Störanfälligkeit von KD

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
sunday

Re: Störanfälligkeit von KD

Beitrag von sunday »

Aus den AGB: http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der
Leistung durch Kabel Deutschland zustande. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation
vereinbart wird, kommt der Vertrag durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Kabel
Deutschland durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande; sofern die Installation vor
Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt, bereits mit Installation.
Den Auftrag kann der Kunde
unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich oder online) oder
telefonisch erteilen.
10. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
10.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit
Leistungserbringung. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation vereinbart wurde, beginnt die
Mindestvertragslaufzeit mit Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der
Auftrags bestätigung.
Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen
ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend
nichts anderes geregelt ist.
Man beachte das fett hinterlegte; 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist die Widerrufsfrist verstrichen. von Rückgaberecht steht nix in den AGB und meines Wissens greift das hier bei einer Dienstleistung auch nicht, egal, ob tel. oder über Internet bestellt.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Ist wie bei Gewährleistung und Garantie; die beiden Dinge werden auch immer verwechselt und sind 2 völlig verschiedene Dinge; wo das eine nix mit dem anderen zu tun hat.