Ja, aber ohne Eingangssignal sieht man nix.berlin69er hat geschrieben: Dein TV Gerät läuft doch auch ohne Gewinn?!
BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Es ging mir um die Kosten, die bei der reinen Nutzung entstehen, da du ja Strom und Unterhalt erwähnt hattest...
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Besserwisser hat geschrieben:Ich meine die Gebühren für die Stromkosten, die Wartung und Instandhaltungsrücklagen.
Richtig!berlin69er hat geschrieben:Das sind dann aber keine Gewinne, sondern Unkosten und Rücklagen! Das ist ein gewaltiger Unterschied, zu einem profitorientierten Unternehmen...
@Besserwisser: Du hast leider keine Ahnung davon, wie eine Eigentümergemeinschaft funktioniert und abgerechnet wird.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Im Endeffekt geht es doch darum, daß die Leute einen schönen Feierabend haben,
ohne die auftretenden Künstler entsprechend zu honorieren.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Quatsch! Das hat nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Das ist Unsinn, denn die Künstler bekommen trotzdem Geld, aber eben von den Sendern und über die einmalige Abgabe, beim Gerätekauf! Sonst könnte jemand auf die Idee kommen, von deinen, dich besuchenden Freunden auch GEMA zu verlangen, wenn sie mit deinem TV etwas schauen! Kosten für Strom und Untrhalt fallen da ja auch an...Besserwisser hat geschrieben:Im Endeffekt geht es doch darum, daß die Leute einen schönen Feierabend haben,
ohne die auftretenden Künstler entsprechend zu honorieren.
Außerdem würde das ja auf eine "private" Sat Schüssel genauso zutreffen!
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