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HSVMichi hat geschrieben:Übrigens ist auch kein Kaufbeleg für Umtausch oder Garantieinanspruchnahme nötig - Zeuge beim Kauf reicht.
Das verwechselst du Garantie und Gewährleistung
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift die prinzipiell auch ohne Kaufbeleg gilt.
Im Zweifelsfall muss der Käufer den Kauf nachweisen. Mit einem Kaufbeleg am einfachsten nachzuweisen; Kreditkarten/EC-Card-Abrechnungen dürften regelmäßig auch reichen. Ob ein 'Zeuge beim Kauf' bei einer gerichtlichen Entscheid ausreicht ist zumindest ungewiss.
Garantie und Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers; (Mal abgesehen vom Widerruf beim Fernabsatz). Da kann der Hersteller/Händler die Bedingungen -innerhalb der gesetzlichen Vorschriften- selber festlegen.
Wenn die Garantiebedingungen den Kaufbeleg vorschreiben ist es eine reine Kulanzleistung des Garantiegebers wenn er auch ohne Kaufbeleg hilft.
Newty hat geschrieben:
Ist aber sinnvoll, wenn man was zurückschicken will, dass man die Eierpappen bzw. Einleger noch hat. Sonst packt man sich immer gerne nen Wolf...
Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht! Ich selber hatte vor zwei Jahren eine teure Expressomaschine gekauft, die nach ein paar Wochen zum Garantiefall wurde, weil der Kaffee nicht mehr richtig aufgeheizt wurde. Da ich den Originalkaron inklusive allem Verpackungsmaterial nicht mehr hatte, habe ich extra einen stabilen Umzugskarton gekauft und so eine Schutzfolie mit Luftpolstern. Die Maschine kam beim Hersteller als "Schrott" an. Gehäuse gebrochen, Anschluß für Michbehälter abgebrochen usw.
Ich konnte zum Glück nach einigem Hin und Her für 200€ Zuzahlung wieder die Maschine in neuem Gewand zurück bekommen.
Leider aber ist es so: wenn Du nur einen kleinen Keller hast.......
es ist vollkommen Wurscht, welchen Karton man nimmt. Weiterhin steht in dem Brief, dass Du das Modem mit Netzteil zurücksenden sollst. Die Koax-, Netz- oder USB- Kabel hat bei mir (2 Geräte zurückgesendet) noch keiner eingefordert. Auch auf einen Originalkarton hat bis dato keiner verlangt.
Bei meinen Hardwarelieferungen war immer ein Retourenschein dabei, den habe ich aufgehoben und mit dem habe ich die Hardware kostenfrei zurückgesendet. Wenn man diesen nicht hat, dann ist ein Versand via DHL oder Hermes oder wen auch immer, als Paket die richtige Wahl.
jap danke nochmal. Retourenschein war keiner dabei. Der Techniker brachte das damals mit und Anruf bei der Hotline sagte, die Kosten müssen wir tragen. Bei Alice zb bekommt man einen neuen Retourenschein zugesendet.
fchfan hat geschrieben:Hi soul4ever,
Bei meinen Hardwarelieferungen war immer ein Retourenschein dabei, den habe ich aufgehoben und mit dem habe ich die Hardware kostenfrei zurückgesendet.
Habe letztens meine Internet 32 auf 100 mbit umgestellt
und habe dann natuerlich auch neue Hardware bekommen ( fritzbox)
habe dann mit den Retoure schein mein altes Thomson Modem damit
zurueck gesendet.
Bisher hat sich KDG deswegen noch nicht gemeldet oder 60 Euro einkassiert oder so
Ich hoffe das es damit auch gut geklappt hat mit dem Retoure schein
act hat geschrieben:
habe dann mit den Retoure schein mein altes Thomson Modem damit
zurueck gesendet.
Der Identcode vom Retourenschein ist mit der Fritte verknüpft. Das kann böse ausgehen, da gabs schon Fälle, wo dann erstmal nur durch den Retourenschein ein Widerruf ausgelöst wurde, unabhängig von dem, was in der Schachtel drin war.