Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

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Bielo

Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Bielo »

Doc. Sis hat geschrieben: Das ist natürlich nicht richtig.
Wenn KDG mit der Beseitigung der Störung nachweislich begonnen hat, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist begründet und nachvollziehbar entstören kann,
...dann sind die Voraussetzungen u.U. auch nicht erfüllt. Dein Einwand ändert m.E. aber auch nichts an der gem. AGB dargestellten 98,5%igen Verfügbarkeit.
chepri

Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von chepri »

@Bielo

1.) Die Formulierung entspricht in allererster Linie mal Wikipedia, wovon du den entsprechenden Abschnitt einfach "geklaut" hast

2.) Natürlich ist so eine Aussage gefährlich, denn dadurch wird der Eindruck erweckt, es genüge, eine einseitige Willenserklärung auszusprechen.
Allerdings können an eine Kündigung auch Form- bzw. Fristvorschriften gebunden sein, deren Nichteinhaltung eine Kündigung (zunächst) unwirksam machen können. Nebenbei bemerkt ist eine Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung, auch ein Punkt, der regelmäßig Anlass zu Debatten gibt, insbesonders dann, wenn damit auch Fristen oder Termine verbunden sind.

3.) Dein Ausdruck "Wenn du Voraussetzungen für eine "außerordentliche" Kündigung beachtet hast" hilft nicht weiter, denn es gibt ja keine klar bestimmten Voraussetzungen, sondern nur den unbestimmten Rechtsbegriff "wichtigen Grund". Und ob ein solcher vorliegt oder nicht, ist sicher Ansichtssache und letzendlich (wenn sich die Parteien nicht einig werden) Gegenstand einer Streitsache.

Merke: Bei einer fristlosen Kündigung ist es durchaus wichtig, ob der Kündigungsempfänger einverstanden ist oder nicht.
Bielo

Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Bielo »

Es gibt klar gesetzlich formulierte Tatbestandsvoraussetzungen. Die dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe gilt es auszulegen. Dies ist durch Gerichte auch schon oft geschehen.

Mir geht es aber gar nicht darum, sondern, dass formal juristisch betrachtet, der Kündigungsempfänger halt nicht die Kündigung annehmen muss, da die Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist. Dies steht auch in jedem einschlägigen Kommentar. Dazu braucht es nicht mal Wiki.

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die Kündigungserklärung nicht empfangsbedürftig ist.
Doc. Sis

Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Doc. Sis »

Bielo hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben: Das ist natürlich nicht richtig.
Wenn KDG mit der Beseitigung der Störung nachweislich begonnen hat, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist begründet und nachvollziehbar entstören kann,
...dann sind die Voraussetzungen u.U. auch nicht erfüllt. Dein Einwand ändert m.E. aber auch nichts an der gem. AGB dargestellten 98,5%igen Verfügbarkeit.
Wie auch immer, dem Betroffenen mitzuteilen, daß bei "richtiger fristloser Kündigung" diese nach 14 Tagen ohne wenn und aber wirksam sei ist keinesfalls richtig!
Wer sich danach verhält hat dann sehr schnell zwei Internetverträge zu bezahlen, obwohl er eigentich nur einen wollte!
Mein Rat für Betroffene: Immer die schriftliche Bestätigung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund abwarten! :streber:
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Kabelmensch »

Doc. Sis hat geschrieben: Wer sich danach verhält hat dann sehr schnell zwei Internetverträge zu bezahlen, obwohl er eigentich nur einen wollte!
Mein Rat für Betroffene: Immer die schriftliche Bestätigung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund abwarten! :streber:
Und vor allem immer Rechtsrat und -beistand einholen, sonst gehts absolut schief ...
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Bielo

Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Bielo »

Doc. Sis hat geschrieben: bei "richtiger fristloser Kündigung"
Hervorhebung durch mich

Genau dann ist die wirksam.
Doc. Sis

Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Doc. Sis »

Kabelmensch hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben: Wer sich danach verhält hat dann sehr schnell zwei Internetverträge zu bezahlen, obwohl er eigentich nur einen wollte!
Mein Rat für Betroffene: Immer die schriftliche Bestätigung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund abwarten! :streber:
Und vor allem immer Rechtsrat und -beistand einholen, sonst gehts absolut schief ...
Das ist natürlich die optimalste Lösung.
Eine Rechtsschutzversicherung wäre da natürlich von Vorteil!
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Kunterbunter »

Doc. Sis hat geschrieben:Das ist natürlich die optimalste Lösung.
optimal, optimaler, am optimalsten :grin:
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Kabelmensch »

Kunterbunter hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:Das ist natürlich die optimalste Lösung.
optimal, optimaler, am optimalsten :grin:
Schwindelei, Notlüge, Lüge, strenge Lüge, Klassenbuch ;-)
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von carsten65 »

Bielo hat geschrieben:Wenn ihr kritisieren wollt, dann lest bitte vorher vollständig und zitiert nicht sinnentstellend.
Naja,
da hast du aber auch selber sinnenstellend zitiert.
Sicherlich ist bei einer (rechtmäßigen) Kündigung keine Zustimmung erforderlich, sie gilt auch bei einseitiger Erklärung.

Nichts desto trotz muss die Kündigung rechtmäßig sein, also entweder
-ordentlich (zum Ende der jeweiligen Laufzeit)
-als Sonderkündigung (unter bestimmten rechtlichen voraussetzungen, idR bei Vertragsänderungen)
-außerordentlich (aus besonderem Grund)

Ob ein 'wichtiger Grund' im Sinne des Gesetzes urteilt im Zweifelsfall weder du noch KDG sondern ein Gericht.