Wenn tatsächlich per 3DES verschlüsselt wird - das ist typischerweise ein geheimer 112 Bit-Schlüssel - dann kann der Datenverkehr bis auf weiteres nicht entschlüsselt werden (solange das Modem beim Verwenden des geheimen Schlüssels keinen elektronischen Fingerprint abstrahlt (ungewollt)). Interessant finde ich, wie dieser geheime Schlüssel zwischen CMTS und Modem ausgehandelt wird - wird der bei der Erst-Provisionierung aufgespielt, ist es ein abgeleiteter Schlüssel oder kann er dynamisch mit einem Key-Agreement-Verfahren übermittelt werden?Newty hat geschrieben:Der Netzwerkgedanke sitmmt. Meines Wissens nach wird der Verkehr zwischen CMTS und Modem über 3DES verschlüsselt - es ist also für meinen Nachbarn nicht möglich, einfach meinen Verkehr mitzulesen.
KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
von Infocity HSI 256 kbit auf KD I&T 6 Mbit zu DSL16
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Nee, bestimmt nicht.Micha1406 hat geschrieben:
Kann aber auch einen ganz anderen Grund haben: Die Personen wurden einfach mal auf gut Glück von dieser Anwaltskanzlei angeschrieben, das ist mitlerweile ein gut florierender Markt, einfach 100 Leuten eine Abmahnung schicken, iat sogar egal ob die Internet haben, hauptsache die Adresse stimmt wenn nur 10 Leute bezahlen rechnet sich das schon für die
KD rückt garantiert keine Daten von Kunden raus, zumindest nicht ohne Richterlichen Beschluss, und den soll die Abmahnkanzlei deinen Bekannten erstmal zeigen
Bei der Abmahnung ist ein richertlicher Beschluß dabei, mit dem KDG zur Herausgabe des Datensatzes aufgefordert wird.
In diesem Datensatz von KDG wird neben den persönlichen Kundendaten Datum, Uhrzeit, IP, der Filmtitel, Datum, Uhrzeit usw. mitgeteilt.
Wenn das rechtlich angreifbar wäre, dann nur wenn man wüsste, wie der Abmahner erfahren hat, daß da Filme verbreitet werden.
Es geht ja auch nicht um das runterladen, sondern darum, daß in diesen Tauschbörsen während des Ladens ja auch andere über den PC des
"Abgemahnten" Filme laden können.
Das Laden an sich und für sich alleine, ist meines Wissens nicht strafbar, nur die Verbreitung. Und das ist das Gemeine an diesen Tauschbörsen.
Die meisten Nutzer wissen gar nicht, daß sie während des Ladens auch zur Verbreitung beitragen.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
tja illegal saugen lohnt sich nicht mehr^^
ich finde nur so kann man daraus lernen
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Da gebe ich Dir zwar recht, ist aber nicht das Thema hierslypher01 hat geschrieben:tja illegal saugen lohnt sich nicht mehr^^
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... eutschland
mfgLaut dem Kabel Deutschland Support werden IP-Adressen nur für 48 Stunden nach der jeweiligen Internetaktivität gespeichert und auch nur zum Zwecke der Störungsbeseitigung.
Da die IP an die Mac-Adresse des jeweiligen Routers gebunden ist, sollte die Mac-Adresse für einen Wechsel der IP geändert bzw. der Router ausgetauscht werden.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Also freiwillig wird die Kabel Deutschland keine Daten rausgeben, da dies ja nur nach Vorlage eines richterlichen Beschlusses erfolgt. Allerdings habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit mal wieder gewaltige viele Anwaltskanzleien abmahnen, da das Thema in den letzen Monaten auch wieder in den Medien sehr oft zur Sprache kam.guenter24 hat geschrieben:Könnte es sein, daß KDG bei den Abmahnungen auch ein bischen "mitspielt"?
Wichtig wäre hier zu prüfen, ob die Anwälte überhaupt seriös sind oder es einfach nur Massenabmahnungen sind, bzw. die Anwaltskanzleien überhaupt existent sind.
Ich weiß, dass aktuell auch wieder irgendeine "Kanzlei" abmahnt, die völligen Mist schreiben. Die vertreten im Schreiben eine Universal Media (oder so ähnlich) sprechen dich persönlich aber nicht mit Namen sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren" an und wollen eine Überweisung innerhalb von ein paar Tagen auf ein Bankverbindung, die meines Wissens nach zu einem ausländischen Konto gehört.
Dennoch solltest deine Bekannten diese Schreiben erst einmal ernst nehmen. Besteht denn die Möglichkeit, dass du uns die Namen der Kanzleien nennst? Vielleicht hat ja schonmal jemand von denen gehört oder kann dazu etwas sagen.
Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Das ist nun mal das Risko bei Tauschbörsen.
Und ich kann ohnehin die ganzen Programme nicht leiden, wo schon während des Downloads Daten zum Upload bereitgestellt werden.
Aber stell doch mal ein anonymisiertes Schreiben des Abmahnanwaltes hier rein, dann kann man mehr sagen.
Der Abmahner muss seine Abmahnung ja belegen können mit IP-Adressen und den angeblich getauschten Werken.
Und ich kann ohnehin die ganzen Programme nicht leiden, wo schon während des Downloads Daten zum Upload bereitgestellt werden.
Aber stell doch mal ein anonymisiertes Schreiben des Abmahnanwaltes hier rein, dann kann man mehr sagen.
Der Abmahner muss seine Abmahnung ja belegen können mit IP-Adressen und den angeblich getauschten Werken.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Das heisst ja nicht umsonst "Tauschbörse".sunday hat geschrieben:Das ist nun mal das Risko bei Tauschbörsen.
Und ich kann ohnehin die ganzen Programme nicht leiden, wo schon während des Downloads Daten zum Upload bereitgestellt werden.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Natürlich werden die Abmahnungen ernst genommen.Scraby hat geschrieben:Also freiwillig wird die Kabel Deutschland keine Daten rausgeben, da dies ja nur nach Vorlage eines richterlichen Beschlusses erfolgt. Allerdings habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit mal wieder gewaltige viele Anwaltskanzleien abmahnen, da das Thema in den letzen Monaten auch wieder in den Medien sehr oft zur Sprache kam.guenter24 hat geschrieben:Könnte es sein, daß KDG bei den Abmahnungen auch ein bischen "mitspielt"?
Wichtig wäre hier zu prüfen, ob die Anwälte überhaupt seriös sind oder es einfach nur Massenabmahnungen sind, bzw. die Anwaltskanzleien überhaupt existent sind.
Ich weiß, dass aktuell auch wieder irgendeine "Kanzlei" abmahnt, die völligen Mist schreiben. Die vertreten im Schreiben eine Universal Media (oder so ähnlich) sprechen dich persönlich aber nicht mit Namen sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren" an und wollen eine Überweisung innerhalb von ein paar Tagen auf ein Bankverbindung, die meines Wissens nach zu einem ausländischen Konto gehört.
Dennoch solltest deine Bekannten diese Schreiben erst einmal ernst nehmen. Besteht denn die Möglichkeit, dass du uns die Namen der Kanzleien nennst? Vielleicht hat ja schonmal jemand von denen gehört oder kann dazu etwas sagen.
In beiden Fällen haben meine Bekannten den selben Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt.
Bei dem "Abmahner" handelt es sich in beiden Fällen um
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
Beethovenstr. 12
80836 München.
Weiß hier jemand, ob es überhaupt möglich ist legal zu überwachen wer gerde in einer Tauschbörse online ist.
Oder anders gefragt, können die Abmahner überhaupt legal zu dieser Information kommen
Ich meine jetzt nicht die anschließende Preisgabe der Kundendaten durch KDG, sondern die Kenntnis, daß eine IP zu einer bestimmten Zeit in einer Tauschbörse "tätig" war.
Ich meine, wenn es gelingt festzustellen, daß dies illegal war, wird auch die darauf erfolgte Abmahnung hinfällig.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
@guenter24
Habe mal was für dich gegoogelt... genau durchlesen!
http://www.recht-hat.de/taetigkeitesber ... sanwaelte/
Habe mal was für dich gegoogelt... genau durchlesen!
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