Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

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Fabian
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Fabian »

PrometheusX hat geschrieben:
sunday hat geschrieben:Es ist aber ein Unterschied, ob man eine Ware bestellt oder wie beim Internet eine Dienstleistung.
Ist eine Dienstleistung einmal erbracht, kann man sie ja schlecht zurückgeben
Ich gehe da nicht logisch heran, sondern über AGBs bzw das auf der Website von KD formulierte Widerrufsrecht.
Die AGB ist m.E. auch nicht unlogisch. Wenn ein Widerspruchsrecht für den Kunden bestehen soll, was offensichtlich eine politische Absicht ist, muss dieses Recht an einen Termin gebunden werden.
Ausserdem soll ja der Kunde offensichtlich auch auf dieses Recht hingewiesen werden.
Bei Abonnements wird die Leistung ja auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht, sondern über einen längeren Zeitraum, mindestens Mindesvertragslaufzeit.
Der Zeitpunkt, ab dem die Widerspruchsfrist läuft, ist laut AGB entweder die Installation der Voraussetzungen diese Abonnements oder die Übermittlung der Auftragsbestätigung.

Warum KDG keine für sich günstigere Bedingung für den Vertragsabluf in den AGBs vereinbart hat, muss wohl an der Gesetzeslage liegen.
Wäre sicher interessant, das herauszufinden.

Edit:

Die AGBs sind wohl an die Regelungen des Fernabsatzgesetzes gebunden.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerru ... ertrag.htm
Zuletzt geändert von Fabian am 07.02.2012, 12:05, insgesamt 3-mal geändert.
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Bubblegum
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Bubblegum »

Letztlich sind wir wieder einmal an dem Punkt, wo ein rechtsicherer Nachweis einer Zustellung erforderlich wäre. So wie es ausschaut läuft es m.E. auf eine Widerufbearbeitung hinaus - egal ob der Kunde wider besseren Wissens die Zustellbarkeit nicht ausreichend sichergestellt hat. Die Frist und Widerrufbelehrung beginnt mit der schriftlich zugegangene Auftragsbestätigung.

Bleibt jetzt noch die Kostenfrage. Da installiert wurde wäre die Berechnung bis zum Widerruf trotzdem möglich.
Fabian
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Fabian »

Bubblegum hat geschrieben: Bleibt jetzt noch die Kostenfrage. Da installiert wurde wäre die Berechnung bis zum Widerruf trotzdem möglich.
Steht m.E. nicht so im Gesetz, obwohl es vielleicht sinnvoll wäre.
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Bubblegum
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Bubblegum »

Doch, findet sich in den Wirren der Regelungen zum Widerruf bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen. Doch setzt dies die vorherige Information voraus. Womit wir dann wieder bei der nicht zugegangenen Bestätigung wären.
Sieht also schlecht für Unternehmen aus, wenn kein Nachweis für den Zugang vorliegt. Und hier gar der Nachweis für die Nichtzustellung.
Fabian
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Fabian »

Bubblegum hat geschrieben: Sieht also schlecht für Unternehmen aus, wenn kein Nachweis für den Zugang vorliegt. Und hier gar der Nachweis für die Nichtzustellung.
Könnte vermieden werden mit folgendem Ablauf:

Bestellung des Kunden >> Überprüfung und ggf. Angebot durch KDG >> Installation nach Akzeptierung des Angebots durch den Kunden.

Eine Änderung der AGBs ist, soweit ich das sehe, dazu nicht notwendig.
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Anudeath
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Anudeath »

Da sag ich nur eines, beharre darauf, dass die Auftragsbestätigung nicht angekommen ist. Bedeutet´: in deinem Fall hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.

Offensichtlich weiß KDG auch von dem Postrückläufer. Dieser wurde dir ja telefonisch bestätigt.

Zu den Kosten ist zu sagen: Wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden, sind diese zu bezahlen. Da der Anschluss steht und die Nutzbarkeit demnach möglich ist musst du wohl oder übel die Kosten bis zum bearbeiteten Widerruf tragen. :streber:
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Newty »

Anudeath hat geschrieben:Da sag ich nur eines, beharre darauf, dass die Auftragsbestätigung nicht angekommen ist. Bedeutet´: in deinem Fall hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.
Das ist die Frage. Wenn der Techniker die AGB mit Widerrufsbelehrung dagelassen hat, bzw die noch einmal im Starterpaket drinne waren, gilt die Frist spätestens ab dem Installationstag.
Offensichtlich weiß KDG auch von dem Postrückläufer. Dieser wurde dir ja telefonisch bestätigt.
Rufen wir noch 3 mal und bekommen noch 4 Varianten erzählt...
Da der Anschluss steht und die Nutzbarkeit demnach möglich ist musst du wohl oder übel die Kosten bis zum bearbeiteten Widerruf tragen. :streber:
Oh mein Gott, er muss für eine insanspruchgenommene Leistung zahlen! *scnr*
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Kunterbunter »

PrometheusX hat geschrieben:Ganz davon unabhängig leistet mir KD anstatt 100Mbit nur 10-20Mbit. Aber auch auf den Zug will ich eigentlich nicht aufspringen.
Vielleicht willst du ja gar nicht mehr widerrufen, wenn wir deinen Anschluss dazu bringen, dass er dir anstatt nur 10-20Mb volle 100Mbit/s liefert? ;)
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Anudeath
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Anudeath »

1. haben Techniker keine Widerrufsbelehrungen mit...die haben mit der Installation genug zu tun und kümmern sich nicht um vertragliche Belange.
2. Wie soll beispielsweise die Inanspruchgenommene Leistung bemessen werden? Telefongespräche kann man nachvollziehen, ok!

Wie sieht es mit dem Internet aus? KDG hat seit Ewigkeiten keine Volumentarife Mehr und reportet diese Daten auch nicht mehr...darüber hinaus wie soll man denn im Rahmen einen Internet-Flatrate ein Datenvolumen berechnen?

Geht nicht, also wird der Vertrag so beendet, dass der Kd. nur bis zu dem Tag zahlt, an dem der Widerruf eingegangen ist... :motz:
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Re: Widerrufsfrist beginnt mit Auftragsbestätigung?

Beitrag von Newty »

Anudeath hat geschrieben:1. haben Techniker keine Widerrufsbelehrungen mit...die haben mit der Installation genug zu tun und kümmern sich nicht um vertragliche Belange.
Im Starterpaket sind soweit ich weiß auch nochmal AGB und Preisliste drin.
Geht nicht, also wird der Vertrag so beendet, dass der Kd. nur bis zu dem Tag zahlt, an dem der Widerruf eingegangen ist... :motz:
Warum nicht? Sobald der Widerruf eingegangen und bearbeitet ist, wird das Modem aus der Provisionierung genommen. Der Rest ist Dreisatz.
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