Zwangsverkabelung

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Lewinsky
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Re: Zwangsverkabelung

Beitrag von Lewinsky »

Danke für Eure Antworten.

zur Erklärung: es handelt sich um ein neu gebautes Haus mit 14 Wohneinheiten. Der Bauträger hat sich verpflichtet, einen Fernseh-Anschluß zur Verfügung zu stellen und eine Schüssel ist wegen Bauauflagen nicht möglich. Also wurde die ganze Anlage mit "Kabel verkabelt".

Darüber steht aber weder was im Kaufvertrag noch in der Teilungserklärung. Auch eine Hausversammlung, bei der das abgesegnet wurde, hat noch nicht stattgefunden.

Und das ist das, was mich so ärgert: dass quasi über meinen Kopf hinweg entschieden wurde, mit wem ich fernzuschauen habe.
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Abuelo
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Re: Zwangsverkabelung

Beitrag von Abuelo »

Der Bauherr baut so, wie er möchte. Dann erstellt er eine Teilungserklärung und verkauft. Die Erklärung ist erst einmal Gesetz. Nun kann die Eigentümerversammlung ändern was sie will. Sie muss sich nur einig sein. Und das ist ein Problem! Eigene Erfahrung.
Abuelo
Immer mehr Alte verschwinden im Netz weil sie
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Kunterbunter
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Re: Zwangsverkabelung

Beitrag von Kunterbunter »

Lewinsky hat geschrieben:Und das ist das, was mich so ärgert: dass quasi über meinen Kopf hinweg entschieden wurde, mit wem ich fernzuschauen habe.
Als Mieter wäre es doch ganz genauso. Aber was was mich so ärgert: was hat das ganze, mit wem du fernzuschauen hast, hier im Forum Internet und Telefonie zu suchen?
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chepri

Re: Zwangsverkabelung

Beitrag von chepri »

Kunterbunter hat geschrieben:Aber was was mich so ärgert: was hat das ganze, mit wem du fernzuschauen hast, hier im Forum Internet und Telefonie zu suchen?
Genau genommen, was hat es mit KDG zu tun?
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
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Re: Zwangsverkabelung

Beitrag von mason »

Lewinsky hat geschrieben:Danke für Eure Antworten.

zur Erklärung: es handelt sich um ein neu gebautes Haus mit 14 Wohneinheiten. Der Bauträger hat sich verpflichtet, einen Fernseh-Anschluß zur Verfügung zu stellen und eine Schüssel ist wegen Bauauflagen nicht möglich. Also wurde die ganze Anlage mit "Kabel verkabelt".

Darüber steht aber weder was im Kaufvertrag noch in der Teilungserklärung. Auch eine Hausversammlung, bei der das abgesegnet wurde, hat noch nicht stattgefunden.

Und das ist das, was mich so ärgert: dass quasi über meinen Kopf hinweg entschieden wurde, mit wem ich fernzuschauen habe.
Dann beschere dich bei demjenigen, der die Bauauflagen gemacht hat.
Dein Bauherr muss sich nun mal an diese Auflagen halten.
chepri hat geschrieben:
Kunterbunter hat geschrieben:Aber was was mich so ärgert: was hat das ganze, mit wem du fernzuschauen hast, hier im Forum Internet und Telefonie zu suchen?
Genau genommen, was hat es mit KDG zu tun?
Er fragt ja nach einer Möglichkeit, den KDG-Anschluss nicht bezahlen zu müssen; in so fern kann er schon im Forum fragen.