Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

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Kunterbunter
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Kunterbunter »

Jennyschwerin hat geschrieben:wiederuffsrecht
hab auch alles schön nett und ordentlich geschrieben :roll:
Ahja.
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VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
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Jennyschwerin
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Jennyschwerin »

ja is ja richtig.is ja gut gelaufen alles.aber frech is das schon "aus kulanz".....
Healer
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Healer »

oh wieder Erbsenzähler unterwegs..@ Kunterbunter

@jennyschwerin: habt ihr in der Widerrufserklärung, auch den Widerruf der Einzugsermächtigung erwähnt ? Wenn ja, habt ihr alles, richtig gemacht.
Wen da irgendwelche Automatiken laufen bezüglich der Abbuchung muss euch das nicht kümmern.
Sollte das Konto gedeckt gewesen sein und trotz korrekten Widerrufes inkl. Widerruf der Einzugsermächtigung, Geld abgebucht worden sein, einfach zurückbuchen und ev. Briefe aussitzen.
Wie das Abbuchen bei korrektem Widerruf der Einzugsermächtigung rechtlich zu würdigen ist mag ein Jurist ausführen, so ein solcher hier mitliest.
Eine wie auch immer geartete "automatische" Rechnungslegung entschuldigt da nichts.

MfG Healer
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Kabelmensch »

Jennyschwerin hat geschrieben:ja is ja richtig.is ja gut gelaufen alles.aber frech is das schon "aus kulanz".....
Für eine Rückbuchuing hast Du mehrere Wochen Zeit.
Statt Dich mit Deinem Vertragspartner in Verbindung zu setzen (das nennt sich übrigens Schadensminderungspflicht - das erklärt Dir gern unser BLfH) hast DU zurückgebucht. Dadurch entstehen KDG Kostzen, die ohne Deine unbedachte Rückbuchung nicht entstanden wären - damit bist Du eigentlich schadenersatzpflichtig. Jetzt noch eine kulante Ausbuchung der Forderung gegen Dich als Frechheit zu bezeichnen, ist entweder xxx oder yyy - such Dirs aus ;-)
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Kabelmensch »

Healer hat geschrieben: Wen da irgendwelche Automatiken laufen bezüglich der Abbuchung muss euch das nicht kümmern.
...
Eine wie auch immer geartete "automatische" Rechnungslegung entschuldigt da nichts.
Berücksichtige bitte, daß Datenaustausch mnit Banken bei >10Mio Buchungen pro Monat eines gewissen Vorlaufs bedarf. Sonst ist das für die Banken nicht zu handeln.
In diesem Sinne darf es auch einmal passiewren, daß die Abbuchung bereits bei der Bank ist, obwohl eigentlich nicht abgebucht werden sollte. Zur Klärung dessen gibt es übrigens Kommunikationsmittel, bspw. "Telefon" genannt. Eine sofortige Rückbuchung ist eine überzogene Reaktion.
Mehr erklärt Dir gern der Jurist Deines geringsten Mißtrauens.
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chepri

Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von chepri »

Das ist aber eine gewagte Auslegung und ich bin nicht sicher, ob da jeder Richter mitgehen würde. Zudem auch geprüft werden müßte, inwiefern die "Schadensminderungspflicht" überhaupt greift, da ja unstrittig absolut ohne rechtliche Grundlage eine Abbuchung erfolgte. Interne Betriebsabläufe etc. können und dürfen nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen, das ist schon Risiko des Leistungserbringers.
Man könnte auch darüber nachdenken, ob nicht umgekehrt Schadenersatzansprüche gegen KDG geltend gemacht werden könnten.
Healer
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Healer »

Kabelmensch hat geschrieben:
Jennyschwerin hat geschrieben:ja is ja richtig.is ja gut gelaufen alles.aber frech is das schon "aus kulanz".....
Für eine Rückbuchuing hast Du mehrere Wochen Zeit.
Statt Dich mit Deinem Vertragspartner in Verbindung zu setzen (das nennt sich übrigens Schadensminderungspflicht - das erklärt Dir gern unser BLfH) hast DU zurückgebucht. Dadurch entstehen KDG Kostzen, die ohne Deine unbedachte Rückbuchung nicht entstanden wären - damit bist Du eigentlich schadenersatzpflichtig. Jetzt noch eine kulante Ausbuchung der Forderung gegen Dich als Frechheit zu bezeichnen, ist entweder xxx oder yyy - such Dirs aus ;-)
Ich mach eigentlich ungerne Sicherheitsquotes, aber in diesem Fall kann ich mir den nicht verkneifen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

wo bitte hat Jennyschwerin geschrieben, das sie zurückgebucht hat ? Die Buchung wurde mangels Deckung nicht ausgeführt.

KDG hat einen Fehler gemacht und das selbst zugegeben, steht weiter oben..

Zitat: Ihren Widerruf wurde bearbeitet und Ihnen auch schriftlich bestätigt. Die Erstellung und der Versand der Rechnung haben sich mit Ihren Widerruf überschnitten. Eine Korrektur der Rechnung erfolgte am 14.03.2012. Aus Kulanz haben wir die entstandene Rücklastschrift ausgebucht. Ihr Kundenkonto ist nun ausgeglichen. Zitat ende

Hast Du auch gelesen, was ich über Rückbuchung geschrieben habe ? Wenn nicht, ich zitiere mich gern selbst ,

Zitat: Sollte das Konto gedeckt gewesen sein und trotz korrekten Widerrufes inkl. Widerruf der Einzugsermächtigung, Geld abgebucht worden sein, einfach zurückbuchen und ev. Briefe aussitzen.
Wie das Abbuchen bei korrektem Widerruf der Einzugsermächtigung rechtlich zu würdigen ist mag ein Jurist ausführen, so ein solcher hier mitliest.
Eine wie auch immer geartete "automatische" Rechnungslegung entschuldigt da nichts. Zitat ende.

Wenn der Widerruf des Vertrages und auch der Widerruf der Einzugsermächtigung ( ob die Einzugsermächtigung korrekt widerrufen wurde, weiss ich in Jennyschwerins Fall nicht) rechtzeitig beim Vertagspartner waren, darf er nicht mehr abbuchen. Würdest Du Dir ein solches Vorgehen gefallen lassen ? Du lässt KDG (in diesem Falle), lieber mit Deinem Geld arbeiten.

Zitat: In diesem Sinne darf es auch einmal passiewren, daß die Abbuchung bereits bei der Bank ist, obwohl eigentlich nicht abgebucht werden sollte.Zitat ende

Wo steht, das das passieren darf ? Damit könnten grosse Anbieter Millionenbeträge scheffeln, wenn sie das "dürften" sind zwar beim einzelnen nur Centbeträge, aber rechne das mal hoch.
Btw. wieso schickt der Anbieter eine Abbuchung zur Bank, wenn eigentlich nicht abgebucht werden soll, wie Du selber schreibst ?

Zitat: Manches ist (sorry für flame, aber scnr) eben unheilbar... Zitat ende - nicht mein Niveau, bin aber nicht sauer, gibt Leute, die können nicht anders...

@chepri: danke, treffender hätte ich es nicht formulieren können.

Sicher, für eine Rückbuchung hast Du mehrere Wochen Zeit - genau wie KDG, mit dem Abbuchen - z.B. bis der Vertrag nicht mehr widerrufen werden kann...
Und sicher, Du kannst Dich mit dem Anbieter in verbindung setzen, das musst Du aber nicht - wenn unberechtigt (mangels gültiger Einzugsermächtigung, oder dieselbe wurde wirksam gekündigt) abgebucht wurde und Dir z.B. Zinsverluste bei Dispokrediten , entstehen, dann hat der unberechtigt abbuchende einen Schaden bei Dir verursacht, indem Du zurückbuchst , minderst Du Deinen Schaden.


MfG Healer
ihk.
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von ihk. »

Healer hat geschrieben: Zitat: In diesem Sinne darf es auch einmal passiewren, daß die Abbuchung bereits bei der Bank ist, obwohl eigentlich nicht abgebucht werden sollte.Zitat ende

Wo steht, das das passieren darf ? Damit könnten grosse Anbieter Millionenbeträge scheffeln, wenn sie das "dürften" sind zwar beim einzelnen nur Centbeträge, aber rechne das mal hoch.
Btw. wieso schickt der Anbieter eine Abbuchung zur Bank, wenn eigentlich nicht abgebucht werden soll, wie Du selber schreibst ?
Hast Du Dir mal in einem Unternehmen den Zahlungsverkehr angeschaut? Hast Du mal gesehen wie das abläuft? Dort gibt es Programme die so etwas elektronisch erledigen. Diese Programme werden regelmäßig gestartet und erledigen den Zahlungsverkehr. Wenn die Änderung noch nicht eingepflegt worden ist, dann bucht das Programm trotzdem ab. Ohne wenn und aber. Sollte in der Zwischenzeit der Widerruf eintreffen ist es leider zu spät. Die entsprechenden Dateien sind bereits der Bank übermittelt. Und das war es dann. Da ist kein manueller Eingriff mehr möglich. Die Daten sind bereits übermittelt. Und solche "Zahlungskäufe" sind rechtzeitig eingeplant.

Erstmal schlau machen und dann meckern. So etwas geschieht täglich.
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Thyrael
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Thyrael »

Ich habe mal ein wenig aufgeräumt, ihr könnt auch diskutieren ohne euch gleich Schimpfwörter an den Kopf zu werfen oder euch anzumaulen.
chepri

Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von chepri »

@ihk
Dass es so läuft, wie Du schreibst, ist durchaus denkbar.
NUR: Wenn etwas schiefgeht, ist es Sache des Verursachers den Fehler und entstandenen Schaden in Ordnung zu bringen.
Wie schon geschrieben, das ist unternehmerisches Risiko. Im übrigen ist es schon sehr gewagt, aus der Tatsache, dass etwas täglich gemacht wird Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit zu ziehen. (vergl. hierzu die Diskussionen zur "normativen Kraft des faktischen")