Das streite ich nicht mal ab, denn wer so ein Theater mitmacht ist irgendwann einfach "pissig" drauf. Da geht es dann nur noch um Rache und dass das Unternehmen auch mal zur Rechenschaft gezogen wird.berlin69er hat geschrieben:"Ich will" klingt für mich, wie ein bockiges Kind! Ich denke ohne anwaltlichen Rat, wirste nicht sehr weit kommen. Schon garnicht hier...
Hat hier jemand ma geklagt?Und ist es nicht Betrug?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Hat hier jemand ma geklagt?Und ist es nicht Betrug?
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Re: Hat hier jemand ma geklagt?Und ist es nicht Betrug?
Es gab nie ein Urteil. Wir haben uns dann ohne Gericht einigen können.kabel_fan hat geschrieben:Aktenzeichen, Urteil, Gericht?DerJochen hat geschrieben: https://www.google.de/webhp?sourceid=ch ... buch+klage
Zudem ist ein Kaufvertrag mit einem Dienstleistungsvertrag nicht in allen Punkten vergleichbar
War auch kein Vergleich, sollte nur meine Entschlossenheit belegen, dass ich nie leer drohe, sondern auch mache und geht es nur um ein Lösungsbuch im Wert von 15 Euro.
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Re: Hat hier jemand ma geklagt?Und ist es nicht Betrug?
Ich habe nichts dagegen, wenn die Forderung berechtigt ist. Und die Sache mit dem "Lösungsbuch" war auch berechtigt.
Nur im Fall von Kabel Deutschland fürchte ich, dass die Schadenersatzforderung ins Leere läuft, wenn du keinen Schaden beziffern kannst.
Was nun das "Fürther Urteil" angeht, ist das ein wenig anders. Der Kläger wollte "feststellen" lassen, dass er das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat.
Hätte er nicht geklagt und der Provider auf seine Forderung bestanden, hätte irgendwann dieser klagen müssen um feststellen zu lassen, dass das Vertragsverhältnis nicht beendet ist.
Aber das ist ja längst geklärt, eine dauernde erheblich unter der vertraglich vereinbarten Bandbreite liegende Leistung kann durchaus ein wichtiger Grund im Sinn des § 314 BGB sein und somit zur Kündigung berechtigen. Drum meine Frage: Gegen oder für was du klagen willst.
Nur im Fall von Kabel Deutschland fürchte ich, dass die Schadenersatzforderung ins Leere läuft, wenn du keinen Schaden beziffern kannst.
Was nun das "Fürther Urteil" angeht, ist das ein wenig anders. Der Kläger wollte "feststellen" lassen, dass er das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat.
Hätte er nicht geklagt und der Provider auf seine Forderung bestanden, hätte irgendwann dieser klagen müssen um feststellen zu lassen, dass das Vertragsverhältnis nicht beendet ist.
Aber das ist ja längst geklärt, eine dauernde erheblich unter der vertraglich vereinbarten Bandbreite liegende Leistung kann durchaus ein wichtiger Grund im Sinn des § 314 BGB sein und somit zur Kündigung berechtigen. Drum meine Frage: Gegen oder für was du klagen willst.