Digital update
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: Digital update
Hier kann jeder machen was er will , ob er will oder nicht !
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
Schönheit ist , was vom Charakter übrig bleibt !
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Re: Digital update
Damit machst du dich nur unglücklich...
Die meisten wären froh, wenn ihr TV "nur" CI hätte...
Du gängelst dich freiwillig, von den Kompatibilitäts-Problemen mal abgesehen
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Samsung UE55JU6450 Ultra HD
VU+ Duo² - Ersatz: VU+ Duo
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Re: Digital update
@Scraby: ich meine hier im Forum irgendwann mal gelesen zu haben, daß einer ein CI+Modul nicht erhalten hat weil sein TV nicht KD konform war.
Wenn das so ist wie Du sagst, dann kann er es ja versuchen und sich das CI+Modul bestellen.
mfg peter
Wenn das so ist wie Du sagst, dann kann er es ja versuchen und sich das CI+Modul bestellen.
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Samsung UE49NU7179
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
AV-Receiver: Denon AVR-S650H
Internet & Phone: FritzBox 6591 (mit Fritz 7.57), CableMax 1000
DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
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Re: Digital update
@peter: kommt auf den Mitarbeiter drauf an...
Bekannte von uns haben einen TV mit CI-Slot und haben trotzdem das CI+ -Modul von KD bekommen...
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Re: Digital update
Aha.2rangerfan0 hat geschrieben:@peter: kommt auf den Mitarbeiter drauf an...
Nur ein Ci+Modul im CI-Schacht

mfg peter
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Re: Digital update
Das CI+Modul wird in deinem Fernseher nicht laufen, weil dein Fernseher CI+ nicht unterstützt.Ratlos8 hat geschrieben:Dankeschön erstmal. Ich suche allerdings einen Nicht-- Weg. Deswegen ja auch die Frage, was rein technisch passiert oder zu erwarten ist, wenn ich KDs CI+-Modul in den CI-Schacht verfrachte.
Wenn es dir nur um die paar zusätzlichen Dritten geht, kannst du die bereits jetzt (bevor du irgendwas bestellt hast) empfangen. Dazu musst du nur einen digitalen Suchlauf machen (Standard DVB-C).
Außerdem scheinst du hier einem Missverständnis aufzuliegen: Die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light ist nicht illegal! Die Firma Mascom zahlt Lizenzgebühren an Kudelski/Nagravision für die Nutzung ihres Verschlüsselungssystems. Das ACL widerspricht nur den AGBs von KDG hinsichtlich des Jugendschutzes, aber das hat mit der Frage Legalität/Illegalität überhaupt nichts zu tun. Ich schreibe das hier stellvertretend mal, weil ich ähnlichen Unsinn schon mehrfach im Forum gelesen habe.
Also kaufe dir ein ACL und bestelle eine D02-Karte, wie in den geposteten Links beschrieben. Dies aber nur, wenn du auch private Sender sehen willst.
Übersicht & Ausbaustand der Vodafone-Kabelnetze in Deutschland
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Re: Digital update
Ähnlichen Unsinn habe ich schon öfter gelesen.GLS hat geschrieben:Die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light ist nicht illegal! Die Firma Mascom zahlt Lizenzgebühren an Kudelski/Nagravision für die Nutzung ihres Verschlüsselungssystems. Das ACL widerspricht nur den AGBs von KDG hinsichtlich des Jugendschutzes, aber das hat mit der Frage Legalität/Illegalität überhaupt nichts zu tun. Ich schreibe das hier stellvertretend mal, weil ich ähnlichen Unsinn schon mehrfach im Forum gelesen habe.
Du scheinst ja echt Ecksperde zu sein!
Bitte lies doch einfach die gesetzlichen Grundlagen nach: http://www.die-medienanstalten.de/filea ... eutsch.pdf Paragraph 5 (Absätze 1 und 3)
Du wirst feststellen, daß der Anbieter von Sendungen verpflichtet ist, durch technische Mittel zu verhindern, uswusf. Läßt sich der Jugendschutz abschalten, kann der Anbieter seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen und ergo darf er auf ACL nicht freischalten.
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Re: Digital update
@ Kabelmensch
Ich glaube du hast da etwas missverstanden. Die Grundaussage von GLS war:
Denn dann wäre es auch illegal, dieses für die öffentlich-rechtlichen Sender zu nehmen (ohne Smartcard) und hier steht dazu:
Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so
wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
Da Kabel Deutschland nicht unterbinden kann, dass das Alphacrypt Light zum Schluss auch für Kabel Digital Home etc. genutzt wird, kommt man dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nach, in dem man diese Modul von Anfang an als nicht lizenziert betrachtet. Dennoch ist die Nutzung für die öffenlich-rechtlichen und privaten nicht illegal, denn diese Sender legen die Programme so, dass der oben genannte Paragraph 5 Absatz 3 zutrifft.
Die eigentliche Nutzung ist daher nicht illegal, die Art und Weise sich eine Smartcard unter falschen Angaben zu holen und dem Anbieter nicht das Endgerät mitzuteilen, dass man wirklich nutzt, damit dieser den Versand der Smartcard ablehnen kann, schon eher.
Ich glaube du hast da etwas missverstanden. Die Grundaussage von GLS war:
Und hier hat GLS in meinen Augen recht. Denn die Kabel Deutschland unterstützt die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light nicht. Dies bedeutet aber nicht, dass es illegal ist ein entsprechendes Modul zu besitzen und zu nutzen.GLS hat geschrieben:Die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light ist nicht illegal! Das ACL widerspricht nur den AGBs von KDG hinsichtlich des Jugendschutzes, aber das hat mit der Frage Legalität/Illegalität überhaupt nichts zu tun.
Denn dann wäre es auch illegal, dieses für die öffentlich-rechtlichen Sender zu nehmen (ohne Smartcard) und hier steht dazu:
Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so
wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
Da Kabel Deutschland nicht unterbinden kann, dass das Alphacrypt Light zum Schluss auch für Kabel Digital Home etc. genutzt wird, kommt man dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nach, in dem man diese Modul von Anfang an als nicht lizenziert betrachtet. Dennoch ist die Nutzung für die öffenlich-rechtlichen und privaten nicht illegal, denn diese Sender legen die Programme so, dass der oben genannte Paragraph 5 Absatz 3 zutrifft.
Die eigentliche Nutzung ist daher nicht illegal, die Art und Weise sich eine Smartcard unter falschen Angaben zu holen und dem Anbieter nicht das Endgerät mitzuteilen, dass man wirklich nutzt, damit dieser den Versand der Smartcard ablehnen kann, schon eher.
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Re: Digital update
Seit wann kann man denn ein Entschlüsselungsmodul für nicht verschlüsselte Programme nutzen?Scraby hat geschrieben:@ Kabelmensch
Ich glaube du hast da etwas missverstanden. Die Grundaussage von GLS war:
Und hier hat GLS in meinen Augen recht. Denn die Kabel Deutschland unterstützt die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light nicht. Dies bedeutet aber nicht, dass es illegal ist ein entsprechendes Modul zu besitzen und zu nutzen.GLS hat geschrieben:Die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light ist nicht illegal! Das ACL widerspricht nur den AGBs von KDG hinsichtlich des Jugendschutzes, aber das hat mit der Frage Legalität/Illegalität überhaupt nichts zu tun.
Denn dann wäre es auch illegal, dieses für die öffentlich-rechtlichen Sender zu nehmen (ohne Smartcard) und hier steht dazu:
Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so
wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
Da Kabel Deutschland nicht unterbinden kann, dass das Alphacrypt Light zum Schluss auch für Kabel Digital Home etc. genutzt wird, kommt man dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nach, in dem man diese Modul von Anfang an als nicht lizenziert betrachtet. Dennoch ist die Nutzung für die öffenlich-rechtlichen und privaten nicht illegal, denn diese Sender legen die Programme so, dass der oben genannte Paragraph 5 Absatz 3 zutrifft.
Die eigentliche Nutzung ist daher nicht illegal, die Art und Weise sich eine Smartcard unter falschen Angaben zu holen und dem Anbieter nicht das Endgerät mitzuteilen, dass man wirklich nutzt, damit dieser den Versand der Smartcard ablehnen kann, schon eher.
Das Wort "illegal" bezieht sich darauf, dass der Gebrauch eines (z.B.) ACL gegen die AGB verstößt, die Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer und KDG sind. Damit bricht der Nutzer den Vertrag und Vertragsbruch ist nun einmal nicht legal.
Dass deswegen niemand irgendein Verfahren in Gang setzen wird oder die Polizei denjenigen in Handschellen abführt ist klar, ändert aber nichts daran, dass ahndbar wäre. Wenn jetzt z.B. irgendein Sender, der sich geschädigt fühlt, als Exempel so ein Verfahren in Gang setzen würde, müsste die Justiz einschreiten - was auch immer dabei am Ende herauskäme.
Nur mal so um die Tatsachen nicht aus den Augen zu verlieren.
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Re: Digital update
Ich hab fülleicht zu undeutlich geschrieben, daß es nicht an den AGB, sondern an der gesetzlichen Lage liegtScraby hat geschrieben:@ Kabelmensch
Ich glaube du hast da etwas missverstanden. Die Grundaussage von GLS war:
Und hier hat GLS in meinen Augen recht. Denn die Kabel Deutschland unterstützt die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light nicht. Dies bedeutet aber nicht, dass es illegal ist ein entsprechendes Modul zu besitzen und zu nutzen.GLS hat geschrieben:Die Nutzung des CI-Moduls Alphacrypt Light ist nicht illegal! Das ACL widerspricht nur den AGBs von KDG hinsichtlich des Jugendschutzes, aber das hat mit der Frage Legalität/Illegalität überhaupt nichts zu tun.

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