt mir nicht ein).
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