Wenn der richterliche Beschluss beiliegt, haben deine bekannten schlechte Karten. Alenfalls kann die Forderung gesenkt werden.Bei der Abmahnung ist ein richertlicher Beschluß dabei, mit dem KDG zur Herausgabe des Datensatzes aufgefordert wird.
In diesem Datensatz von KDG wird neben den persönlichen Kundendaten Datum, Uhrzeit, IP, der Filmtitel, Datum, Uhrzeit usw. mitgeteilt.
Wenn das rechtlich angreifbar wäre, dann nur wenn man wüsste, wie der Abmahner erfahren hat, daß da Filme verbreitet werden.
Schritte dazu siehe Beitrag von spooky
Den Filmtitel hat mit Sicherheit nicht KDG rausgerückt, da KDG dafür deinen Datentransfer auswerten müsste; das wiederum dürfen die nicht iin der Form.
Freiwillig spielt KDG auch nicht mit.
Wie beschrieben, lag ja ein richterlicher Beschluss vor.
Und nun zur Frage, wie Abmahner an deine IP kommen:
Wenn du Daten ins Internet sendest, schickst du dein IP quasi als Absenderadresse mit.
Der Rechteinhaber (bzw. ein Beauftragter) muss sich also nur in eine Tauschbörse einklinken und nach seinem eigenen Werk suchen.
Und wenn er dann sein Werk aus anderen Quellen lädt, braucht er nur noch seine Logfiles des eigenen Transfers auszuwerten.
Und siehe da, deine IP taucht auf. Also nimmt er deine IP, dazu notiert er Datum, Uhrzeit und was du verbreitet hast.
Dieses übergibt er seinem Anwalt, der rennt zum Gericht, geht mit richterlichem Beschluss zum Provider; Provider gibt deinen Namen raus (Anhand deiner IP, Uhrzeit und Datum ermittelt) und du bekommst Post.
Bis dahin kannst du nichts machen.