dmip-vf hat geschrieben:habe ich etwas falsches gemacht? das tut mir leid. ich wollte nur helfen und meine gedächtnisinhalte hier posten, dachte das wäre interessant.
Im Prinzip war's schon richtig - aber wenn man etwas postet, sollte man sich schon im Klaren sein, ob das "Gedächtnisinhalte" sind, die ggfs. nicht ganz korrekt sind -oder- ob man es schwarz auf weiß belegen kann. Gerade beim Thema "Abkaufen vs. Schadenersatz" ist aber der GENAUE Inhalt wichtig, denn es ist ein himmelweiter Unterschied, ob du die Box für eine Summe X vom Anbieter ordnungsgemäß erworben hast (=> gekauft und damit auch das Eigentum an der Box erworben) -oder- ob du dem Anbieter eine Summe X als Schadenersatz wegen Nichtrücksendung bezahlt hast (=> nicht gekauft -und- auch kein Eigentum an der Box erworben, sondern dem Anbieter unterschlagen). Denn bei einer [vom Provider] ordnungsgemäß gekauften Box hat der Provider ab dem 01.08. kein Recht mehr, die Provisionierung abzulehnen (mit Ausnahme von technischen Unzulänglichkeiten -oder- der Inkompatibilität).
Wohingegen eine Box, die nicht "ordnungsgemäß gekauft", sondern unterschlagen wurde, auch in Zukunft vom Provider abgelehnt werden kann [immerhin ist es rein rechtlich weiterhin sein Eigentum, womit der Provider Tun und Lassen kann, was er will].
freischalten hat nur was mit provisionieren zu tun. da hilft eventuell die kulanz von vfkdg.
Aber nicht bei unterschlagenen Boxen. Da ist VF/KD bisher nicht sehr kulant gewesen und wird es höchstwahrscheinlich auch in Zukunft nicht sein.
Entweder ordnungsgemäß erworben -oder- gar nicht.
ich fand die bisher sehr kulant. vielleicht bekomme ich noch eine gutschrift?
Für was solltest du eine Gutschrift erhalten? Dafür das VF/KD dir eine unterschlagene Box nicht freischaltet? Vergiss es...
Eine Gutschrift gibt's nur, wenn du die Box zurückschickst - aber dann geht die Gutschrift nicht an dich, sondern an den ursprünglichen Vertragsinhaber.
Finde dich also damit ab, dass du auf eBay eine Box gekauft hast, die du auch in Zukunft nicht mehr benutzen kannst -und- verbuche das Geld, was du für die Box bezahlt hast, als Lehrgeld.