Weitergabe Kundendaten anhand IP-Adressen "Ermittlung"
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Weitergabe Kundendaten anhand IP-Adressen "Ermittlung"
Ich kann mich nur guenter24s Rat anschließen:
Sofort Hilfe bei einem in Abmahnangelegenheiten und Internet-Technik versierten Rechtsanwalt suchen, wenn Deine Freundin oder jemand anderer, der diesen Anschluss nutzte/nutzen konnte, die Urheberrechtsverletzung begangen hat!!!
Sofort Hilfe bei einem in Abmahnangelegenheiten und Internet-Technik versierten Rechtsanwalt suchen, wenn Deine Freundin oder jemand anderer, der diesen Anschluss nutzte/nutzen konnte, die Urheberrechtsverletzung begangen hat!!!
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Re: Weitergabe Kundendaten anhand IP-Adressen "Ermittlung"
MB-Berlin hat geschrieben: Kommt hoffentlich aber wieder.
MB-Berlin
????...csu mitglied?
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Re: Weitergabe Kundendaten anhand IP-Adressen "Ermittlung"
dass ganz gewiss nicht.neowashere hat geschrieben:????...csu mitglied?
Dann würde der Internettrafic enorm sinken.
Der Traffic fordert immer mehr Netzausbau in allen Bereichen des Internets, der gar nicht sein müsste.
Wenn ich hier lese, wieviele TB einige jeden Monat herunterladen, kann das nicht mehr sinnvoll sein.
In meinen Augen ist es bei vielen nur Sammelwut. Anschauen/Ausprobieren etc. kann man in der Größenordnung gar nicht mehr.
MB-Berlin
VBE-Berlin
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Re: Weitergabe Kundendaten anhand IP-Adressen "Ermittlung"
erstmal wirst du nicht von Kabel Deutschland informiert.
In der Abmahnung liegt ein Gerichtsbeschluss bei, das die Anschriftsdaten ermittelt und weitergegeben wurden.
Auf solche Schreiben muss vor den Ablauf der Zahlungsfrist eine modizierte Unterlassungserklärung abgegegeben werden.
In diesen Fall rate ich eindringlichst auf den Ratschlag einen Fachanwalts für Internet- und Urheberrechtsverletzung.
Gruß
BuschKind
In der Abmahnung liegt ein Gerichtsbeschluss bei, das die Anschriftsdaten ermittelt und weitergegeben wurden.
Auf solche Schreiben muss vor den Ablauf der Zahlungsfrist eine modizierte Unterlassungserklärung abgegegeben werden.
In diesen Fall rate ich eindringlichst auf den Ratschlag einen Fachanwalts für Internet- und Urheberrechtsverletzung.
Gruß
BuschKind