nossek hat geschrieben:
Es geht nicht um 7,50 Rückbuchungsgebühren, sondern dass ich wegen dieser Rückbuchungsgebühren ohne Rechnung, Warnung und Mahnung gesperrt worden bin.
4. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.1. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto
zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
nossek hat geschrieben:Dass ich selber Schuld bin, dass mein Internet weiterhin gedrosselt ist,
eine Mitschuld sehe ich schon.
nossek hat geschrieben: obwohl KDG seit mittlerweile 10 Tagen weiß, daß etwas schiefgelaufen ist? Und seit 8 Tagen das entsprechende Fax hat?
Dazwischen lag genau ein Wochenende! Ich wusste gar nicht, dass die Mahnhotline jetzt auch am Wochenende besetzt ist.
Faxbearbeitung derzeit 4-5 Tage -> weiterleitung an Buchhaltung mit Nachforschung -> 1-2 Tage. So langsam sollte es dann eigentlich gebucht sein.
Es sei denn, es wurde Dir schon von der KDG zurück überwiesen, da der Betrag nicht zuordenbar war.
Das hast Du aber sicherlich nachgeprüft.
MB-berlin