carsten65 hat geschrieben:E-Mail an kundenservice@.. ist raus. Mal gespannt, was da jetzt kommt....
Das kann ich dir jetzt schon sagen, man wird dir mitteilen, dass du 10 Rufnummern mitnehmen kannst.
Die eigentliche Begründung ist auch ganz einfach. Kabel Deutschland muss dir ab der Installation auch einen funktionierenden Telefonanschluss bereitstellen. Dementsprechend benötigst du zu Vertragsbeginn mindestes eine Telefonnummer von Kabel Deutschland, mit der die Funktionsfähigkeit geprüft wird und du den Telefonanschluss nutzen kannst.
Portieren kannst du, wie hier bereits schon gesagt wurde, mit der HomeBox bis zu 10 Telefonnnummern.
koaschten hat geschrieben:Anudeath hat geschrieben:Wenn KDG jetzt einen Neuauftrag mit der zusätzlichen Rufnummer an DTAG rausgibt zählt dieser als neuer Kündigungseingang und verlängert ggf. deinen Vertrag bei der DTAG um ein weiteres Jahr...dann lieber erst nach Abschaltung noch nachträglich beauftragen lassen.
Nein, eine bestehende Kündigung darf laut BnetzA durch eine Portierung nicht aufgehoben werden und die Portierung als neue Kündigung betrachtet werden. Macht die Telekom aber trotzdem ... insofern ... lieber auf Nummer sicher wie Anu sagte.
Vorsicht, ihr verwechselt hier etwas. Im Posting (
falls ihr meins meint) sagt die BnetzA, dass die Portierung eine
eigene Kündigung nicht aufheben darf.
Hier hat Anudeath recht, auch wenn die Begründung eine andere ist. Gewünscht war eine Mitnahme von x-Telefonnummern. Diese wurde beantragt und bestätigt. Meines Wissens ist es nicht möglich, einen bestehenden und bestätigten Portierungsauftrag um eine Telefonnummer zu erweitern. In diesem Fall müsste der erste Antrag storniert werden (da er so nicht mehr gewünscht ist). Was aber auch dazu führt, dass die Kündigung gegenstandslos ist.
Der Neuauftrag mit den alten Telefonnummern + der zusätzlich gewünschten Telefonnummer ist eine neue Kündigung. Somit sind hier auch wieder die Kündigungsfristen und Laufzeiten zu beachten.
Falls einer andere Informationen hat, immer her damit.