So leicht kommt man nicht von KD weg!

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Scraby
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Scraby »

P90-Fighter hat geschrieben:Trotz der Beendung aller Verträge , wurden gestern die Beträge für März 2010 für Kabel und Internet abgebucht, obwohl keine Abbuchungserlaubnis mehr vorhanden ist. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, erlischt die Abbuchungserlaubnis autmatisch bei einer Kündigung. Sollten also weiterhin Beträge abgebucht werden, so wäre dies ein unerlaubter Kontozugriff.
Falls du deine Einzugsermächtigung nicht mit der Kündigung entzogen hast, ist KDG berechtigt dir nach Beendigung des Vertrages eine Abschlussrechnung zu stellen und diese Abzubuchen. Denn die Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch mit deiner Kündigung. Falls man die Geräte nicht zurückschickt kann die KDG diese auch noch nach einem Monat in Rechnung stellen. Denn mit der Auftragserteilung hast du Kabel Deutschland bevollmächtigt alle anfallenden Beträge von deinem Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung muss separat gekündigt werden.

Der Fall sollte für dich doch mittlerweile erledigt sein, da du dich ja in zig Foren aufregst und die Sache ja auch schon deinem Anwalt übergeben hat.

http://www.dslteam.de/forum/showthread.php?t=134592

Ob die Abbuchung für März aber nun gerechtfertigt ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters

6. zahlungsbedingungen
6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den
Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen.

Eigentlich hätten sie dir die Beträge für März schon im Februar abbuchen können, da dein Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch aktiv war und dir anschließend zurückerstatten müssen. Von der Seite her hättest du eh warten müssen. :brüll:
Gastanmeldung
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Gastanmeldung »

ihk. hat geschrieben: Na ja, nicht ganz richtig. Grundlegend hat man 6 Wochen Zeit für eine Rückbuchung, näheres steht in den AGB's. Lediglich wenn nachgewiesen werden kann, dass es unmöglich war, die Kontoauszüge zu prüfen, verlängert sich die Frist. Zum Thema DB kann ich nichts beitragen.
Falsch. Noch einmal für dich. Unberechtigte Lastschriften kann man (fast) unbegrenzt zurückgeben. Bei Google wirst du fündig dazu. Wegen genau solchen Aussagen, wie deine, hält sich das 6-Wochrn-Märchen so hartnäckig. :wand:
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P90-Fighter
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von P90-Fighter »

Scraby hat geschrieben:
P90-Fighter hat geschrieben:Trotz der Beendung aller Verträge , wurden gestern die Beträge für März 2010 für Kabel und Internet abgebucht, obwohl keine Abbuchungserlaubnis mehr vorhanden ist. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, erlischt die Abbuchungserlaubnis autmatisch bei einer Kündigung. Sollten also weiterhin Beträge abgebucht werden, so wäre dies ein unerlaubter Kontozugriff.
Falls du deine Einzugsermächtigung nicht mit der Kündigung entzogen hast, ist KDG berechtigt dir nach Beendigung des Vertrages eine Abschlussrechnung zu stellen und diese Abzubuchen. Denn die Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch mit deiner Kündigung. Falls man die Geräte nicht zurückschickt kann die KDG diese auch noch nach einem Monat in Rechnung stellen. Denn mit der Auftragserteilung hast du Kabel Deutschland bevollmächtigt alle anfallenden Beträge von deinem Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung muss separat gekündigt werden.

Der Fall sollte für dich doch mittlerweile erledigt sein, da du dich ja in zig Foren aufregst und die Sache ja auch schon deinem Anwalt übergeben hat.

http://www.dslteam.de/forum/showthread.php?t=134592

Ob die Abbuchung für März aber nun gerechtfertigt ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters

6. zahlungsbedingungen
6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den
Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen.

Eigentlich hätten sie dir die Beträge für März schon im Februar abbuchen können, da dein Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch aktiv war und dir anschließend zurückerstatten müssen. Von der Seite her hättest du eh warten müssen. :brüll:

Die Sache ist in keinsterweise geklärt!

1) Wie ich geschrieben habe, sind die Verträge rechtzeitig gekündigt worden und zwar zum 28.02.2010. Da die Beträge immer im voraus gezahlt werden müssen, sind also bis zu diesem Zeitpunkt alle Kosten abgedeckt gewesen. Über den 28.02.2010 hinaus bestand also kein Vertragsverhältnis, das KD dazu berechtigt hätte, Kosten für den nächsten Monat im voraus zu kassieren. Für die beiden kostenpflichtigen Gespräche hätte Kabel Deutschland ja auf mein bestehendes Guthaben von 40,-€ zugreifen können und den Rest mir überweisen. Nein, es wird auf alles auf das neue Abrechnungssystem geschoben, welches das Problem von KD ist und nicht des Kunden !

Ja, ich schreibe auch in mehreren Foren, weil so eine Schweinerei nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden darf!

Das Konto eines Kunden ist scheinbar für manche Firmen ein Selbstbedienungsladen, wo ohne skrupel einfach was abgebucht wird.

Natürlich übergibt man so was einem Anwalt. Was wmacht denn KD mit säumigen Zahlern?? Inkassobüro , usw. da ist es doch wohl rechtens, wenn ein Kunde einen Anwalt einschaltet?

Zur Abbuchungserlaubmis: Diese ist mehrfach sicherheitshalber widerrufen worden. Auch sind sämtliche Leihgeräte in einwandfreiem Zustand schon Mitte Februar 2010 bei KD eingetroffen und mir schriftlich bestätigt worden.
chepri

Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von chepri »

Hi,

ich kann ja verstehen, dass du dich aufregst. Es wird auch niemand geben, der KD im Recht sieht. Allerdings solltest du bedenken, dass das, was dir widerfahren ist, in der großen Geschäftsmaschinerie nur "ein bedauerlicher Irrtum, hervorgerufen durch Systemumstellungen und Terminüberschneidungen" ist. Du hast die Sache (angeblich schon vor Wochen) einem Anwalt übergeben (hoffe, du bleibst hier nicht auf den Kosten sitzen) und damit ist die Sache im Moment tatsächlich erledigt. Interessant wäre allenfalls, was letztendlich raus kommt. Wenn alles so ist, wie du geschrieben hast, wirst du natürlich dein Geld wieder bekommen, allerdings mußt du dich dann schon fragen lassen, warum du die unrechtmäßige Buchung nicht "zurückgeholt" hast.
Und was das Schreiben in mehreren Foren angeht "weil so eine Schweinerei nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden darf" übertreibst du in meinen Augen ein klein wenig, denn wenn ich mir ansehe, was anderswo so mancher für einen Unsinn von sich gibt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es sich um lauter 100%ig fehlerfrei Schaffende handelt. Allein die Wortwahl zeigt häufig, wes Geistes Kind so mancher ist.

In diesem Sinn "keep cool"
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P90-Fighter
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von P90-Fighter »

Was mich an der Sache aufregt, das man alles zu 100% macht, wie es der Provider wünscht, man zahlt seinen Beitrag für die gebuchten Leistungen im voraus, dann kündigt man seine Verträge weil man sein Haus verkaufen muss, die Kündigungen werden schriftlich bestätigt, dann bekommt man noch ein Schreiben, das alles in die Wege geleitet wurde. ( tschuldigung für diesen Bandwurmsatz ) . Das diese Schreiben alle aus Januar 2010 sind nur mal so nebenbei. Seit diesem Zeitpunkt wusste also KD , das die Verträge zum 28.02.2010 enden und nicht in das neue Abrechnungssystem übernommen werden durften, ohne einen Eintrag, das die Leistungsstelle gar nicht mehr existiert.

Was soll man also von so einem Schreiben halten ?

[ externes Bild ]

Dieses Schreiben erhielt ich an beide Adressen und auch im Januar 2010.

Scheinbar gibt es nicht nur ein neues Abrechnungssystem, sondern auch ein neues Buchhaltungssystem. Denn dann waäre es gar nicht zu diesen Missverständnissen gekommen. Oder ??
WillyWinzig
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von WillyWinzig »

Einfach nicht aufgeben! Alles wird gut! Nur nicht verzagen!
Lieber doch leben! Habe keine Wut! Vielleicht was anderes wagen!
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P90-Fighter
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von P90-Fighter »

:fahne: Es besteht ja noch Hoffnung.

Habe nun eine Antwortemail bekommen, wo mal nicht alles auf das neue Abrechnungssystem geschoben wird, sondern das KD einen Fehler gemacht hat.

Email:

Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. April 2010.

Sie haben Recht: Uns ist ein Fehler passiert! Es tut uns sehr leid, dass wir Ihnen zusätzliche Kosten berechnet haben.

Selbstverständlich korrigieren wir das sofort und schreiben Ihnen das dadurch entstandene Guthaben auf Ihrem Bankkonto wieder gut.


------------------------

:streber: Doch für die andauernden Entschuldigungen kann ich mir leider nichts kaufen, da mir durch diesen Fehler Kosten und Zeit entstanden sind und noch entstehen.
chepri

Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von chepri »

Also eines verstehe ich nicht: Du behauptest, du hättest die Sache schon vor Wochen einem Anwalt übergeben. Dennoch führst du Schriftverkehr mit KDG? Sei mir nicht böse, aber das ist mehr als unglaubwürdig, und du gehörst wohl auch zu der Sorte, die mit der Äußerung "Da gehe ich zu MEINEM Anwalt" sehr schnell sind, aber vermutlich nicht die geringste Ahnung haben, wie so ein Procedere abläuft.
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P90-Fighter
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von P90-Fighter »

chepri hat geschrieben:Also eines verstehe ich nicht: Du behauptest, du hättest die Sache schon vor Wochen einem Anwalt übergeben. Dennoch führst du Schriftverkehr mit KDG? Sei mir nicht böse, aber das ist mehr als unglaubwürdig, und du gehörst wohl auch zu der Sorte, die mit der Äußerung "Da gehe ich zu MEINEM Anwalt" sehr schnell sind, aber vermutlich nicht die geringste Ahnung haben, wie so ein Procedere abläuft.

Wer meinen Thread kennt, weiss das ich schon seit 20 Jahren Kunde bei KD bin und deren Gewohnheiten bestens kenne. Die Sache liegt offiziell seit Mitte März bei meinem Anwalt. Da dieser noch keinen richtigen Grund sah einzugreifen, sammelte er erst noch Informationen. Den Grund zum Eingreifen gab ihm aber die unberechtigte Abbuchung von meinem Konto. was der Anwalt nun geschrieben hat , liegt mir noch nicht vor. Ich mache das lieber zweigleisig, trifft dann das Schreiben des Anwaltes ein, ( das wird bestimmt in den nächsten Tagen geschehen ), sieht KD , das man nicht nur droht, sondern auch mal zurückschlägt. Das I-Tüpfelchen ist ja auch die Antwortemail, wo definitiv der Fehler zugegeben wurde. Ich sehe der Sache nun gelassen entgegen.


Einen Anwalt einzuschalten ist nur sinnvoll, wenn man sicher ist, das man die Sache zu 100% gewinnt. Seit dieser unberechtigen und nichterlaubten Abbuchung hat sich die Rechtslage eindeutig geändert, so das der Anwalt ohne Probleme einschreiten kann mit 100%iger Chance, das er auch gewinnt.
chepri

Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von chepri »

Einen Anwalt einzuschalten ist nur sinnvoll, wenn man sicher ist, das man die Sache zu 100% gewinnt.
Genau dann braucht man keinen Anwalt :grin: