So weit ich weiss, war es bis jetzt bei der Telekom so, dass bei Analoganschluss die erste Telefondose im Haus die Schnittstelle war und bei ISDN war´s der NTBA.wittmann hat geschrieben:Wo waehre hier den ein Unterschied zu den DSL-Providern? Hier gehoert die Kupferdoppelader vom Keller in die Wohnung ja auch nicht dem ISP sondern z.B. dem Hausbesitzer und die Netzschnittstelle (DSL-Router) von den DSL-Providern steht schliesslich auch in der Wohnung, nach dem "NE4"-Netzabschnitt.Fabian hat geschrieben:[...]
Zu prüfen ist, ob KDG berechtigt ist, die Netzschnittstelle über den Hausübergabepunkt hinaus ins NE-4 Netz zu verlegen, da hierdurch Verbraucherrechte und Eigentumsrechte eingeschränkt werden.[...]
Wie die Telekom das bei reinen IP-Anschlüssen definiert, weiss ich nicht.
Aber auf jeden Fall kann ich bei der Tlekom jedes beliebige geeignete Modem bzw. Router mit integriertem Modem nutzen.
Bei Fremdgeräten verweigert halt die Telekom den Support bei allem, was über die Leitungsprüfung zum Modem hinaus geht.
Aber der Kunde hat wenigstens Wahlfreiheit bei den Endgeräten.
KDG bietet eine Modem/Router Kombination an, bei der ohne kostenpflichtiges WLAN keine vernünftige Firewallkonfiguration möglich ist (obwohl WLAN ja integriert ist), gegen Aufpreis halt das gleiche Gerät mit WLAN und dann noch die kastrierte Fritzbox (bei der Fritz erwartet der Kunde nun mal verschiedene Konfigurationsmöglichkeiten, die bei der Fritz üblich sind).
Und das hier im Forum vorgebrachte Argument, KDG müsse sich dann nicht mit dem Support von Fremdgeräten rumplagen, kann ich zwar verstehen.
Nur ist es leider so, dass selbst bei Problemen mit der Zwangshardware an kostenpflichtige Herstellerhotlines verwiesen wird.