Die AGB ist m.E. auch nicht unlogisch. Wenn ein Widerspruchsrecht für den Kunden bestehen soll, was offensichtlich eine politische Absicht ist, muss dieses Recht an einen Termin gebunden werden.PrometheusX hat geschrieben:Ich gehe da nicht logisch heran, sondern über AGBs bzw das auf der Website von KD formulierte Widerrufsrecht.sunday hat geschrieben:Es ist aber ein Unterschied, ob man eine Ware bestellt oder wie beim Internet eine Dienstleistung.
Ist eine Dienstleistung einmal erbracht, kann man sie ja schlecht zurückgeben
Ausserdem soll ja der Kunde offensichtlich auch auf dieses Recht hingewiesen werden.
Bei Abonnements wird die Leistung ja auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht, sondern über einen längeren Zeitraum, mindestens Mindesvertragslaufzeit.
Der Zeitpunkt, ab dem die Widerspruchsfrist läuft, ist laut AGB entweder die Installation der Voraussetzungen diese Abonnements oder die Übermittlung der Auftragsbestätigung.
Warum KDG keine für sich günstigere Bedingung für den Vertragsabluf in den AGBs vereinbart hat, muss wohl an der Gesetzeslage liegen.
Wäre sicher interessant, das herauszufinden.
Edit:
Die AGBs sind wohl an die Regelungen des Fernabsatzgesetzes gebunden.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerru ... ertrag.htm