Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

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zeisel
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von zeisel »

cathy hat geschrieben:
Trebo hat geschrieben: Und dabei erwähnen, dass man zufriedener Kunde ist und auch Kunde bleiben möchte.
Fällt mir grad noch ein: Bin ich nicht wirklich - zumindest was den Kundenservice betrifft. Siehe ^: Was tun die da? :kaffee: Würde ich die zahlreichen Kundenanfragen, die bei uns täglich eingehen, einfach nicht bearbeiten bzw. beantworten, wäre ich meinen Job schon lange los!
Jo das ist mir auch ein absolutes Rätsel...Allerdings drängt sich der Verdacht auf, dasd dies von oben genauso so gewollt ist. So dermaßen versagen können nicht so viele auf einmal. Wahrscheinlich spielen mehrere Faktoren auch eine Rolle wobei es immer nur ums Geld geht. Zu wenig, und dazu noch unqualifiziertes Personal im Beschwerde- und Auftragsänderungsmanagement. Mangelhafte Organisation und nicht ausreichende interne Kommunikation. Wobei die Neukundenabteilung fürstlich ausgestattet ist und schnell reagiert. Gleich zu Anfang meines Kundendaseins bei KD, was reibungslos und schnell über die Bühne ging, hab ich erfahren müssen, dass wenn alles so läuft wie es sein sollte, KD ein guter Anbieter ist, aber wehe es treten irgendwelche Probleme auf.

Unzählige Mails wurden nicht beantwortet, Faxe mit Auftragsänderungen einfach ignoriert obwohl ich den Sendebeleg dafür habe. Aber eines ist für mich klar, diese kostenpflichtigen Hotlines wo man hin- und hergeschickt wird ohne zu verbinden, sondern gleich wieder ne neue kostenpflichtige Nummer wählen muss, fallen für mich prinzipiell flach. Keinen müden zusäztlichen Cent bekommen die, da ich bei meinem Paket gar kein Telefon angeschlossen habe sondern nur und ausschliesslich mit Handy arbeite, was die Preise für die Servicenummern noch weiter in die Höhe treiben würde.

Ich weiss aber auch dass es bei anderen Anbietern in Sachen Service auch zu wünschen übrig lässt....

Und die ganzen MA von KD die hier im Forum aktiv sind können ,natürlich, als Einzelpersonen rein gar nichts für diese Situation, sondern müssen wie der Standort Niedersachen zeigt eher um ihren Job bangen. Das Problem ist immer das Gleiche. Geld, Raffen, Rendite koste es was es wolle zu ungunsten des Kunden und des "Normalangestellten"
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cathy
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von cathy »

Hi Leute, hier mal der aktuelle Stand:

Nachdem ich auf meine Mailanfrage keine Antwort bekam, habe ich per Einschreiben mit Rückschein eine Kündigung zum 31.12.08 geschickt - halt so, wie ich auch meine Wohnung gekündigt habe. Den Rückschein erhielt ich nach über einer Woche (!). Ich hatte um eine schriftliche Bestätigung gebeten, jedoch nie etwas erhalten. Zwischendurch kam dann mal eine Antwort auf meine Mail. Wenn ich die Ummeldebescheinigung einreiche, könne der Vertrag zum Tag der Ummeldung aufgehoben werden. So weit, so gut, so erfreulich. Das wiederum habe ich dann Anfang letzter Woche getan. Bis heute habe ich keine schriftliche Antwort auf meine Ummelde-Mail, keine Antwort auf meinen Brief und bei telefonischer Rückfrage bestätigte man mir nur den Eingang des Einschreibens, nicht jedoch der Mail mit der Ummeldung. Nun bin ich mal gespannt, was diese Woche passiert - zum 05. des Monats wurde immer der Beitrag abgebucht. Mal schauen, ob sie den Dezember abbuchen. Frage: kann ich diese Abbuchung dann zurückgehen lassen? Die Zusage mit der Vertragsaufhebung zum Ummeldetag habe ich ja schriftlich per Email vorliegen...
Master2
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von Master2 »

RcRaCk2k hat geschrieben:
cathy hat geschrieben:... und gleich noch die Einzugsermächtigung widerrufen (ab Januar 2009).
Warum wollt ihr alle immer gleich die Einzugsermächtigung widerrufen? Wenn du einen Vertrag hast mit Kabel-Deutschland, und die ihn dir NICHT kündigen wollen, dann bist du dazu verpflichtet weiterhin die Zahlungen an Kabel-Deutschland zu leisten!

Jeglicher Widerruf der Einzugsermächtigung seitens deiner Bank führt unweigerlich zu einem Inkasso!

Und wer bei diesem Vorgehen Recht behält, wirst du dir wohl denken können... :streber:

1) Kündige wie von MB-Berlin beschrieben jedoch zum 31. Dezember ;-)
2) Warte auf Antwortschreiben

Wenn das Antwortschreiben positiv ausfällt, dann OK... wenn nicht, dann kannst du ihnen ja nochmal schreiben und die Reaktion abwarten... Aber solange sie dir die Kündigung nicht bestätigen .... bist du Zahlungsverpflichtet!

Grüße,
Michael.
Auch an dieser Stelle mal die Antwort.

Eine Kündigung ist nach BGB eine einseitige Anlegenheit. Der Kündigende hat nur die Ankunft der Kündigung nachzuweisen. Was der Empfänger damit tut, ist seine Angelegenheit. Auch wird eine Kündigung nicht bestätigt.

Cathy: Ich würde zum 31.12. außerordentlich mit der Begründung kündigen, dass Du in eine Wohnung ziehst und dort der Anschluß schon vorhanden ist. Falls das nicht möglich ist, dann sollte auch gleich noch die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Vertragsjahres inkl. Entzug der Einzugsermächtigung zum Vertragsende (31.12.08 bzw. Ende Vertragsjahr) erfolgen. Aus meiner Sicht ist der Entzug der Einzugsermächtigung wichtig. Damit hast Du auch eine Handhabe, wenn nach Vertragsende weiterhin abgebucht wird, diese Summen kommentarlos zurückzubuchen. Die Bank fragt nach der Grund der Lastschriftrückgabe. Wenn das angegeben wird "nicht authorisierte Abbuchung", dann sollte das m.E. auch stimmen.
Master2
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von Master2 »

cathy hat geschrieben:Hi Leute, hier mal der aktuelle Stand:

Nachdem ich auf meine Mailanfrage keine Antwort bekam, habe ich per Einschreiben mit Rückschein eine Kündigung zum 31.12.08 geschickt - halt so, wie ich auch meine Wohnung gekündigt habe. Den Rückschein erhielt ich nach über einer Woche (!). Ich hatte um eine schriftliche Bestätigung gebeten, jedoch nie etwas erhalten. Zwischendurch kam dann mal eine Antwort auf meine Mail. Wenn ich die Ummeldebescheinigung einreiche, könne der Vertrag zum Tag der Ummeldung aufgehoben werden. So weit, so gut, so erfreulich. Das wiederum habe ich dann Anfang letzter Woche getan. Bis heute habe ich keine schriftliche Antwort auf meine Ummelde-Mail, keine Antwort auf meinen Brief und bei telefonischer Rückfrage bestätigte man mir nur den Eingang des Einschreibens, nicht jedoch der Mail mit der Ummeldung. Nun bin ich mal gespannt, was diese Woche passiert - zum 05. des Monats wurde immer der Beitrag abgebucht. Mal schauen, ob sie den Dezember abbuchen. Frage: kann ich diese Abbuchung dann zurückgehen lassen? Die Zusage mit der Vertragsaufhebung zum Ummeldetag habe ich ja schriftlich per Email vorliegen...
Auch, wenn Du juristisch gesehen Recht hast, so musst Du dem Gegenpart stets eine angemessene Frist lassen, um das Anliegen zu bearbeiten. Soweit ich weiß, sollten das mindestens zwei Wochen bis zur Antwort sein. Außerdem würde ich die Dinge stets mit Rückschein schicken oder Faxen (der Sendebericht zählt auch als Nachweis). Beim Senden einer Mail oder bei einem normalen Brief bist Du immer in der Klemme, wenn es um den Nachweis des Empfangs geht.

In Deinem Fall wäre ich etwas ohnehin umsichtiger. KD könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass der Vertrag an der Adresse eben Vertrag ist und bis zum Ende läuft, egal wo Du wohnst. Es gibt DSL-Anbieter, die das so machen.

Eine Abbuchung kannst Du nebenbei mindestens 6 Wochen lang zurückgeben. Also drängt die Zeit hier nicht.
schnaps
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von schnaps »

Hallo KDG-Forum,

da ich ein vergleichbares Problem habe, bin ich auf das wirklich informative Forum gestoßen. :fahne:

Ich wohne in einer WG und habe den WG-Anschluss für TV, Internet und Telefonie auf meinem Namen laufen. Meine Freundin wohnt in einer anderen Stadt und hat auch einen gleichlautenden Vertrag (TV, Comfort Paket). Wir ziehen nun gemeinsam um. Am Umzugsort ist KD verfügbar.

Sinnvoll wäre, dass wir den Vertrag meiner Freundin umziehen und ich meinen auf einen anderen WG Bewohner umschreiben lasse.

Meine Anfrage bei KDG ergab, dass ein umschreiben nicht möglich ist. :wand: Nun habe ich das gleiche Problem wie cathy.

Wie ist es ausgegangen? Alternativ kann ich nur zwischenzeitlich amtlich irgendwo einziehen, wo kein KDG verfügbar ist... :roll:

Freue mich auf Eure Meinungen.

Gruß
schnaps (nüchtern!)
EdeVau
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von EdeVau »

Dann lass das andere WG-Mitglied zunächst als Vertragspartner (mit-)eintreten und tritt selber später aus.
Umschreiben sollte aber auch gehen, das ist wahrscheinlich nur dummes Hotline-Gesabbel.

Andere Variante:
IMHO sind 2 Anschlüsse in einer Wohnung nicht möglich (müsste man halt mal genau wissen).
Falls das so ist:
beantrage Umzug für die Lebensabschnittsgefährtin in die neue Wohnung und sofort auch Deinen Umzug an dieselbe Stelle, dann könnte der Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Herstellung aufgehoben werden.
Grüße von EdeVau

KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
schnaps
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von schnaps »

Hallo,

danke für Deine schnelle Antwort!
Die Info mit dem Umschreiben kam in briefform, nach meiner Anfrage per Mail.

Ein- und -austreten ist wirklich eine gute Idee, da meine Mitbewohner so alles beibehalten könnten. Wichtig ist, dass wir die Kontonummern durchtauschen können. Ich frage da mal nach...
Per Web könnte ich immerhin schon mal die Kontodaten abändern.

Ob zwei Anschlüsse möglich sind, wurde hier schon disktutiert, theoretisch sind sie wohl machbar. Das Risiko wollte ich nicht eingehen.

Danke!
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Bubblegum
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von Bubblegum »

Für WG´s hat KDG keine praktische Regelung ...zieht der Vertragsinhaber aus, muss dieser den Vertrag kündigen.

Ist kein "Hotlinegesabbel", sondern Verfahren des Unternehmens - wie auch immer man das als Kunde bewertet. Das es möglich ist die Namen der Vertragspartner zu verändern, belegt die Übernahmemöglichkeit nach einem Todesfall.

Was eine "Doppelversorgung" nach dem Einzug in eine gemeinsame Wohnung angeht:
Der "einfache" Kabelanschluss soll je WE nur einmal zur Berechnung kommen, die Bereitstellung von mehreren Internet/Telefonverträgen ist technisch sicherlich möglich aber in der Praxis bei Privatverträgen nicht bekannt.
Problematischer ist die Bereitstellung von Zusatzabos, zB KDH - die sind mehrfach buchbar und würden sicher auch transferiert werden.

Zu empfehlen: Den dann von KDG sicherlich angeforderten Nachweis zum Umzug (Anmeldebestätigung) für BEIDE Kundennummern senden.

Das Ändern der Kontodaten über das Kundenportal bewirkt keine Vertragsumschreibung. Begleicht der eingetragene die Rechnung nicht mehr per Lastschrift, bleibt der eingetragene Vertragsinhaber zur Begleichung in der Pflicht. Und haftet wenn es ganz schlecht läuft auch für die Folgen einer eventuellen Kündigung und/oder Nichtrücksendung von Ausstattung. Und Änderungen an diesem Vertrag kann auch kein anderer vornehmen - nicht einmal eine Kündigung ...

Mit kundenorientierten Prozessen und Logik könnte sich KDG manchen Unmut ersparen ....
schnaps
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von schnaps »

Hi,

Danke für Deine Meinung.

Am sinnvollsten ist also in einem Brief die Ummeldung beider Vertragsinhaber auf die neue Anschrift zu verschicken? Im Anschreiben dann die Sonderkündigung für einen Vertrag beschreiben und auf die Situation hinweisen?

Ich bin mir bei aller Logik immer noch nicht sicher, ob ich mit der Variante "Zwischenumzug in Nicht-Versorgungsgebiet und Sonderkündigung" nicht weniger Probleme und eine höhere Erfolgsquote bringt.

Gruß
schnaps
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Hogward78
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von Hogward78 »

EdeVau hat geschrieben:Dann lass das andere WG-Mitglied zunächst als Vertragspartner (mit-)eintreten und tritt selber später aus.
Umschreiben sollte aber auch gehen, das ist wahrscheinlich nur dummes Hotline-Gesabbel.

Andere Variante:
IMHO sind 2 Anschlüsse in einer Wohnung nicht möglich (müsste man halt mal genau wissen).
Falls das so ist:
beantrage Umzug für die Lebensabschnittsgefährtin in die neue Wohnung und sofort auch Deinen Umzug an dieselbe Stelle, dann könnte der Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Herstellung aufgehoben werden.
eine Vertragsübernahme ist nur imTodesfall möglich!!!!!