BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
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BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel müssen keine Gema-Gebühr für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... itrag.atom
So ein Urteil wird auch mal Zeit. Das müsste sich ja dann hoffentlich neben der GEMA auch direkt auf die VG Media auswirken.
Meiner Meinung nach sollten diese Verwertungsgesellschaften noch viel mehr in die Schranken gewiesen werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... itrag.atom
So ein Urteil wird auch mal Zeit. Das müsste sich ja dann hoffentlich neben der GEMA auch direkt auf die VG Media auswirken.
Meiner Meinung nach sollten diese Verwertungsgesellschaften noch viel mehr in die Schranken gewiesen werden.
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- Forenopi
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Volle Zustimmung! Im Übrigen habe ich sowieso noch nie verstanden, wo der Unterschied sein sollte, ob der Fernseher die Programme nun von der Einzelschüssel neben dem Balkon oder von der Gemeinschaftsschüssel auf dem Dach empfängt. Aber man kann's ja versuchen, nicht wahr, GEMA?
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Bei Gemeinschaftsanlagen wird meist ein monatlicher Beitrag kassiert (es wird also Geld damit verdient)
und da klinkt sich die GEMA mit ein.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Bei Gemeinschaftsanlagen, die die Eigentümergemeinschaften auf Beschluss der Versammlung haben installieren lassen, ganz sicher nicht. Das wird ja genau aus dem Grund beschlossen, damit die monatlichen Kosten entfallen und sich die Anlage irgendwann amortisiert (und die Abhängigkeit vom KNB entfällt)!Besserwisser hat geschrieben:Bei Gemeinschaftsanlagen wird meist ein monatlicher Beitrag kassiert (es wird also Geld damit verdient)
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Woher weißt du das? Nicht immer steckt ein profitgieriger KNB hinter einer solchen Anlage...Besserwisser hat geschrieben:es wird also Geld damit verdient
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TV: Sony KD-55A1 OLED
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
So sieht's aus. Und im Fall dieses Gerichtsurteils geht es ja genau um eine solche Gemeinschaft von Eigentümern, die die Anlage gewissermaßen in Eigenregie (mit Hilfe/Koordination ihres Verwalters natürlich) realisiert haben. Das ist für mich nichts anderes als Hunderte von Einzelschüsseln, nur viel ansehnlicher an der Hausfassade.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Ich meine die Gebühren für die Stromkosten, die Wartung und Instandhaltungsrücklagen.McMurphy hat geschrieben:Bei Gemeinschaftsanlagen, die die Eigentümergemeinschaften auf Beschluss der Versammlung haben installieren lassen, ganz sicher nicht. Das wird ja genau aus dem Grund beschlossen, damit die monatlichen Kosten entfallen und sich die Anlage irgendwann amortisiert (und die Abhängigkeit vom KNB entfällt)!Besserwisser hat geschrieben:Bei Gemeinschaftsanlagen wird meist ein monatlicher Beitrag kassiert (es wird also Geld damit verdient)
So eine Gemeinschaftsanlage funktioniert nicht nur aus christlicher Nächstenliebe.
Zuletzt geändert von Besserwisser am 20.09.2015, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Das sind dann aber keine Gewinne, sondern Unkosten und Rücklagen! Das ist ein gewaltiger Unterschied, zu einem profitorientierten Unternehmen...
Was verstehst du unter christlicher Nächstenliebe? Dein TV Gerät läuft doch auch ohne Gewinn?! Oder ist es kommerziell, wenn du deine Familie mitschauen lässt, und dabei Stromkosten anfallen?
Was verstehst du unter christlicher Nächstenliebe? Dein TV Gerät läuft doch auch ohne Gewinn?! Oder ist es kommerziell, wenn du deine Familie mitschauen lässt, und dabei Stromkosten anfallen?
Zuletzt geändert von berlin69er am 20.09.2015, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Sobald Geld fließt ....
Das ist wie mit dem Finanzamt.
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Re: BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Eben nicht! Sonst hätte es dieses Urteil nicht gegeben! Sind die Ausgaben und Gewinne +/- 0, hat man in der Regel auch keine Abgaben, beim Finanzamt!
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