Zwangsverkabelung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Zwangsverkabelung
Wir ziehen in eine neue Eigentumswohnung um und der Bauträger/Hausverwalter hat einen Rahmenvertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen.
Wir sind aber noch Kunde bei der Telekom und haben dort ein Entertain Paket. Die Laufzeit des Entertain-Pakets ist noch mehr als ein Jahr und wir können diesen Vertrag nicht verlassen.
Wir möchten aber nicht an zwei Anbieter zahlen. Was tun? Kann man den Kabelanschluß verplomben lassen? Wären wir damit aus dem Rahmenvertrag (14 Wohneinheiten) entlassen?
Wir sind aber noch Kunde bei der Telekom und haben dort ein Entertain Paket. Die Laufzeit des Entertain-Pakets ist noch mehr als ein Jahr und wir können diesen Vertrag nicht verlassen.
Wir möchten aber nicht an zwei Anbieter zahlen. Was tun? Kann man den Kabelanschluß verplomben lassen? Wären wir damit aus dem Rahmenvertrag (14 Wohneinheiten) entlassen?
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Re: Zwangsverkabelung
wage ich zu bezweifeln, das das geht. habe ich persönlich auch noch nie was von gehört, das so was gemacht worden ist.
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Re: Zwangsverkabelung
Nein. Du wirst beide Anschlüsse zahlen müssen, solange beide Verträge laufen. Warum sollte man dich auch zugunsten eines Mitbewerbers und zum eigenen Nachteil vorzeitig aus einem Vertrag entlassen (das gilt für beide Anbieter gleichermaßen).
Für den Kabelanschluss von KDG bist du auch gar nicht in der Position, den Vertrag zu kündigen.
Für den Kabelanschluss von KDG bist du auch gar nicht in der Position, den Vertrag zu kündigen.
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Re: Zwangsverkabelung
zu Weihnachtsmann:
von was haben Sie noch nichts gehört: dass KD verplombt oder das man plötzlich Kunde ist?
Gibt es keine Möglichkeit, aus dem noch nicht abgeschlossenen "Vertrag" herauszukommen?
Gesetzt den Fall, wir hätten gar keinen Fernseher: müßten wir dann auch zahlen?
von was haben Sie noch nichts gehört: dass KD verplombt oder das man plötzlich Kunde ist?
Gibt es keine Möglichkeit, aus dem noch nicht abgeschlossenen "Vertrag" herauszukommen?
Gesetzt den Fall, wir hätten gar keinen Fernseher: müßten wir dann auch zahlen?
Re: Zwangsverkabelung
Vermutlich ja, weil der TV-Anschluß Bestandteil der Wohnanlage ist.Lewinsky hat geschrieben:zu Weihnachtsmann:
von was haben Sie noch nichts gehört: dass KD verplombt oder das man plötzlich Kunde ist?
Gibt es keine Möglichkeit, aus dem noch nicht abgeschlossenen "Vertrag" herauszukommen?
Gesetzt den Fall, wir hätten gar keinen Fernseher: müßten wir dann auch zahlen?
Wenn ein Mieter/Eigentümer aussteigen würde, müsste der Rest der Mieter-/Eigentümergemeinschaft diese
Kosten anteilig zusätzlich bezahlen.
Vermutlich hast Du dazu auch was im Kaufvertrag stehen.
Die Kosten für den einfachen Analog-Kabelanschluß dürfte aber ein Bruchteil dessen sein, was Du für
dein Entertain-Paket bei der Telekom bezahlst.
Nebenbei:
Ab 2013 wird die GEZ als Haushaltsabgabe bezahlt und dann müssen auch für die Haushalte gezahlt werden,
in denen kein TV-, Radiogerät oder Multimedia-PC ist.
Re: Zwangsverkabelung
Ja, denn auch Mieter einer Erdgeschoßwohnung müssen für die Betriebskosten eines Lifts aufkommen. Selbst dann, wenn dieser weder in den Keller noch in den Speicher geht, und sie diesen de facto nie benutzen (BGH VIII ZR 103/06). Es gab auch schon Leute die vorbrachten, Mieter in oberen Stockwerken müssten einen höheren Anteil an der Umlage der Treppenhausbeleuchtung bezahlen.Lewinsky hat geschrieben:Gesetzt den Fall, wir hätten gar keinen Fernseher: müßten wir dann auch zahlen?
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Re: Zwangsverkabelung
Die Idee ist gutchepri hat geschrieben:Mieter in oberen Stockwerken müssten einen höheren Anteil an der Umlage der Treppenhausbeleuchtung bezahlen.
Wozu er durch die Eigentümerversammlung bevollmächtigt wurde!Lewinsky hat geschrieben:Wir ziehen in eine neue Eigentumswohnung um und der Bauträger/Hausverwalter hat einen Rahmenvertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen.
Und nur diese kann Änderungen beschließen, die dann von der Hausverwaltung umgesetzt werden.
Diese Versammlung ist meistn ur einmal pro Jahr.
Vorsicht, falls Du auf Balkon/Terasse was an die Wand hängen willst, Dübel in der aussenfassade oder auch die Balkonfarbe, sind auch teilweise Zustimmungspflichtig in der Eigentümerversammlung.
Eine Eigentumswohnung ist für mich das schlimmste Eigentum, welches man erwerben kann.
Man hat alle Nachteile (Kosten) vom Eigentum, aber nicht alle Vorteile (kann machen was ich will)
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Re: Zwangsverkabelung
hey, du kannst ruhig "du" sagenLewinsky hat geschrieben:zu Weihnachtsmann:
von was haben Sie noch nichts gehört: dass KD verplombt oder das man plötzlich Kunde ist?
ich habe noch nichts davon gehört, das KDG verplombt, damit du keinen "Vertrag" mit ihnen haben musst, wenn ein Rahmenvertrag mit Kabel Deutschland besteht.
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Re: Zwangsverkabelung
gibt es auchnicht. Der Rahmenvertrag muss zwingend über die komplette Anzahl der Wohnungen laufen.weihnachtsmann hat geschrieben:ich habe noch nichts davon gehört, das KDG verplombt, damit du keinen "Vertrag" mit ihnen haben musst, wenn ein Rahmenvertrag mit Kabel Deutschland besteht.
Die Eigentümer können natürlich beschließen, dass die Kosten dieser einen Wohnung auf die anderen Wohnungen umgelegt werden, allerdings können die eigentümer diesen Mehrpreis dann wiederum nicht an Ihre Mieter (falls die Eiggentumswohnung vermietet ist) weiter leiten.
Daher glaube ichnicht an solch einen Beschluss.
MB-Berlin
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Re: Zwangsverkabelung
<klugscheißmodus an> Was Du in Deiner Eigentumswohnung darfst und was nicht ist in der Teilungserklärung geregelt, die man Dir beim Kauf übergeben hat (hätte sollen). Wenn man Wohnungseigentum ganz streng auslegt, hast Du ein Stück des Grundstücks verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an der Wohnung XYZ erworben. Bei allen zum Wohnen geeigneten Räumen spricht man von Wohnunsgeigentum, bei gewerblichen Flächen, Garagen etc. von Teileigentum. </klugscheißmodus aus>
Der Verwalter wurde sicher beauftragt für die Eigentümergemeinschaft einen Vertrag mit KDG zu schließen. Die Kosten zahlst Du dann mit dem monatlichen Wohngeld. Es sei denn, KDG hat nur den Hausanschluss erstellt und die Genehmigung erhalten Einzelverträge zu schließen, so haben wir es gerade in einem kleinen Neubauvorhaben geregelt.
Gruß
Thrion
Der Verwalter wurde sicher beauftragt für die Eigentümergemeinschaft einen Vertrag mit KDG zu schließen. Die Kosten zahlst Du dann mit dem monatlichen Wohngeld. Es sei denn, KDG hat nur den Hausanschluss erstellt und die Genehmigung erhalten Einzelverträge zu schließen, so haben wir es gerade in einem kleinen Neubauvorhaben geregelt.
Gruß
Thrion