Sorry war für alle Sender im Digital Free gemeint also auch die Privaten. Aber so wie ich es zuerst geschrieben habe war es natürlich falsch.exkarlibua hat geschrieben:Seit wann kann man denn ein Entschlüsselungsmodul für nicht verschlüsselte Programme nutzen?
Digital update
Forumsregeln
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Digital update
-
- Helpdesk-Mitarbeiter
- Beiträge: 6005
- Registriert: 23.07.2009, 22:22
- Wohnort: Würzburg
Re: Digital update
Na schönen Dank auch für das Kompliment.Kabelmensch hat geschrieben:Du scheinst ja echt Ecksperde zu sein!

Richtig: Der ANBIETER muss dieser Pflicht nachkommen. Es gibt aber kein Gesetz, dass dem KUNDEN verbietet, ein lizensiertes Modul namens Alphacrypt (Light) zu nutzen. Demgemäß ist die Verwendung des ACL völlig legal. Was völlig anderes ist es bei Modulen, die nicht lizensiert sind, also die Nagra-Verschlüsselung illegalerweise dekodieren. Davon ist aber hier nicht die Rede.Bitte lies doch einfach die gesetzlichen Grundlagen nach: http://www.die-medienanstalten.de/filea ... eutsch.pdf Paragraph 5 (Absätze 1 und 3)
Du wirst feststellen, daß der Anbieter von Sendungen verpflichtet ist, durch technische Mittel zu verhindern, uswusf. Läßt sich der Jugendschutz abschalten, kann der Anbieter seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen und ergo darf er auf ACL nicht freischalten.
Ich wehre mich nur dagegen, dass ACL-Nutzer hier kriminalisiert werden.

Wenn das ACL illegal wäre, dann dürften es wohl kaum legal überall verkauft werden, oder? Also.
Übersicht & Ausbaustand der Vodafone-Kabelnetze in Deutschland
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 298
- Registriert: 28.06.2011, 22:29
Re: Digital update
@ GLS
Ich muss dir wieder sprechen, was die Legalität von geräten betrift.
Siehe Radarwarner, oder CB-funkgeräte. Man kann Problemlos geräte kaufen
die weit mehr als die erlaubten 4Watt liefern. In der BRD laut telekom Gesetz
"Betrieb verboten- Kauf erlaubt"
Nur eine AGB ist Kein gesetz! Es ist eine vertrag mit beider seitigem einverstäniss.
Bis- nun ja, bis ein richter feststellt das die agb, oder ein teil davon schlicht ungültig oder
rechtswidrig sind.
Und das passiert gelegendlich.
Ich muss dir wieder sprechen, was die Legalität von geräten betrift.
Siehe Radarwarner, oder CB-funkgeräte. Man kann Problemlos geräte kaufen
die weit mehr als die erlaubten 4Watt liefern. In der BRD laut telekom Gesetz
"Betrieb verboten- Kauf erlaubt"
Nur eine AGB ist Kein gesetz! Es ist eine vertrag mit beider seitigem einverstäniss.
Bis- nun ja, bis ein richter feststellt das die agb, oder ein teil davon schlicht ungültig oder
rechtswidrig sind.
Und das passiert gelegendlich.
-
- Helpdesk-Mitarbeiter
- Beiträge: 6005
- Registriert: 23.07.2009, 22:22
- Wohnort: Würzburg
Re: Digital update
Ja gut, es gibt technische Geräte, die nicht im Erwerb, aber im Gebrauch verboten sind.
Aber woraus schließt du, dass es ausgerechnet beim Alphacrypt auch so sein soll?
Für die Nutzer mit CI-fähigen Geräten (nicht CI+!), ist daher die übliche Methode, die man auch bei uns im Helpdesk nachlesen kann:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/FAQ/Re ... e_Receiver
Auch diese Methode ist so lange nicht illegal, wie es dafür kein Gesetz gibt, das die Frage regelt.
AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in welchem die Gesetze immer noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wäre ja noch schöner, wenn jede x-beliebige Privatfirma Gesetze beschließen könnte, nach denen sich alle zu richten hätten (obwohl man ja munkelt, dass schon manche Gesetze so entworfen worden sind und die Regierungsfraktionen nur abnickten...
).
Mal ein anderes Beispiel: Jemand legt bei Facebook ein Profil an, in dem er nicht seinen eigenen, sondern einen frei erfundenen Namen angibt. Zu welcher Geldstrafe oder wie vielen Monaten Gefängnis kann ihn ein Richter verurteilen?
Eben: Zu gar nichts, denn er hat kein Gesetz gebrochen, sondern nur die AGB von Facebook. Facebook kann ihn höchstens sperren und sein Profil löschen, mehr nicht.
Aber woraus schließt du, dass es ausgerechnet beim Alphacrypt auch so sein soll?

Ganz genau.Starfleet hat geschrieben:Nur eine AGB ist Kein gesetz! Es ist eine vertrag mit beider seitigem einverstäniss.

Das könnte in unserem Fall nur passieren, wenn es auch eine rechtliche Grundlage dafür gäbe. Ich bitte also mal diejenigen, die an der Legalität des Alphacrypt-Moduls zweifeln, hier einen Paragrafen aus irgendeinem Gesetzbuch Deutschlands oder der EU zu zitieren, wo das drin steht. Ansonsten bin ich nicht vom Gegenteil überzeugt und behaupte weiterhin guten Gewissens, dass das ACL auch in seiner Verwendung vollkommen legal ist.Bis- nun ja, bis ein richter feststellt das die agb, oder ein teil davon schlicht ungültig oder
rechtswidrig sind.
Und das passiert gelegendlich.
Für die Nutzer mit CI-fähigen Geräten (nicht CI+!), ist daher die übliche Methode, die man auch bei uns im Helpdesk nachlesen kann:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/FAQ/Re ... e_Receiver
Auch diese Methode ist so lange nicht illegal, wie es dafür kein Gesetz gibt, das die Frage regelt.
Nein, das stimmt nicht, s. o.exkarlibua hat geschrieben:Das Wort "illegal" bezieht sich darauf, dass der Gebrauch eines (z.B.) ACL gegen die AGB verstößt, die Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer und KDG sind. Damit bricht der Nutzer den Vertrag und Vertragsbruch ist nun einmal nicht legal.
AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in welchem die Gesetze immer noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wäre ja noch schöner, wenn jede x-beliebige Privatfirma Gesetze beschließen könnte, nach denen sich alle zu richten hätten (obwohl man ja munkelt, dass schon manche Gesetze so entworfen worden sind und die Regierungsfraktionen nur abnickten...

Mal ein anderes Beispiel: Jemand legt bei Facebook ein Profil an, in dem er nicht seinen eigenen, sondern einen frei erfundenen Namen angibt. Zu welcher Geldstrafe oder wie vielen Monaten Gefängnis kann ihn ein Richter verurteilen?
Eben: Zu gar nichts, denn er hat kein Gesetz gebrochen, sondern nur die AGB von Facebook. Facebook kann ihn höchstens sperren und sein Profil löschen, mehr nicht.
Übersicht & Ausbaustand der Vodafone-Kabelnetze in Deutschland
-
- Insider
- Beiträge: 2653
- Registriert: 29.01.2007, 21:21
- Wohnort: Leipzig
Re: Digital update
(Auf de Gefahr hin, wegen ungebührlichem Verhalten mal wieder gesperrt zu werden:)GLS hat geschrieben:J
Für die Nutzer mit CI-fähigen Geräten (nicht CI+!), ist daher die übliche Methode, die man auch bei uns im Helpdesk nachlesen kann:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/FAQ/Re ... e_Receiver
Auch diese Methode ist so lange nicht illegal, wie es dafür kein Gesetz gibt, das die Frage regelt.
Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah! Jetzt verstehe ich! Du bist ein TROLL

Dann ist ja alles in Butter.
Du ergötzt Dich daran, wie immer wieder alle nach Deinem Stöckchen springen.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde Dir genannt. Die Downloadquelle wurde Dir genannt. Der entsprechende § wurde Dir genannt. Du konntest de Pflichten des Anbieters nachlesen.
Es interessiert Dich nicht.
Nun ja.
Für Dich und ggf. auch für andere ein kleines Zitat von den Medienanstalten: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Schutz der Menschenwürde sind Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Es gilt, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die für sie nicht geeignet sind.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt für Rundfunk und Telemedien (Internet, Teletext), welche Medieninhalte wann und wie gesendet bzw. angeboten werden darf."
Kein Problem.
Du bist durchschaut.
Jetzt mußt Du springen.
Schade, daß ich Dir nicht mehr zusehe

kabelmensch.de
-
- Insider
- Beiträge: 3896
- Registriert: 23.07.2010, 14:34
- Wohnort: Netz München Ost
Re: Digital update
Selbstverständlich kann er das, und unsere Gerichte sind voll und laufen weiter über von solchen Fällen - in denen jemand einen anderen auf Erfüllung seiner Vertragspflichten verklagt.GLS hat geschrieben:...Nein, das stimmt nicht, s. o.exkarlibua hat geschrieben:Das Wort "illegal" bezieht sich darauf, dass der Gebrauch eines (z.B.) ACL gegen die AGB verstößt, die Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer und KDG sind. Damit bricht der Nutzer den Vertrag und Vertragsbruch ist nun einmal nicht legal.
AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast.
Selbstverständlich haben AGB keinen Gesetztescharakter, aber Verträge haben das, deswegen heißt es auch VertragsRECHT. Ich empfehle hierzu als Einstieg die Lektüre des BGB.
Wenn jemand also einen Vertrag unterschreibt, dann hat er in diesem Fall die AGB akzeptiert und damit sind sie Vertragsbestandteil und somit im Ernstfall einklagbar.
So sehr ich deine Beiträge zum Netzausbau und weiteren technischen Fragen schätze, dein Rechtsverständnis ist noch ausbaufähig.GLS hat geschrieben:Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in welchem die Gesetze immer noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wäre ja noch schöner, wenn jede x-beliebige Privatfirma Gesetze beschließen könnte, nach denen sich alle zu richten hätten (obwohl man ja munkelt, dass schon manche Gesetze so entworfen worden sind und die Regierungsfraktionen nur abnickten...).
Mal ein anderes Beispiel: Jemand legt bei Facebook ein Profil an, in dem er nicht seinen eigenen, sondern einen frei erfundenen Namen angibt. Zu welcher Geldstrafe oder wie vielen Monaten Gefängnis kann ihn ein Richter verurteilen?
Eben: Zu gar nichts, denn er hat kein Gesetz gebrochen, sondern nur die AGB von Facebook. Facebook kann ihn höchstens sperren und sein Profil löschen, mehr nicht.
Es geht nicht darum, dass jemand in Gefägnis kommt oder sonstwie bestraft wird - das wäre nämlich ein Strafprozess - sondern dass er in einem Zivilrechtsverfahren zur Erfüllung des eingegangenen Vertrags verurteilt werden könnte oder ggf. auf Schadensersatz. Was ja beispielhaft an einigen "Urheberrechtsverletztern", die Kopiersperren umgangen haben, durchexerziert wurde.
Das gleiche würde theoretisch möglich sein, wenn es jemand drauf anlegte, einen herauszuziehen, der mit Hilfe des ACL zum Beispiel senderseitige Aufnahmesperren umgeht.
Ich betone: theoretisch! Natürlich wird das nicht passieren, daher ist das ganze eine akademische Diskussion. Aber es ändert nichts daran, dass rein rechtlich gesehen die Verwendung von z.B. ACLs nicht zulässig ist.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 298
- Registriert: 28.06.2011, 22:29
Re: Digital update
Für mich stellt sich die Frage, weis jemand ob irgend ein KNB schon mal gegen einen
Nutzer eines ACL gerichtlich vorgegangen ist?
und wenn ja wie ist das ausgegangen?
Ich denke das ganze ist eine rechtliche grauzone,denn solange keiner klagt, gibts auch kein
urteil, das die legalität oder die Iligalität festlegt.
Und IMHO glaube ich nicht das dass ein KNB jemals tun wird.
Man hat wohl angst mögliche kunden zu verschrecken, denn alles was Kohle bringt ist gut.
Nutzer eines ACL gerichtlich vorgegangen ist?
und wenn ja wie ist das ausgegangen?
Ich denke das ganze ist eine rechtliche grauzone,denn solange keiner klagt, gibts auch kein
urteil, das die legalität oder die Iligalität festlegt.
Und IMHO glaube ich nicht das dass ein KNB jemals tun wird.
Man hat wohl angst mögliche kunden zu verschrecken, denn alles was Kohle bringt ist gut.
-
- Insider
- Beiträge: 3896
- Registriert: 23.07.2010, 14:34
- Wohnort: Netz München Ost
Re: Digital update
Natürlich nicht, deswegen hab ich ja gesagt "akademische Diskussion".Starfleet hat geschrieben:Für mich stellt sich die Frage, weis jemand ob irgend ein KNB schon mal gegen einen
Nutzer eines ACL gerichtlich vorgegangen ist?
und wenn ja wie ist das ausgegangen?
Ich denke das ganze ist eine rechtliche grauzone,denn solange keiner klagt, gibts auch kein
urteil, das die legalität oder die Iligalität festlegt.
Und IMHO glaube ich nicht das dass ein KNB jemals tun wird.
Man hat wohl angst mögliche kunden zu verschrecken, denn alles was Kohle bringt ist gut.
Es könnte nebenbei ohnehin nur jemand klagen, der geschädigt worden ist. Das ist im Fall ACL ja nicht der KNB sondern, wie beim obigen Beispiel Umgehung Aufnahmesperre, allenfalls der betroffene Sender.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 298
- Registriert: 28.06.2011, 22:29
Re: Digital update
Und die sender werden sich da raushalten, solange das kein bundesweites Phänomen wird, die
HD aufnahmen auf DVD zu speichern.
Mal sehen wie reagiert wird, wenn alle nutzer anfangen ihre bei P7 in HD gemachten
aufnahmen in tauschbörsen anzubieten.
Ich kann mir vorstellen (ich weiss, meine fantasie geht gerade mit mir durch)
das dann irgend wann wen das überhand nimt auch was dagegen getan wird.
HD aufnahmen auf DVD zu speichern.
Mal sehen wie reagiert wird, wenn alle nutzer anfangen ihre bei P7 in HD gemachten
aufnahmen in tauschbörsen anzubieten.
Ich kann mir vorstellen (ich weiss, meine fantasie geht gerade mit mir durch)
das dann irgend wann wen das überhand nimt auch was dagegen getan wird.

Mahatma Gandhi:
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."
Kein Avatar wegen uneinschätzbarer Risiken durch überfleißige Urheberrechtsanwaltsgehilfen
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."
Kein Avatar wegen uneinschätzbarer Risiken durch überfleißige Urheberrechtsanwaltsgehilfen

-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Digital update
Wenn dem so wäre, könnte man in die AGB alles reinschreiben, was man will.GLS hat geschrieben:AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast.
Ist ja eh nicht einklagbar.
Allerdings verstehe ich nicht, warum dann alle klagen wollen, wenn die KDG die 98,5% Verfügbarkeit nicht einhält.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)