neue Multimediadose bei Umzug?

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Bubblegum
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

Die Vertragsexperten mögen mich eines Besseren belehren, aber wenn mir jemand bei Vertragsabschluss mitteilt dass Änderungen schriftlich angezeigt werden

Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem
Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt.


und mir diese nicht in der zugesagten Form mitgeteilt wird kann er sich gerne auf den Kopf stellen.

Und wenn er meint, dass diese zusätzliche Position kein "wesentlicher Bestandteil" ist, der mich zudem einseitig belastet und benachteiligt, kann er ja auch drauf verzichten.
Kunterbunter
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von Kunterbunter »

ThorKonnat hat geschrieben:Die Pauschale gibts erst seit dem 03/06/12.
Dieses Datumsformat ist nur in den USA und der Antarktis gebräuchlich.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
chepri

Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von chepri »

ThorKonnat hat geschrieben:Aber sicher. Die AGB und Preislisten sind auf der HP der KDG für jeden einsehbar und damit öffentlich gemacht.
Was hat denn das mit der Gültigkeit für XY zu tun? Mit Verlaub, du schreibst von Dingen, von denen du kein fundiertes Wissen hast. Also lass es lieber:
ThorKonnat
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von ThorKonnat »

Bubblegum, das mit den 6 Wochen vorher schriftlich mitteilen gilt für einseitige Preisänderungen, zB bei Stromanbietern wenn die Preise erhöht werden. Bei Änderungen allgemeiner Geschäftsbedingungen reichts idR aus die in geeigneter Form zu veröffentlichen um davon auszugehen dass der Kundenkreis informiert ist. Da die Kunden ausserdem mit der Umzugsmeldung zusammen eine neue Preisliste zugesandt bekommen werden sie damit ebenfalls nochmal informiert.

Das Datumsformat ist mir ehrlich gesagt sowas von egal....ich schreibe es nunmal mit / anstatt . aber das spielt hier wohl kaum eine Mandoline.

Und Chepri, ich kann nur eins dazu sagen: Jeder der seit dem 06/03/12 umgezogen ist hat diese Pauschale berechnet bekommen und solang es keine anderslautende Anweisung gibt wird jeder andere der umzieht diese ebenfalls zahlen. Wem das nicht passt kann sich gern schriftlich an das Beschwerdemanagement wenden.
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VBE-Berlin
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von VBE-Berlin »

ThorKonnat hat geschrieben:ich schreibe es nunmal mit / anstatt .
Dann hätte auch keiner was gesagt.

Da Du aber MM/TT/JJ geschrieben hattest:
ThorKonnat hat geschrieben:Die Pauschale gibts erst seit dem 03/06/12.
Das führt in Deutschland immer zu Verwechslungen mit dem 3.6.2012!
In Amerika wäre dieses der 6.3.2012!

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chepri

Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von chepri »

ThorKonnat hat geschrieben: Und Chepri, ich kann nur eins dazu sagen:
Si tacuisses, philosophus mansisses
ThorKonnat hat geschrieben:Wem das nicht passt kann sich gern schriftlich an das Beschwerdemanagement wenden.
Oder an den Rechtsbeistand seines Vertrauens.
Denn: Nicht alles, was gemacht wird muss auch rechtmäßig sein.Und ich wiederhole es gerne nocheinmal, vielleicht auch etwas deutlicher:
Du hast von Vertragsrecht keine Ahnung!
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Bubblegum
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

ThorKonnat hat geschrieben:Bubblegum, das mit den 6 Wochen vorher schriftlich mitteilen gilt für einseitige Preisänderungen, zB bei Stromanbietern wenn die Preise erhöht werden. Bei Änderungen allgemeiner Geschäftsbedingungen reichts idR aus die in geeigneter Form zu veröffentlichen um davon auszugehen dass der Kundenkreis informiert ist. Da die Kunden ausserdem mit der Umzugsmeldung zusammen eine neue Preisliste zugesandt bekommen werden sie damit ebenfalls nochmal informiert.
Interessanterweise hab ich allerdings aus den von KD verwendeten AGB zitiert. Diese schränken die von Dir genannte Auslegung von sich aus ein.

Unter
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 662#p80662
wurde vor knapp drei Jahren bereits was geschrieben, was grundsätzlich noch heute gilt. Ebenfalls gilt noch immer, dass gängige Praxis nicht automatisch Recht bedeutet und man seine Vertragsunterlagen und Bestandteile kennen sollte.
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Scraby
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von Scraby »

Das ist doch schon länger in der Preisliste verankert, wurde bisher einfach nur nicht berechnet. Siehe zum Beispiel die Preisliste von Januar 2012

Bereitstellungsentgelt für Internet & Telefon, Internetanschluss und Festnetz-Telefonanschluss (Fußnote 4) 29,90 €
4) Auch bei erneuter Bereitstellung nach Umzug.

Selbst wenn die Fußnote nicht vorhanden wäre, könnte man sagen, dass es ein Bereitstellungsentgelt für die neue Adresse ist und das Bereitstellungsentgelt fällt schon immer an.

Hab grad mal in der von 2007 nachgesehen dort steht sogar:

Bereitstellung (für Produktpakete Kabel Internet und Kabel Phone) (Fußnote 4) 99,90 Euro
4) die erstmalige Installation ist kostenlos

Man hätte also schon damals für die erneute Installation im Rahmen des Umzugs 99,90 Euro berechnen können :wink:

Gab doch auch für den Kabelaschluss kurzfristig mal ein Umzugsentgelt über 49,90 Euro. Hat sich aber nicht lang gehalten.
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Bubblegum
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Re: neue Multimediadose bei Umzug?

Beitrag von Bubblegum »

Bleibt also die Theorie, wieviele Kunden es berechnet bekommen, wie oft es entfällt, wie es jeweils begründet wird und was an Eskalationsfällen anfällt.

Aber KD hat ja ein Beschwerdemanagement, welches sicherlich auch dabei tätig werden darf.