Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

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Newty
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Newty »

mr-football hat geschrieben: den Tatbestand der "fehlerhaften Empfangseinrichtung", dürftest du gar nicht so schlechte Chancen haben. Anders, wenn eine grundlose Annahmeverweigerung vorliegt,
Mir stellt sich hier aber die Frage: Wenn ich weiß, dass ich Unterlagen erhalten soll, diese aber nicht ankommen und auch weiß, dass es gelegentlich Probleme mit der Zustellung gibt, wie habe ich mich zu verhalten, wenn die Zustellung offensichtlich nicht geglückt ist? Das ist hier ja der Fall - es handelt sich hier ja um einen dauerhaften Zustand, der vom Empfänger in Kauf genommen wird.
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Kunterbunter
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Kunterbunter »

mr-football hat geschrieben:Soweit der Wissensstand eines Erstsemesters.
Immerhin. :) Dass dies keine Rechtsberatung darstellt, die ja unzulässig wäre, habt ihr ja schon gelernt. :shock:
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PrometheusX
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von PrometheusX »

Danke für Eure Meinungen und Ansichten.

Ich denke ich muss dann wohl nochmal meinen Anwalt sprechen. Der hatte mir im Voraus schon geraten anzufangen fristen zu setzen und im schlimmsten Fall die Abbuchung rückgängig zu machen. Das will ich aber erstmal vermeiden.

Zu meiner Briekasten Situation: Das Haus hat keine außenliegenden, freizugänglichen Briefkästen. Der Hauptbriefträger hat einen Schlüssel. Es kann also vorkommen dass manche Briefe nicht ankommen.
Ich habe von dem Umstnd keine AB bekommen zu haben nur durch eigene Nachfrage jetzt in diesem Fall erfahren. Warum KD die AB nicht ein 2. Mal herausgesandt hat weiß ich nicht, immerhin ist das Dokument ja nicht unwichtig.

Wie dem auch sei, ich werde jetzt in Absprache mit meinem Anwalt einen weiteren Brief zu der Sache formulieren, inkl Frist.
Wenn es Neuigkeiten gibt hate ich Euch auf dem Laufenden.
Newty
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Newty »

PrometheusX hat geschrieben: Der Hauptbriefträger hat einen Schlüssel. Es kann also vorkommen dass manche Briefe nicht ankommen.
Wenn die Post zu dämlich ist, bei irgendwem zu klingeln, damit die Tür aufgeht oder die Briefe halt so lange die Runde machen, bis jemand aufmacht, würde ich die bügeln, aber das nur so am Rande.

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, mit beiden Anliegen.
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Kagome
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Kagome »

eigentlich ist es aber schon ziemlich rattig, dass die Frist zum Widerruf mit Eingang der Auftragsbestätigung beginnt.
Bei uns ist es aktuell so:
Bestellt 13.01.2012
Bestätigung erhalten (bzw datiert auf) 16.01.2012
Frühster Termin bei dem der Techniker den Anschluss basteln konnte: 30.01.2012 (ein Schelm wer böses denkt)
Aufgrund von fehlendem Material (muss einmal ne Leitung quer durchs Haus ziehen) ist der nächste frühste Termin für den Techniker 09.02.2012.

Unterm Strich könnte ich nicht mal widerrufen, wenn ich mit der mir noch unbekannten Qualität unzufrieden bin.
Kunterbunter
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Kunterbunter »

Wie hast du denn bestellt? Ein Widerrufsrecht hättest du sowieso nur bei einem Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft, weil man nur dann laut Gesetz es sich nochmal anders überlegen darf. Genau genommen bräuchte Kabel Deutschland vor Ablauf der Widerrufsfrist gar nicht mit der Lieferung von Leistungen zu beginnen. Falls sie es doch tun, könnte sie diese bis zum Widerruf in Rechnung stellen.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Newty »

Kagome hat geschrieben:eigentlich ist es aber schon ziemlich rattig, dass die Frist zum Widerruf mit Eingang der Auftragsbestätigung beginnt.
Warum? Der Widerruf kommt daher, dass die Prüfung der Ware und Dienstleistung wie in einem Ladengeschäft möglich ist. Das ist ab Beginn der Auftragsbestätigung möglich.
Frühster Termin bei dem der Techniker den Anschluss basteln konnte: 30.01.2012 (ein Schelm wer böses denkt)
Bei mir war die Technik ganz enttäuscht, dass ich erst in 2 Wochen surfen wollte. Wenn ich gewollt hätte, hätte ich bereits vor Erhalt der Auftragsbestätigung surfen können. Gelegentlich haben wir hier auch Fragen "Ich hab nun KDG, aber ich weiß meine Telefonnummern nich!"
Unterm Strich könnte ich nicht mal widerrufen, wenn ich mit der mir noch unbekannten Qualität unzufrieden bin.
Der Widerruf war auch nie als Try-and-Buy gedacht, sondern erst langsam dorthin (bei materiellen Gütern) aufgeweicht. Nun darf ich ja "Bestimmungsgemäß in Betrieb nehmen" - also alles auseinanderrupfen.
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PrometheusX
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von PrometheusX »

Kunterbunter hat geschrieben:Wie hast du denn bestellt? Ein Widerrufsrecht hättest du sowieso nur bei einem Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft, weil man nur dann laut Gesetz es sich nochmal anders überlegen darf. Genau genommen bräuchte Kabel Deutschland vor Ablauf der Widerrufsfrist gar nicht mit der Lieferung von Leistungen zu beginnen. Falls sie es doch tun, könnte sie diese bis zum Widerruf in Rechnung stellen.

Online hab ich bestellt. Direkt über KD
sunday

Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von sunday »

Es ist aber ein Unterschied, ob man eine Ware bestellt oder wie beim Internet eine Dienstleistung.
Ist eine Dienstleistung einmal erbracht, kann man sie ja schlecht zurückgeben
PrometheusX
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von PrometheusX »

sunday hat geschrieben:Es ist aber ein Unterschied, ob man eine Ware bestellt oder wie beim Internet eine Dienstleistung.
Ist eine Dienstleistung einmal erbracht, kann man sie ja schlecht zurückgeben
Ich gehe da nicht logisch heran, sondern über AGBs bzw das auf der Website von KD formulierte Widerrufsrecht. Da ich nicht anders belehrt wurde gilt das in meinen Augen.

Dienstleistung wird da mit Lieferung der Ware gleichgesetzt, was die Fristlaufzeit starten lässt. Also mit anderen Worten Tag des Anschlusses.