Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Wenn der Störer defekt ist, sollte ja bei dir wieder alles laufen? Im Ernst: Rückwegstörer lassen sich nur mit Zeitaufwand finden.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Dennoch steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, denn die Sache liegt im Verantwortungsbereich von Kabel-Deutschland. Im Falle eines Rückwegstörers hätte KD mit Filtern am HÜP sorgen können, dass keine Signale ins Netz von KD eingespeist werden können. Kabel-Deutschland kann jedoch die entgangenen Einnahmen durch Kündigungen von Kunden dem Störer zu Lasten legen, somit ist KD so und so aus dem Schneider.
Mich fragt nur, ob man nicht dazu verpflichtet ist, KDG einen angemessenen Zeitraum zur Störungsbeseitigung einzuräumen, um eine außerordentliche Kündigung durch zu bekommen.
Mich fragt nur, ob man nicht dazu verpflichtet ist, KDG einen angemessenen Zeitraum zur Störungsbeseitigung einzuräumen, um eine außerordentliche Kündigung durch zu bekommen.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN
Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
14 Tage in der Regel.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Nach Fristsetzung: ja!RcRaCk2k hat geschrieben:Dennoch steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, denn die Sache liegt im Verantwortungsbereich von Kabel-Deutschland.
gute Idee, da fängt aber das Problem an. wie kommt man an die ÜP's, wenn die Hausbesitzer/Mieter nicht reagieren? Der Störer kann durchaus in Häusern ohne Kundenbeziehungen liegen.RcRaCk2k hat geschrieben:Im Falle eines Rückwegstörers hätte KD mit Filtern am HÜP sorgen können, dass keine Signale ins Netz von KD eingespeist werden können.
Leider denken viele: "Bei mir geht es doch, was soll ich mich da melden."
Im Endeffekt könnte man nur die komplette C-Linie stilllegen.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
So, ich habe die Antwort. Sie haben mit die Kündigungsbestätigung geschickt. Die lassen mich erst nach Ablauf des Vertrages raus. Aber ich habe dazu gleich zurück geantwortet und geschrieben, dass ich vorzeitig raus möchte, da die Störung, die mittlerweile behoben wurde, ganze 4 Tage angedauert hat. Aber ich plage mich immer noch mit Geschwindigkeitsproblemen. Bin mal gespannt was die Schreiben werden. Ich gebe Bescheid.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Wenn du Voraussetzungen für eine "außerordentliche" Kündigung beachtet hast, dann brauchst du auf die Annahme der Kündigung von KDG nicht warten.
Quelle: Wiki
auf Hinweis Quelle eingefügt
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Im Gegensatz zu zweiseitigen Rechtsgeschäften, bei denen regelmäßig eine Einigung, eine Annahme durch den anderen Vertragspartners notwendig ist, erfolgt die Kündigung ohne eine Annahme durch den Kündigungsempfänger. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es daher unerheblich, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht.
auf Hinweis Quelle eingefügt
Zuletzt geändert von Bielo am 09.05.2012, 13:42, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Solche Formulierungen sind aber sehr gefährlich, vor allem, wenn auf Sachverhalte abgestellt wird, die unbestimmt sind. (z.B. der "wichtige Grund") Nicht alles was bei Wiki steht, darf unkommentiert übernommen werden, zudem sollte man auch "abgeschriebenes" als solches kenntlich machen. Dies gilt nicht nur für politische Mandatsträger bei Doktorarbeiten, sondern für Jedermann.Bielo hat geschrieben:Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es daher unerheblich, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Naja,
es ist ja nicht so dass eine außerordentliche Kündigung in jedem Fall gerechtfertigt ist.
Anscheinend akzeptiert KDG in dem Fall die Kündigung nicht, damit besteht aus deren Sicht der Vertrag bis zum regulären Ende weiter; wenn keine Einigung über die außerordentliche Kündigung vorliegt muss gegebenenfalls ein Gericht darüber entscheiden.
es ist ja nicht so dass eine außerordentliche Kündigung in jedem Fall gerechtfertigt ist.
Anscheinend akzeptiert KDG in dem Fall die Kündigung nicht, damit besteht aus deren Sicht der Vertrag bis zum regulären Ende weiter; wenn keine Einigung über die außerordentliche Kündigung vorliegt muss gegebenenfalls ein Gericht darüber entscheiden.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Wenn ihr kritisieren wollt, dann lest bitte vorher vollständig und zitiert nicht sinnentstellend. Ich schrieb: "Wenn die Voraussetzungen....". Ob diese erfüllt sind, kann ich nicht beurteilen. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen und muss jeder für sich entscheiden. Demnach kann ich an meiner obigen Aussage nichts falsches finden.
@chepri: Diese Forumulierung entspricht der Auslegung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ist deshalb nicht gefährlich.
@chepri: Diese Forumulierung entspricht der Auslegung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ist deshalb nicht gefährlich.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Das ist natürlich nicht richtig.Bielo hat geschrieben:Wenn du Voraussetzungen für eine "außerordentliche" Kündigung beachtet hast, dann brauchst du auf die Annahme der Kündigung von KDG nicht warten. Im Gegensatz zu zweiseitigen Rechtsgeschäften, bei denen regelmäßig eine Einigung, eine Annahme durch den anderen Vertragspartners notwendig ist, erfolgt die Kündigung ohne eine Annahme durch den Kündigungsempfänger. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es daher unerheblich, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht.
Wenn KDG mit der Beseitigung der Störung nachweislich begonnen hat, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist begründet und nachvollziehbar entstören kann,