Okay, habs. danke vielmals!
Aber wegen der Frist ist mir noch nicht ganz klar, wann ich dann kündigen müsste. Sonderkündigungsrecht hat man in den ersten 6 Wochen mit einer Frist von 2 Wochen. Sprich, 4 Wochen nach Start der Vertragslaufzeit muss ich spätestens die Kündigung eingereicht haben.
Sehe ich das so korrekt?
6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 04.01.2013, 11:43
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
- Registriert: 13.04.2012, 11:24
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 833
- Registriert: 01.11.2011, 18:14
Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?
Neinmason hat geschrieben:Ja
Das Angebot mit Zufriedenheitsgarantie hat folgende Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen:
Mindestvertragslaufzeit beginnt nach der 2-monatigen Testphase (Testphase ist kostenpflichtig) und beträgt dann 22 Monate - Verlängerung um 12 Monate bei Nichtkündigung
Kündigungsfrist innerhalb der Testphase beträgt 2 Wochen, also 2 Wochen vor Ablauf der Testphase ist die Kündigung letzmalig möglich.
Kündigungsfrist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beträgt aber wie bei allen anderen Angeboten auch 12 Wochen
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 04.01.2013, 11:43
Re: 6 Wochen Kündigungsrecht / Unverbindlich testen?
@Anudeath Vielen Dank für's Erläutern!