Falls du deine Einzugsermächtigung nicht mit der Kündigung entzogen hast, ist KDG berechtigt dir nach Beendigung des Vertrages eine Abschlussrechnung zu stellen und diese Abzubuchen. Denn die Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch mit deiner Kündigung. Falls man die Geräte nicht zurückschickt kann die KDG diese auch noch nach einem Monat in Rechnung stellen. Denn mit der Auftragserteilung hast du Kabel Deutschland bevollmächtigt alle anfallenden Beträge von deinem Konto abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung muss separat gekündigt werden.P90-Fighter hat geschrieben:Trotz der Beendung aller Verträge , wurden gestern die Beträge für März 2010 für Kabel und Internet abgebucht, obwohl keine Abbuchungserlaubnis mehr vorhanden ist. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, erlischt die Abbuchungserlaubnis autmatisch bei einer Kündigung. Sollten also weiterhin Beträge abgebucht werden, so wäre dies ein unerlaubter Kontozugriff.
Der Fall sollte für dich doch mittlerweile erledigt sein, da du dich ja in zig Foren aufregst und die Sache ja auch schon deinem Anwalt übergeben hat.
http://www.dslteam.de/forum/showthread.php?t=134592
Ob die Abbuchung für März aber nun gerechtfertigt ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters
6. zahlungsbedingungen
6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den
Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen.
Eigentlich hätten sie dir die Beträge für März schon im Februar abbuchen können, da dein Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch aktiv war und dir anschließend zurückerstatten müssen. Von der Seite her hättest du eh warten müssen.