weihnachtsmann hat geschrieben:7270:
solange das ding innerhalb der GW von 5 jahren ist, kriegt er das als Gewährleistung kostenlos.
wie das nach den 5 jahren ist, kann ich nicht sagen. hatte son fall noch nie
6360:
auch nach 20 jahren kostenlos, da mietgerät
Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie immer freiwillige Leistung des Herstellers.
Und bei der gesetzl. Gewährleistung ist zu beachten, dass nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf davon ausgegangen wird, dass ein Fehler von Anfang an da war.
Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h., der Kunde muss den Nachweis für Mängel erbringen.
Und das wird ohne teures Gutachten meist sehr schwer.