Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Moin.
Topic: Habe am 10.01.2012 einen Anschluss von KD (samt Ware) geschalten bekommen und 14 Tage später den Vertrag widerrufen. Dabei habe ich mich auf die Widerrufsbelehrung auf der Website gehalten: http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Bestellt habe ich Online, am 22.12.2011
KD sagt aber, dass meine Widerrufsfrist mit Erhalt der Auftragsbestätigung begonnen hat.
(Spielt es eine Rolle, wenn ich dieses Schriftstück nie bekommen habe? Die Hausbriefkästen sind nicht dauerhaft zugänglich. Ein anderes Schreiben ging schon einmal wieder zurück zum Absender. Auf den Zug will ich aber nur ungern aufspringen.)
Die Bestätigung hätte ich wohl irgendwann zwischen den Jahren 2011 erhalten sollen. Also sagen wir mal 30.12.2011.
Was stimmt denn nun? Habe ich eine rechtliche Grundlage über die ich mich aus dem Vertrag rauswinden kann?
Welchen Sinn macht ein Widerruf, wenn die Frist schon beginnt bevor ich eine Leistung beziehe?
Ganz davon unabhängig leistet mir KD anstatt 100Mbit nur 10-20Mbit. Aber auch auf den Zug will ich eigentlich nicht aufspringen.
Prost
Topic: Habe am 10.01.2012 einen Anschluss von KD (samt Ware) geschalten bekommen und 14 Tage später den Vertrag widerrufen. Dabei habe ich mich auf die Widerrufsbelehrung auf der Website gehalten: http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Bestellt habe ich Online, am 22.12.2011
KD sagt aber, dass meine Widerrufsfrist mit Erhalt der Auftragsbestätigung begonnen hat.
(Spielt es eine Rolle, wenn ich dieses Schriftstück nie bekommen habe? Die Hausbriefkästen sind nicht dauerhaft zugänglich. Ein anderes Schreiben ging schon einmal wieder zurück zum Absender. Auf den Zug will ich aber nur ungern aufspringen.)
Die Bestätigung hätte ich wohl irgendwann zwischen den Jahren 2011 erhalten sollen. Also sagen wir mal 30.12.2011.
Was stimmt denn nun? Habe ich eine rechtliche Grundlage über die ich mich aus dem Vertrag rauswinden kann?
Welchen Sinn macht ein Widerruf, wenn die Frist schon beginnt bevor ich eine Leistung beziehe?
Ganz davon unabhängig leistet mir KD anstatt 100Mbit nur 10-20Mbit. Aber auch auf den Zug will ich eigentlich nicht aufspringen.
Prost
Zuletzt geändert von PrometheusX am 06.02.2012, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Neu hier und als Erstes rummotzen - macht ja Eindruck ...PrometheusX hat geschrieben:Offtopic: Wird das Forum hier streng moderiert? Oder wo sind die ganzen Beiträge aus der Statistik / Übersicht?
Richtig.Topic: Habe am 10.01.2012 einen Anschluss von KD (samt Ware) geschalten bekommen und 14 Tage später den Vertrag widerrufen. Dabei habe ich mich auf die Widerrufsbelehrung auf der Website gehalten: http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Bestellt habe ich Online, am 22.12.2011
KD sagt aber, dass meine Widerrufsfrist mit Erhalt der Auftragsbestätigung begonnen hat.
Die Auftragsbestätigung ist die Annahme Deines Vertragsangebotes und damit der zustandegekommene Vertrag. Im Rahmen der Auftragsbestätigung bekommt man auch die Widerrufsbelehrung.
Pech für Dich, mal so lax gesagt ...
kabelmensch.de
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Danke für deine Rasche Antwort.
Hoppla. Das gehörte hier garnicht her. Aber Motzen? Das ist ne ehrlich gemeinte Frage (die hier trotzdem keinen Sinn macht, war für ein anderes Forum bestimmt).Kabelmensch hat geschrieben:Neu hier und als Erstes rummotzen - macht ja Eindruck ...PrometheusX hat geschrieben:Offtopic: Wird das Forum hier streng moderiert? Oder wo sind die ganzen Beiträge aus der Statistik / Übersicht?
Ändert die Tatsache etwas dass ich nicht belehrt wurde, weil die Auftragsbestätigung nie bei mir einging?Richtig.Topic: Habe am 10.01.2012 einen Anschluss von KD (samt Ware) geschalten bekommen und 14 Tage später den Vertrag widerrufen. Dabei habe ich mich auf die Widerrufsbelehrung auf der Website gehalten: http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... recht.html
Bestellt habe ich Online, am 22.12.2011
KD sagt aber, dass meine Widerrufsfrist mit Erhalt der Auftragsbestätigung begonnen hat.
Die Auftragsbestätigung ist die Annahme Deines Vertragsangebotes und damit der zustandegekommene Vertrag. Im Rahmen der Auftragsbestätigung bekommt man auch die Widerrufsbelehrung.
Pech für Dich, mal so lax gesagt ...
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Ja, wenn du den Nachweis erbringen kannst, dass du die Auftragsbestätigung nie erhalten hast.
Der Versand der Auftragsbestätigung ist bei KD dokumentiert. Frage mal nach, was bei denen dazu drin steht.
Der Versand der Auftragsbestätigung ist bei KD dokumentiert. Frage mal nach, was bei denen dazu drin steht.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Was steht denn in der zutreffenden AGB ? Deine Aussage hier lässt das offen.PrometheusX hat geschrieben: Ändert die Tatsache etwas dass ich nicht belehrt wurde, weil die Auftragsbestätigung nie bei mir einging?
Die Texte der AGBs für unterschiedliche Vertragstypen bzw. Leistungen sind da etwas unterschiedlich.Topic: Habe am 10.01.2012 einen Anschluss von KD (samt Ware) geschalten bekommen und 14 Tage später den Vertrag widerrufen.
Dies steht z.B. bei "Kabelfernsehen Einzelnutzer"
"zu erteilenden Widerrufsbelehrung" dürfte wohl bedeuten, dass die beim Kunden zugestellt und nicht unbedingt nur bei KDG abgesandt ist.1.2. Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich seiner Vertragserklärung über den
Abschluss eines Abonnementvertrages zu, und zwar nach Maßgabe der ihm von Kabel
Deutschland gesondert zu erteilenden Widerrufsbelehrung. Hinsichtlich seiner
Vertragserklärung über den Abruf eines bestimmten Inhaltes, der nicht im Rahmen eines
Abonnements erfolgt, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Die passende AGB ist Internet und Telefon.
Interessant ist diese Passage:
Hier die ganze AGB: http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf
So richtig prickelnd steige ich allerdings durch die AGB nicht durch. Ich finde keinen Hinweis zum Widerruf.
Ich muss also vermuten, dass in meiner Auftragsbestätigung (die ich wie gesagt nicht erhalten habe) näher darauf eingegangen wurde.
Ich werde mich nochmal mit denen in Verbindung setzen und fragen was mit dem Briefverkehr passiert ist.
Interessant ist diese Passage:
Ich habe nicht selbst installiert, sondern ein Techniker hat mir den Anschluss gestellt, und hatte auch meine Ware dabei. Von der Telekom kenne ich das anders, da befindet sich die Ware immer beim Anschlussnehmer, nicht beim Techniker.2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der
Leistung durch Kabel Deutschland zustande. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation
vereinbart wird, kommt der Vertrag durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Kabel
Deutschland durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande; sofern die Installation vor
Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt, bereits mit Installation. Den Auftrag kann der Kunde
unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich oder online) oder
telefonisch erteilen.
Hier die ganze AGB: http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf
So richtig prickelnd steige ich allerdings durch die AGB nicht durch. Ich finde keinen Hinweis zum Widerruf.
Ich muss also vermuten, dass in meiner Auftragsbestätigung (die ich wie gesagt nicht erhalten habe) näher darauf eingegangen wurde.
Ich werde mich nochmal mit denen in Verbindung setzen und fragen was mit dem Briefverkehr passiert ist.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Mal ganz eine interessante Frage:
Über welche Internetadresse hast du denn "online" bestellt?
Bei Bestellungen über z.B. conrad gelten da ganz andere Regeln.
MB-Berlin
Über welche Internetadresse hast du denn "online" bestellt?
Bei Bestellungen über z.B. conrad gelten da ganz andere Regeln.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
www.kabeldeutschland.deMB-Berlin hat geschrieben:Mal ganz eine interessante Frage:
Über welche Internetadresse hast du denn "online" bestellt?
Bei Bestellungen über z.B. conrad gelten da ganz andere Regeln.
MB-Berlin
Ich hatte einen Fall mit Widerruf von Conrad bei meiner Recherche auch gesehen.
Gerade habe ich mit einer Kollegin bei KD telefoniert. Diese hat mir bestätigt, dass meine Auftragsbestätigung ein Postrückläufer ist (vom 30.12.2011).
Ich habe den Namen von der Dame notiert. Jetzt tun sich aufgrund dieser Versäumnis doch ganz andere Möglichkeiten auf.
Ich wurde also nicht weitergehend belehrt, also gilt doch die Widerrufsfrist ab Lieferzeitpunkt, oder?
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Das kann Dir jede Rechtsberatung Deines Vertrauens beantworten.PrometheusX hat geschrieben:Ich wurde also nicht weitergehend belehrt, also gilt doch die Widerrufsfrist ab Lieferzeitpunkt, oder?
Keine Ahnung, wie es sich verhält, wenn der Postrückläufer durch Dich verursacht wurde, in dem Du z.B. das Namensschild am Briefkasten entfernt hast.
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?
Ich denke, dass KD eine weiteren Zustellungsversuch hätte unternehmen müssen. Dies unterblieb, also bist du nicht belehrt.
Kommt es wirklich auf das Belehrungsschreiben an und fällt die von dir geschilderte Situation unter den Tatbestand der "fehlerhaften Empfangseinrichtung", dürftest du gar nicht so schlechte Chancen haben. Anders, wenn eine grundlose Annahmeverweigerung vorliegt, was aus meiner Sicht hier aber nicht der Fall ist. Dann wäre der Absender unabhängig von einer erneuten Zustellung schutzwürdig und das Schreiben würde als zugegangen gelten.
Soweit der Wissensstand eines Erstsemesters.
Kommt es wirklich auf das Belehrungsschreiben an und fällt die von dir geschilderte Situation unter den Tatbestand der "fehlerhaften Empfangseinrichtung", dürftest du gar nicht so schlechte Chancen haben. Anders, wenn eine grundlose Annahmeverweigerung vorliegt, was aus meiner Sicht hier aber nicht der Fall ist. Dann wäre der Absender unabhängig von einer erneuten Zustellung schutzwürdig und das Schreiben würde als zugegangen gelten.
Soweit der Wissensstand eines Erstsemesters.
Zuletzt geändert von mr-football am 06.02.2012, 16:48, insgesamt 2-mal geändert.