Ja, das frage ich mich auch, was die mit Kabelmodem meinen. Ich hab doch kein Internet von KDG, sondern mein Nachbar über mir.Cro Cop hat geschrieben:Was meinen die damit nur bis zum Kabelmodem zuständig? Normalerweise sind die bis zum HÜP bzw. HAV oder der Dose in der Wohnung zuständig.
Störung S04
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Re: Störung S04
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Re: Störung S04
Ich frag mich gerade, davon abgesehen das du kein Kabelmodem hast, wie es sein kann das der Verstärker der ja die Probleme bereitet hat laut KD hinter dem Kabelmodem sein soll?
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Re: Störung S04
KDG sieht sich in der Verantwortung bis zum Kabelmodem, weil sie damit ihren Verantwortungsbereich über den HÜP hinaus ausdehnen können. Deshalb können sie den Kunden auch unerwünschte Modems andrehen.Beatmaster hat geschrieben:Ja, das frage ich mich auch, was die mit Kabelmodem meinen. Ich hab doch kein Internet von KDG, sondern mein Nachbar über mir.Cro Cop hat geschrieben:Was meinen die damit nur bis zum Kabelmodem zuständig? Normalerweise sind die bis zum HÜP bzw. HAV oder der Dose in der Wohnung zuständig.
Hier ist die Argumentation natürlich Blödsinn. Denn bei TV wird sich KDG auf die Verantwortungsschnittstelle HÜP, die kurioserweise auch noch existiert, zurückziehen.
Neben der im Hausnetz hin und herwandernden Verantwortungen gibt es noch die Verantwortung für normale Werksverträge und für Leihgeräte.
Liegen die Einstellungen am Verstärker weniger als 2 Jahre zurück, würde schon die Gewährleistung gelten.
Nun ist aber der Verstärker ähnlich dem Modem ein Leihgerät. Dieses ist unter Hitzeeinfluss bei der ursprünglichen Montage gewählten Einstellung ausgefallen.
Hier dürften für den Kunden keine Kosten anfallen.
Der Kommentar von KDG war wahrscheinlich ein Textbaustein.
Zuletzt geändert von Fabian am 12.09.2012, 18:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Störung S04
Wenn KDG bis zum Kabelmodem zuständig sind, dann sind die auch für den Verstärker zuständig.
Das ist ein Textbaustein.
Falls KDG immernoch auf die 99,50€ besteht, werde ich ein Anwalt einschalten und wenn KDG die 99,50€ abbucht, werde ich die zurückbuchen.
Das ist ein Textbaustein.
Falls KDG immernoch auf die 99,50€ besteht, werde ich ein Anwalt einschalten und wenn KDG die 99,50€ abbucht, werde ich die zurückbuchen.
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Re: Störung S04
Rückantwort vom Beschwerdemanagement
Mit diesem Angebot bin ich voll und ganz einverstanden, da es nicht mein Verschulden ist, das der Verstärker nicht richtig eingestellt war bzw. die Kabel nicht richtig angeschlossen waren.
Werde trotzdem drauf achten, ob KDG doch nicht abbucht. Man weis ja nie.Sehr geehrter Herr,
es tut uns leid, dass Sie sich über uns geärgert haben. Das soll natürlich nicht passieren. Wir möchten gerne mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden und Ihnen entgegenkommen.
Daher machen wir Ihnen folgendes Angebot:
Die Servicepauschale in Höhe von 99,90 Euro wurde von Ihrem Kundenkonto storniert.
Wir hoffen, dass Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
Wir geben unser Bestes, damit Sie in Zukunft mit uns und unseren Produkten zufrieden sein können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Beschwerdemanagement
Mit diesem Angebot bin ich voll und ganz einverstanden, da es nicht mein Verschulden ist, das der Verstärker nicht richtig eingestellt war bzw. die Kabel nicht richtig angeschlossen waren.
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