Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

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berlin69er
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von berlin69er »

Ne, da steht es nicht anders! Entscheidend ist, ob KDG seinen Vertrag erfüllt. Bringe ich selbst oder ein Techniker den Router online und der Anschluss funktioniert nicht oder nicht komplett, ist der Vertrag nicht erfüllt! Ich kann widerrufen. Läuft der Anschluss normal, ist es klar. Dann erlischt das Widerrufsrecht.
Das mit dem Shop würde ich nicht unterschreiben! Ich meine, auch dort gilt ein Widerrufsrecht, da der Vertrag ja nicht im Shop erfüllt wird, sondern erst zu Hause. Gleiches gilt bei Verträgen über MB.
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mr.magic
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von mr.magic »

So, der Link zu den Widerrufsbelehrung in Post 3 ist falsch

Dieser gilt für Telefon bei KDG

https://www.kabeldeutschland.de/rechtli ... hluss.html
Besondere Hinweise:
Soweit Ihr Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) zustande gekommen ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Im Shop unterschreibst Du. Ist kein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz.

Egal wer das Modem online bringt, ist es online ist der Vertrag aktiv und das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig!
Läuft der Anschluss dann nicht korrekt, greifen hier andere Mittel, aber nicht mehr das Widerrufsrecht.
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berlin69er
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von berlin69er »

Ne, wenn es nicht funktioniert, ist der Vertrag doch garnicht erfüllt... Schon garnicht "auf meinen ausdrücklichen Wunsch". Und ich meine, auch bei Abschlüssen im Shop, ähnlich wie am Mediamarkt Stand akzeptiert KDG den Widerruf. Letztlich wird ja erstmal ein Auftrag erstellt und noch nicht der Vertrag, der erst mit der Bestätigung von KDG zustande kommt.
Aber ich denke, das ganz schweift jetzt hier eh zu weit vom Thema ab. Und Juristen sind wird sicher auch keine. :)
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Krummlasche
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von Krummlasche »

1.) Kommt der Techniker bei Dir vor Ort und installiert es und bringt das Modem online, verzichtest Du vorzeitig mit erbringen der Leistung auf das Widerrufsrecht.

2.) Bekommst Du das Modem zugesandt und schließt es an und es kommt online, ist der Vertrag aktiv und Du verzichtest auf das Widerrufsrecht.
mr.magic hat geschrieben:Egal wer das Modem online bringt, ist es online ist der Vertrag aktiv und das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig!
Einmal mehr ein Beweis, was für ein Bullshit der Clown hier von sich gibt. Ich bitte dich aufzuhören, so einen Schwachsinn zu erzählen, wenn du keine Ahnung von dem hast, was du du brabbelst. @TE: am besten ignorieren, du kannst widerrufen, auch wenn das Modem online ist.
Was Dir am Telefon erzählt wird ist völlig egal. Klar wird Dir derjenige alles erzählen was man hören will. Weil es lockt Provision
Lesen gehört auch nicht zu deinen Stärken. Er hat diese Aussage nicht von dem Mitarbeiter bekommen, der den Vertrag schrieb, sondern er rief NACH Abschluss bei jemand ganz anderem an!!! Wahnsinn. Ich versuche dich wirklich konsequent zu ignorieren, aber derartige Falschinfos zu verbreiten, geht gar nicht. Man sieht, was du für eine Ahnung hast.
Und ich meine, auch bei Abschlüssen im Shop, ähnlich wie am Mediamarkt Stand akzeptiert KDG den Widerruf.
Nicht mehr. 0% Chance da wieder raus zu kommen.
Das hab ich ja nicht vor. Maximal einmal widerrufen und zwei Mal bestellen. ^^;
Na dann- Feuer frei.

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berlin69er
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von berlin69er »

Alles klar! Danke für die Aussage zu den Shops. Mache ich eh einen großen Bogen rum... :D
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mr.magic
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von mr.magic »

Was wichst mich denn die komische Krummlasche hier bitte an???

Beweise mal lieber Deine Aussagen, wenn das Modem online ist, dass man widerrufen kann!!

Ich habe es belegt nach den AGB der KDG

Krummlasche hat geschrieben:


Lesen gehört auch nicht zu deinen Stärken. Er hat diese Aussage nicht von dem Mitarbeiter bekommen, der den Vertrag schrieb, sondern er rief NACH Abschluss bei jemand ganz anderem an!!! Wahnsinn. Ich versuche dich wirklich konsequent zu ignorieren, aber derartige Falschinfos zu verbreiten, geht gar nicht. Man sieht, was du für eine Ahnung hast.
Schon mal was von den Unternehmenszielen gehört wo jeder Mitarbeiter was von hat?

Glaubst Du etwas im ernst, dass dort Leute an der Hotline sitzen die Ahnung vom Widerrufsrecht haben? Die denken doch auch nur wie viele allgemein denken, innerhalb von 14 Tagen kann man widerrufen.
clancy688
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von clancy688 »

Also folgendes:

Ich hab's online bestellt, bekam KEINEN Techniker vorbei und bekam das Modem zugeschickt. Nun läuft es, aber die Hotline hat mir auf mehrmaliges Nachfragen bestätigt, dass ich noch das Widerrufsrecht besitze, OBWOHL das Modem schon online ist!

Und wenn die mir das so erzählen, dann glaub ich das. Und wenn nicht, erzählen sie mir Mist und ich hab erst recht einen Grund zurücktreten zu können. Es waren btw drei verschiedene MAs die mir alle erzählt haben, dass ich noch bis zum 31. zurücktreten kann... ich war etwas hibbelig ob ich mich jetzt schon für zwei Jahre verkauft hab oder nicht. ;)
Zuletzt geändert von clancy688 am 28.03.2015, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
mr.magic
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von mr.magic »

Probiere es aus und schick ne Mail oder so dahin. Dann berichte mal.
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berlin69er
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von berlin69er »

@mr.magic: Du hast es doch aber selber zitiert: "auf Ihren ausdrücklichen Wunsch...vorzeitig erfüllt...". Wenn das nicht so ist, sehe ich keinen Grund, warum das Widerrufsrecht erloschen sein sollte.
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clancy688
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Re: Bestellen, dann widerrufen, neu bestellen, geht das?

Beitrag von clancy688 »

berlin69er hat geschrieben:@mr.magic: Du hast es doch aber selber zitiert: "auf Ihren ausdrücklichen Wunsch...vorzeitig erfüllt...". Wenn das nicht so ist, sehe ich keinen Grund, warum das Widerrufsrecht erloschen sein sollte.
Eben, da seh ich auch die Crux. Ich habe nirgendwo ausdrücklich bestätigt, dass meiner Meinung nach der Vertrag vorzeitig erfüllt ist. Meine AGBs die mir zugeschickt wurden haben einen Zettel "Widerrufsbelehrung", dort steht das unten bei "besondere Hinweise" auch. "auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist" - hab das nirgendwo ausdrücklich gewünscht. Es steht auch nirgendwo eine Klausel, dass ich "ausdrücklich wünsche", wenn ich das Modem anklemme.