Kündigung bei "alten" AGB nach MVL

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Scraby
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Re: Kündigung bei "alten" AGB nach MVL

Beitrag von Scraby »

cartridge_case hat geschrieben:Aber genau das ist doch der Punkt. Auch bei seinem Vertrag wurde es nicht in die AGB geschrieben - ich habe sie selbst vorliegen. Ist also genau das Gleiche.
Es muss auch nicht in den AGB stehen:
Mittlerweile verweist Kabel Deutschland in der Preisliste per Fußnote auf die entsprechende Klausel (PDF). Damit ist die automatische Verlängerung gültig. Die AGB verweisen hingegen weiterhin lediglich auf die Preisliste.
Das Urteil bezieht sich auf Alte Festnetz-Telefonanschlüsse von Kabel Deutschland. Und die haben keine Mindestvertragslaufzeit, da in der Preisliste nicht auf die Fußnote 4 verwiesen wurde.
Die erwähnte Preisliste („PL“) habe im Februar 2011 zwar eine Fußnote mit dem Hinweis „Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht sechs Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.“ mit der Ziffer 4 enthalten, auf diese Fußnote sei bei den Festnetz-Telefonanschlüssen allerdings nicht verwiesen worden
Der TE hat einen Internet & Telefon-Anschluss und hier wurde auf die Fußnote 4 hingewiesen. Somit verlängern sich die Verträge um 12 Monate und das Urteil kann nicht auf seinen Vertrag angewandt werden. (Es sei denn, ich verstehe hier etwas völlig falsch)
cartridge_case
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Re: Kündigung bei "alten" AGB nach MVL

Beitrag von cartridge_case »

Und wo steht nun, dass man diese Preisliste auch ausgehändigt bekommen hat? o.O Alles ziemlich komisch.
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Scraby
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Re: Kündigung bei "alten" AGB nach MVL

Beitrag von Scraby »

cartridge_case hat geschrieben:Und wo steht nun, dass man diese Preisliste auch ausgehändigt bekommen hat? o.O Alles ziemlich komisch.
Die Preisliste wird als Anlage in der Auftragsbestätigung angeführt. Wer bei der Prüfung der Vertragsunterlagen feststellt, dass die Preisliste fehlt, muss dies gegenüber Kabel Deutschland anzeigen. Alternativ steht die aktuelle Preisliste immer zum Download bereit. Und (meine Meinung) wenn mir zwei Jahre nach Vertragsabschluss auffällt, dass ich keine Preisliste erhalten habe, habe ich mich vorher auch nicht mit meinen Kündigungsfristen etc. beschäftigt.

Aber mittlerweile stehen die Kündigungsfristen und Laufzeiten ja in den AGB, somit sollte es hier keine Reklamationen mehr geben.