Aber die, die 2 Leitungen vor dem 1.1.2013 hatten behalten sie ?KDGBen hat geschrieben:Seit 1.1.2013 gibt es auch nur noch eine Leitung
mfg
Aber die, die 2 Leitungen vor dem 1.1.2013 hatten behalten sie ?KDGBen hat geschrieben:Seit 1.1.2013 gibt es auch nur noch eine Leitung
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muss dich korrigieren: 4.12.2012 war der stichtag.KDGBen hat geschrieben:Seit 1.1.2013 gibt es auch nur noch eine Leitung
In der AGB steht hierzu etwas, nicht jedoch, wie der Auftrag zustande kommt.tobiash hat geschrieben:Und genau da liegt mein Problem als Laie: wo bitte steht, dass der Vertrag nicht wie angegeben beginnt sondern erst sobald die Freischaltung erfolgt ist?
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf2.
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der
Leistung durch Kabel Deutschland zustande.
Ja, es muss bereit gestellt werden, was zu dem Zeitpunkt der Beauftragung angeboten wurde. Darauf bezog sich der Auftrag.tobiash hat geschrieben: Auf den zugesandten Unterlagen steht drauf "Vertragsbeginn 01.12.2012".