nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderung
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Wende dich, wie schon mehrfach angekündigt, an einen Rechtsbeistand deines geringsten Misstrauens.
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Noch eine Rückmeldung.. heute kam was schriftliches (=Brief) von KD.
Man entschuldigt sich für den Fehler und man hoffe man nehme die Entschuldigung an und man bekommt 30 EUR gutgeschrieben.
Ende Gut. Alles Gut.
Man entschuldigt sich für den Fehler und man hoffe man nehme die Entschuldigung an und man bekommt 30 EUR gutgeschrieben.
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Na dann ist ja doch noch alles gut ausgegangen. War ja auch ein Bearbeitungsfehler von KDG, da kann man sich auch einmal entschuldigen.
Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Damit ist wohl auch die Mahnabteilung gemeint.Bubblegum hat geschrieben:Rechnungsabteilung? Die verwendeten Begrifflichkeiten - auch von den Hotlines der KD - verwundern mich immer aufs Neue.
Standardmäßig verwendet man diesen Begriff in einigen Stellen des Kundenservice für den Bereich der Mahnabteilung.
Nur ich glaube, dass "Rechnungsabteilung" sich besser anhört, als "Mahnabteilung".
Deswegen der andere Name.
Rechtsbeistand?!kunterbunter hat geschrieben:Wende dich, wie schon mehrfach angekündigt, an einen Rechtsbeistand deines geringsten Misstrauens.
Wegen einer Einzugsermächtigung?!
Und ich dachte, es geht um richtige Probleme...
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbHSunday hat geschrieben:Hat irgendeiner ne Adresse zur Hand, wo sich über das Beschwerdemanagement beschweren kann ?
Beschwerdeamanagement
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Rechne aber mit einer längeren Wartezeit.
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Das war nur eine bessere Antwort auf die Frage meines Vorposters, der sich hier reingemogelt hat, direkt darüber.FraSte hat geschrieben:Rechtsbeistand?!
Wegen einer Einzugsermächtigung?!
Und ich dachte, es geht um richtige Probleme...
Mit deiner wird er nicht so zufrieden sein, die hat ja nur eine Buchstaben mehr: Beschwerdeamanagement
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
OT:
Dafür Deiner einen weniger ....
Dafür Deiner einen weniger ....
die hat ja nur eine Buchstaben mehr
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Es geht weiter.. nachdem sich KD ja SCHRIFTLICH entschuldigt hat, hat unsere Bekannte gemeint wir könnten ja wider die BLZ/KTO eingeben, dass automatisch abgebucht wird (ich hatte da noch so meine Bedenken).
Wurden ihr heute die Summe, die ihr ja eigentlich erlassen wurde, abgebucht.. ... ich finde das zum
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
In diesem speziellen Fall dürfte es ja kein Problem sein, die Lastschrift mal eben schnell wieder zurück gehen zu lassen, wenn es genau der Betrag ist, um den es geht.
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Jep, es ist der Betrag um den es geht.... nur es ist nervig... vorallem die Zeit die da drauf gehtKunterbunter hat geschrieben:In diesem speziellen Fall dürfte es ja kein Problem sein, die Lastschrift mal eben schnell wieder zurück gehen zu lassen, wenn es genau der Betrag ist, um den es geht.
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Re: nach 1 Monat Wechsel auf Homebox2 = Schadenersatzforderu
Lässt sich aber ganz einfach erklären.
Die Gutschriften werden immer mit dem nächsten Rechnungslauf verbucht. Wenn also noch keine neue Rechnung erstellt wurde, ist der Betrag noch als Forderung vorhanden. Die Abbuchung von offenen Forderungen erfolgt, sobald die Einzugsermächtigung erteilt wird.
Ich gehe also davon aus, dass die Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor die nächste Rechnung erstellt wurde. Somit erfolgte die Abbuchung trotz angewiesener Ausbuchung des Betrages.
Die Gutschriften werden immer mit dem nächsten Rechnungslauf verbucht. Wenn also noch keine neue Rechnung erstellt wurde, ist der Betrag noch als Forderung vorhanden. Die Abbuchung von offenen Forderungen erfolgt, sobald die Einzugsermächtigung erteilt wird.
Ich gehe also davon aus, dass die Einzugsermächtigung erteilt wurde, bevor die nächste Rechnung erstellt wurde. Somit erfolgte die Abbuchung trotz angewiesener Ausbuchung des Betrages.