Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängerung
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.03.2012, 11:34
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Auch ich habe gerade meinen Vertrag gekündigt, der 2009 geschlossen wurde und nach einem Jahr Laufzeit eine Kündigung nach vier Wochen vorsah (siehe die AGB Febrauar 2009, Punkt 10.2.). Nun hat mir Kabel Deutschland die Kündigung erst in 11 Monaten bestätigt.
Ich halte das für rechtsunwirksam, denn selbst neue AGBs können nicht rückwirkend auf alte Verträge angewandt werden. Zumal wurde mir nie auch nur eine E-Mail geschickt mit neuen Regelungen. Für mich heisst das: Verbraucherschutzkonsultation und eventuelle Klage abwarten.
Ich halte das für rechtsunwirksam, denn selbst neue AGBs können nicht rückwirkend auf alte Verträge angewandt werden. Zumal wurde mir nie auch nur eine E-Mail geschickt mit neuen Regelungen. Für mich heisst das: Verbraucherschutzkonsultation und eventuelle Klage abwarten.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 131
- Registriert: 26.03.2012, 08:52
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Muß auch nicht, veröffentlichen auf der Homepage reicht aus. Klagen wird auch niemand, nur wird dann wohl irgendwann mal Besuch vom Inkassobüro vor der Tür stehen. auch hier würd ich raten ruf erstmal an und klär das in einem Gespräch bzw lies nochmal die alten Vertragsbedingungen bzw die Auftragsbestätigung.josef_berlin hat geschrieben:Zumal wurde mir nie auch nur eine E-Mail geschickt mit neuen Regelungen. Für mich heisst das: Verbraucherschutzkonsultation und eventuelle Klage abwarten.
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Diese AGb gilt in Zusamenhang mit der gültigen Preisliste von damals.josef_berlin hat geschrieben:Auch ich habe gerade meinen Vertrag gekündigt, der 2009 geschlossen wurde und nach einem Jahr Laufzeit eine Kündigung nach vier Wochen vorsah (siehe die AGB Febrauar 2009, Punkt 10.2.).
In der Preisliste stehen die Verlängerungen drin.
Die alten AGB gelten auch nur dann, wenn Du nicht zwischendurch mal den Vertrag umgestellt hast.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 270
- Registriert: 09.02.2012, 10:20
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Ein 'Inkassobüro' kann gerne mal vor der Tür stehen.ThorKonnat hat geschrieben:... Klagen wird auch niemand, nur wird dann wohl irgendwann mal Besuch vom Inkassobüro vor der Tür stehen. ..
Wenn du denen nicht freiwillig Geld gibst, dürfen die allenfalls nerven, mehr nicht.
Wenn da jemand Geld haben will, muss er dies auf dem Rechtsweg erstreiten, evt halt Klage einreichen.
-
- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Es gilt für dich auch nicht Punkt 10.2. sondern Punkt 10.1. --> Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit 12 Monate siehe Auftragsbestätigungjosef_berlin hat geschrieben:Auch ich habe gerade meinen Vertrag gekündigt, der 2009 geschlossen wurde und nach einem Jahr Laufzeit eine Kündigung nach vier Wochen vorsah (siehe die AGB Febrauar 2009, Punkt 10.2.). Nun hat mir Kabel Deutschland die Kündigung erst in 11 Monaten bestätigt.
Ich halte das für rechtsunwirksam, denn selbst neue AGBs können nicht rückwirkend auf alte Verträge angewandt werden. Zumal wurde mir nie auch nur eine E-Mail geschickt mit neuen Regelungen. Für mich heisst das: Verbraucherschutzkonsultation und eventuelle Klage abwarten.
10.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung.Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich . Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Und in der Preisliste (sorry für die schlechte Qualität bin zu faul zum scannen) steht schon seit 2007
Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird
Deine Kündigung ist somit ordentlich bearbeitet und bestätigt worden. Es gab auch keine rückwirkend Änderung der AGB und Verbraucherschutz und Klage kannst du dir aus diesem Grund auch sparen.
Sollte auch die Frage von Horst123 beantworten. Sein Vertrag ist ebenfalls nicht monatlich kündbar.
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 28.03.2012, 07:37
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Das ist einfach, aber keine Lösung.ThorKonnat hat geschrieben:Einfachste Lösung: Ruf beim Service an
Verstösst nämlich gegen Regel Nummer 1: Niemals vertragsrelevante Themen am Telefon klären wollen!
Also auf jeden Fall schriftlich, da wird dann aber auch nur die Standard-OneClick-Antwort kommen. Und die ist bei so einem komplexen Sachverhalt (Längst nicht mehr angebotene Altverträge, Uralt-AGB) mit 99%iger Sicherheit fehlerhaft.
Nein. Auszug aus der KD AGB:ThorKonnat hat geschrieben:Muß auch nicht, veröffentlichen auf der Homepage reicht aus.
@Scraby: hier habe ich einen Link zur damals geltenden Preisliste/Leistungsbeschreibung gefunden:11.1c) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem
Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt.
http://www.plueckhahnservice.de/cms/upl ... _phone.pdf
Keine automatische Verlängerung für "Internet Flat Easy 1000"!
@josef_berlin:
Schön, einen Leidensgenossen zu haben. Leider fürchte ich, dass das tatsächlich mal wieder auf die harte Tour rauslaufen wird: Zahlungen einstellen, Mahnungen und Inkassobüro abperlen lassen und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten und die Sache dann über begründeten Widerspruch abblitzen lassen.
Leider ist das die gängige Vorgehensweise von Telekom-Firmen. Hatte ich so schon einmal bei Arcor. Hat sich drei Jahre hingezogen, bin alle paar Monate mit stetig drohender werdenden automatisch erstellten Schreiben zugeworfen worden.
Wenn Du Kontakt zum Verbraucherschutz hast, würde mich natürlich brennend interessieren, was der so dazu sagt...
Viele Grüße,
Horst123
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Wo findest Du dort überhaupt eine Vertragslaufzeit?Horst123 hat geschrieben:Keine automatische Verlängerung für "Internet Flat Easy 1000"!
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
-
- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Für deinen Tarif scheint das zu stimmen . Allerdings stehen auch hier für die anderen Angebot 12 Monate mit Verlängerung um weitere 12 Monate wenn nicht gekündigt wird.Horst123 hat geschrieben: @Scraby: hier habe ich einen Link zur damals geltenden Preisliste/Leistungsbeschreibung gefunden:
http://www.plueckhahnservice.de/cms/upl ... _phone.pdf
Keine automatische Verlängerung für "Internet Flat Easy 1000"!
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 131
- Registriert: 26.03.2012, 08:52
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Tja anscheinend willst du dir in diesem Punkt nicht helfen lassen..... . Es ist natürlich wesentlich einfacher hier über KDG zu meckern anstatt mal zum Telefon zu greifen. Aber hey, jedem wie es ihm gefällt. Am Telefon sitzen übrigens auch kompetente Mitarbeiter und wenn du mit den Aussagen der Mitarbeiter bei den DIenstleistern nicht einverstanden bist lass dich ins KSC verbinden.Horst123 hat geschrieben:Das ist einfach, aber keine Lösung.ThorKonnat hat geschrieben:Einfachste Lösung: Ruf beim Service an
Verstösst nämlich gegen Regel Nummer 1: Niemals vertragsrelevante Themen am Telefon klären wollen!
Also auf jeden Fall schriftlich, da wird dann aber auch nur die Standard-OneClick-Antwort kommen. Und die ist bei so einem komplexen Sachverhalt (Längst nicht mehr angebotene Altverträge, Uralt-AGB) mit 99%iger Sicherheit fehlerhaft.
Wie gesagt, es geht auch einfacher, zB Anrufen. Aber wenn du den Ärger geradezu herausfordern willst bitte tu das. Aber hör auf dich über die KDG aufzuregen, den Streß verursachst du.Wenn Du Kontakt zum Verbraucherschutz hast, würde mich natürlich brennend interessieren, was der so dazu sagt...
Außerdem hast du keine Preisliste sondern einen Werbeflyer gepostet. In der für deinen Vertrag gültigen preisliste ist die Laufzeit von 12 Monaten geregelt und ebenfalls die Verlängerung von 12 Monaten. Die Preisliste von April 2009 kannst du gern telefonsich anfordern.
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 28.03.2012, 07:37
Re: Kündigungsfrist 12-Monats-Vertrag ohne autom. Verlängeru
Bitte sachlich und beim Thema bleiben (ich bin da sicher auch schon zu sehr abgewichen - Plappertrieb halt...).
Wir können aber gerne einen zweiten Thread zu "Telefonisch vs. Schriftlich" aufmachen.
Zum Thema:
Um den Thread wieder etwas zurück zu lenken, hier nochmal die wichtigste Frage:
Wenn vertraglich die Kündigungsfrist eines Internetzugangs nicht geregelt ist, gibt es dann eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist, die für Endkunden gilt?
Bei anderen Verträgen (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag) sind mir solche Mindestfristen bekannt. Habe aber leider keine Ahnung, wie das für einen Telekommunikations-Dienstleistungsvertrag ausschaut.
Wir können aber gerne einen zweiten Thread zu "Telefonisch vs. Schriftlich" aufmachen.
Zum Thema:
Bitte schau Dir die Übetrschrift des PDFs an. Das ist so ein Ding das Du als Endkunde bekommst und das laut AGB explizit Teil des Vertrags ist, auch wenn es nicht sehr 'offiziell' wirkt.ThorKonnat hat geschrieben:Außerdem hast du keine Preisliste sondern einen Werbeflyer gepostet.
Um den Thread wieder etwas zurück zu lenken, hier nochmal die wichtigste Frage:
Wenn vertraglich die Kündigungsfrist eines Internetzugangs nicht geregelt ist, gibt es dann eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist, die für Endkunden gilt?
Bei anderen Verträgen (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag) sind mir solche Mindestfristen bekannt. Habe aber leider keine Ahnung, wie das für einen Telekommunikations-Dienstleistungsvertrag ausschaut.