Dann pack ich trotzdem noch meinen Senf dazu, und defeniere "gewähren" mal so:
Wenn es der Kunde rechtzeitigt vorher angibt und im weiteren Verlauf mit Bestätigung nachweist, nimmt KDG das relativ einfach hin.
Nur wissen muß man es vorher, das KDG es "hinnimmt / gewährt" und wie mans anstellen sollte.
Und ansonnsten sollten unsere Juristen, Verbraucherschutzorganisationen und Gerichte sich nicht mit "außerordentlichen Einigungen" zufrieden geben und solche Sachverhalte mal zu einem Urteil bringen, worauf man dann schlussendlich was geben kann.
Kündig Kabel D
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