Digital update

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Scraby
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Re: Digital update

Beitrag von Scraby »

exkarlibua hat geschrieben:Seit wann kann man denn ein Entschlüsselungsmodul für nicht verschlüsselte Programme nutzen?
Sorry war für alle Sender im Digital Free gemeint also auch die Privaten. Aber so wie ich es zuerst geschrieben habe war es natürlich falsch.
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GLS
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Re: Digital update

Beitrag von GLS »

Kabelmensch hat geschrieben:Du scheinst ja echt Ecksperde zu sein!
Na schönen Dank auch für das Kompliment. :roll:
Bitte lies doch einfach die gesetzlichen Grundlagen nach: http://www.die-medienanstalten.de/filea ... eutsch.pdf Paragraph 5 (Absätze 1 und 3)
Du wirst feststellen, daß der Anbieter von Sendungen verpflichtet ist, durch technische Mittel zu verhindern, uswusf. Läßt sich der Jugendschutz abschalten, kann der Anbieter seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen und ergo darf er auf ACL nicht freischalten.
Richtig: Der ANBIETER muss dieser Pflicht nachkommen. Es gibt aber kein Gesetz, dass dem KUNDEN verbietet, ein lizensiertes Modul namens Alphacrypt (Light) zu nutzen. Demgemäß ist die Verwendung des ACL völlig legal. Was völlig anderes ist es bei Modulen, die nicht lizensiert sind, also die Nagra-Verschlüsselung illegalerweise dekodieren. Davon ist aber hier nicht die Rede.

Ich wehre mich nur dagegen, dass ACL-Nutzer hier kriminalisiert werden. :nein: Ein AGB-Verstoß ist keine Straftat, er kann max. dazu führen, dass KDG den Vertrag fristlos kündigt, was in der Praxis nicht vorkommen dürfte.

Wenn das ACL illegal wäre, dann dürften es wohl kaum legal überall verkauft werden, oder? Also.
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Starfleet
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Re: Digital update

Beitrag von Starfleet »

@ GLS

Ich muss dir wieder sprechen, was die Legalität von geräten betrift.
Siehe Radarwarner, oder CB-funkgeräte. Man kann Problemlos geräte kaufen
die weit mehr als die erlaubten 4Watt liefern. In der BRD laut telekom Gesetz
"Betrieb verboten- Kauf erlaubt"
Nur eine AGB ist Kein gesetz! Es ist eine vertrag mit beider seitigem einverstäniss.
Bis- nun ja, bis ein richter feststellt das die agb, oder ein teil davon schlicht ungültig oder
rechtswidrig sind.
Und das passiert gelegendlich.
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GLS
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Re: Digital update

Beitrag von GLS »

Ja gut, es gibt technische Geräte, die nicht im Erwerb, aber im Gebrauch verboten sind.
Aber woraus schließt du, dass es ausgerechnet beim Alphacrypt auch so sein soll? :confused:
Starfleet hat geschrieben:Nur eine AGB ist Kein gesetz! Es ist eine vertrag mit beider seitigem einverstäniss.
Ganz genau. :wink:
Bis- nun ja, bis ein richter feststellt das die agb, oder ein teil davon schlicht ungültig oder
rechtswidrig sind.
Und das passiert gelegendlich.
Das könnte in unserem Fall nur passieren, wenn es auch eine rechtliche Grundlage dafür gäbe. Ich bitte also mal diejenigen, die an der Legalität des Alphacrypt-Moduls zweifeln, hier einen Paragrafen aus irgendeinem Gesetzbuch Deutschlands oder der EU zu zitieren, wo das drin steht. Ansonsten bin ich nicht vom Gegenteil überzeugt und behaupte weiterhin guten Gewissens, dass das ACL auch in seiner Verwendung vollkommen legal ist.

Für die Nutzer mit CI-fähigen Geräten (nicht CI+!), ist daher die übliche Methode, die man auch bei uns im Helpdesk nachlesen kann:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/FAQ/Re ... e_Receiver

Auch diese Methode ist so lange nicht illegal, wie es dafür kein Gesetz gibt, das die Frage regelt.
exkarlibua hat geschrieben:Das Wort "illegal" bezieht sich darauf, dass der Gebrauch eines (z.B.) ACL gegen die AGB verstößt, die Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer und KDG sind. Damit bricht der Nutzer den Vertrag und Vertragsbruch ist nun einmal nicht legal.
Nein, das stimmt nicht, s. o.

AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in welchem die Gesetze immer noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wäre ja noch schöner, wenn jede x-beliebige Privatfirma Gesetze beschließen könnte, nach denen sich alle zu richten hätten (obwohl man ja munkelt, dass schon manche Gesetze so entworfen worden sind und die Regierungsfraktionen nur abnickten... :twisted:).

Mal ein anderes Beispiel: Jemand legt bei Facebook ein Profil an, in dem er nicht seinen eigenen, sondern einen frei erfundenen Namen angibt. Zu welcher Geldstrafe oder wie vielen Monaten Gefängnis kann ihn ein Richter verurteilen?
Eben: Zu gar nichts, denn er hat kein Gesetz gebrochen, sondern nur die AGB von Facebook. Facebook kann ihn höchstens sperren und sein Profil löschen, mehr nicht.
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Kabelmensch
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Re: Digital update

Beitrag von Kabelmensch »

GLS hat geschrieben:J
Für die Nutzer mit CI-fähigen Geräten (nicht CI+!), ist daher die übliche Methode, die man auch bei uns im Helpdesk nachlesen kann:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/FAQ/Re ... e_Receiver

Auch diese Methode ist so lange nicht illegal, wie es dafür kein Gesetz gibt, das die Frage regelt.
(Auf de Gefahr hin, wegen ungebührlichem Verhalten mal wieder gesperrt zu werden:)

Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah! Jetzt verstehe ich! Du bist ein TROLL :-)

Dann ist ja alles in Butter.
Du ergötzt Dich daran, wie immer wieder alle nach Deinem Stöckchen springen.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde Dir genannt. Die Downloadquelle wurde Dir genannt. Der entsprechende § wurde Dir genannt. Du konntest de Pflichten des Anbieters nachlesen.
Es interessiert Dich nicht.
Nun ja.
Für Dich und ggf. auch für andere ein kleines Zitat von den Medienanstalten: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Schutz der Menschenwürde sind Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Es gilt, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die für sie nicht geeignet sind.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt für Rundfunk und Telemedien (Internet, Teletext), welche Medieninhalte wann und wie gesendet bzw. angeboten werden darf."

Kein Problem.
Du bist durchschaut.
Jetzt mußt Du springen.

Schade, daß ich Dir nicht mehr zusehe :-)
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exkarlibua
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Re: Digital update

Beitrag von exkarlibua »

GLS hat geschrieben:...
exkarlibua hat geschrieben:Das Wort "illegal" bezieht sich darauf, dass der Gebrauch eines (z.B.) ACL gegen die AGB verstößt, die Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer und KDG sind. Damit bricht der Nutzer den Vertrag und Vertragsbruch ist nun einmal nicht legal.
Nein, das stimmt nicht, s. o.

AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast.
Selbstverständlich kann er das, und unsere Gerichte sind voll und laufen weiter über von solchen Fällen - in denen jemand einen anderen auf Erfüllung seiner Vertragspflichten verklagt.
Selbstverständlich haben AGB keinen Gesetztescharakter, aber Verträge haben das, deswegen heißt es auch VertragsRECHT. Ich empfehle hierzu als Einstieg die Lektüre des BGB.
Wenn jemand also einen Vertrag unterschreibt, dann hat er in diesem Fall die AGB akzeptiert und damit sind sie Vertragsbestandteil und somit im Ernstfall einklagbar.
GLS hat geschrieben:Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in welchem die Gesetze immer noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wäre ja noch schöner, wenn jede x-beliebige Privatfirma Gesetze beschließen könnte, nach denen sich alle zu richten hätten (obwohl man ja munkelt, dass schon manche Gesetze so entworfen worden sind und die Regierungsfraktionen nur abnickten... :twisted:).

Mal ein anderes Beispiel: Jemand legt bei Facebook ein Profil an, in dem er nicht seinen eigenen, sondern einen frei erfundenen Namen angibt. Zu welcher Geldstrafe oder wie vielen Monaten Gefängnis kann ihn ein Richter verurteilen?
Eben: Zu gar nichts, denn er hat kein Gesetz gebrochen, sondern nur die AGB von Facebook. Facebook kann ihn höchstens sperren und sein Profil löschen, mehr nicht.
So sehr ich deine Beiträge zum Netzausbau und weiteren technischen Fragen schätze, dein Rechtsverständnis ist noch ausbaufähig.

Es geht nicht darum, dass jemand in Gefägnis kommt oder sonstwie bestraft wird - das wäre nämlich ein Strafprozess - sondern dass er in einem Zivilrechtsverfahren zur Erfüllung des eingegangenen Vertrags verurteilt werden könnte oder ggf. auf Schadensersatz. Was ja beispielhaft an einigen "Urheberrechtsverletztern", die Kopiersperren umgangen haben, durchexerziert wurde.
Das gleiche würde theoretisch möglich sein, wenn es jemand drauf anlegte, einen herauszuziehen, der mit Hilfe des ACL zum Beispiel senderseitige Aufnahmesperren umgeht.
Ich betone: theoretisch! Natürlich wird das nicht passieren, daher ist das ganze eine akademische Diskussion. Aber es ändert nichts daran, dass rein rechtlich gesehen die Verwendung von z.B. ACLs nicht zulässig ist.
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Re: Digital update

Beitrag von Starfleet »

Für mich stellt sich die Frage, weis jemand ob irgend ein KNB schon mal gegen einen
Nutzer eines ACL gerichtlich vorgegangen ist?

und wenn ja wie ist das ausgegangen?
Ich denke das ganze ist eine rechtliche grauzone,denn solange keiner klagt, gibts auch kein
urteil, das die legalität oder die Iligalität festlegt.
Und IMHO glaube ich nicht das dass ein KNB jemals tun wird.
Man hat wohl angst mögliche kunden zu verschrecken, denn alles was Kohle bringt ist gut.
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Re: Digital update

Beitrag von exkarlibua »

Starfleet hat geschrieben:Für mich stellt sich die Frage, weis jemand ob irgend ein KNB schon mal gegen einen
Nutzer eines ACL gerichtlich vorgegangen ist?

und wenn ja wie ist das ausgegangen?
Ich denke das ganze ist eine rechtliche grauzone,denn solange keiner klagt, gibts auch kein
urteil, das die legalität oder die Iligalität festlegt.
Und IMHO glaube ich nicht das dass ein KNB jemals tun wird.
Man hat wohl angst mögliche kunden zu verschrecken, denn alles was Kohle bringt ist gut.
Natürlich nicht, deswegen hab ich ja gesagt "akademische Diskussion".
Es könnte nebenbei ohnehin nur jemand klagen, der geschädigt worden ist. Das ist im Fall ACL ja nicht der KNB sondern, wie beim obigen Beispiel Umgehung Aufnahmesperre, allenfalls der betroffene Sender.
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Re: Digital update

Beitrag von Starfleet »

Und die sender werden sich da raushalten, solange das kein bundesweites Phänomen wird, die
HD aufnahmen auf DVD zu speichern.
Mal sehen wie reagiert wird, wenn alle nutzer anfangen ihre bei P7 in HD gemachten
aufnahmen in tauschbörsen anzubieten.
Ich kann mir vorstellen (ich weiss, meine fantasie geht gerade mit mir durch)
das dann irgend wann wen das überhand nimt auch was dagegen getan wird. :fahne:
Mahatma Gandhi:
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."
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Re: Digital update

Beitrag von VBE-Berlin »

GLS hat geschrieben:AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast.
Wenn dem so wäre, könnte man in die AGB alles reinschreiben, was man will.
Ist ja eh nicht einklagbar.

Allerdings verstehe ich nicht, warum dann alle klagen wollen, wenn die KDG die 98,5% Verfügbarkeit nicht einhält.

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