...dann sind die Voraussetzungen u.U. auch nicht erfüllt. Dein Einwand ändert m.E. aber auch nichts an der gem. AGB dargestellten 98,5%igen Verfügbarkeit.Doc. Sis hat geschrieben: Das ist natürlich nicht richtig.
Wenn KDG mit der Beseitigung der Störung nachweislich begonnen hat, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist begründet und nachvollziehbar entstören kann,
Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
@Bielo
1.) Die Formulierung entspricht in allererster Linie mal Wikipedia, wovon du den entsprechenden Abschnitt einfach "geklaut" hast
2.) Natürlich ist so eine Aussage gefährlich, denn dadurch wird der Eindruck erweckt, es genüge, eine einseitige Willenserklärung auszusprechen.
Allerdings können an eine Kündigung auch Form- bzw. Fristvorschriften gebunden sein, deren Nichteinhaltung eine Kündigung (zunächst) unwirksam machen können. Nebenbei bemerkt ist eine Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung, auch ein Punkt, der regelmäßig Anlass zu Debatten gibt, insbesonders dann, wenn damit auch Fristen oder Termine verbunden sind.
3.) Dein Ausdruck "Wenn du Voraussetzungen für eine "außerordentliche" Kündigung beachtet hast" hilft nicht weiter, denn es gibt ja keine klar bestimmten Voraussetzungen, sondern nur den unbestimmten Rechtsbegriff "wichtigen Grund". Und ob ein solcher vorliegt oder nicht, ist sicher Ansichtssache und letzendlich (wenn sich die Parteien nicht einig werden) Gegenstand einer Streitsache.
Merke: Bei einer fristlosen Kündigung ist es durchaus wichtig, ob der Kündigungsempfänger einverstanden ist oder nicht.
1.) Die Formulierung entspricht in allererster Linie mal Wikipedia, wovon du den entsprechenden Abschnitt einfach "geklaut" hast
2.) Natürlich ist so eine Aussage gefährlich, denn dadurch wird der Eindruck erweckt, es genüge, eine einseitige Willenserklärung auszusprechen.
Allerdings können an eine Kündigung auch Form- bzw. Fristvorschriften gebunden sein, deren Nichteinhaltung eine Kündigung (zunächst) unwirksam machen können. Nebenbei bemerkt ist eine Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung, auch ein Punkt, der regelmäßig Anlass zu Debatten gibt, insbesonders dann, wenn damit auch Fristen oder Termine verbunden sind.
3.) Dein Ausdruck "Wenn du Voraussetzungen für eine "außerordentliche" Kündigung beachtet hast" hilft nicht weiter, denn es gibt ja keine klar bestimmten Voraussetzungen, sondern nur den unbestimmten Rechtsbegriff "wichtigen Grund". Und ob ein solcher vorliegt oder nicht, ist sicher Ansichtssache und letzendlich (wenn sich die Parteien nicht einig werden) Gegenstand einer Streitsache.
Merke: Bei einer fristlosen Kündigung ist es durchaus wichtig, ob der Kündigungsempfänger einverstanden ist oder nicht.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Es gibt klar gesetzlich formulierte Tatbestandsvoraussetzungen. Die dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe gilt es auszulegen. Dies ist durch Gerichte auch schon oft geschehen.
Mir geht es aber gar nicht darum, sondern, dass formal juristisch betrachtet, der Kündigungsempfänger halt nicht die Kündigung annehmen muss, da die Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist. Dies steht auch in jedem einschlägigen Kommentar. Dazu braucht es nicht mal Wiki.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die Kündigungserklärung nicht empfangsbedürftig ist.
Mir geht es aber gar nicht darum, sondern, dass formal juristisch betrachtet, der Kündigungsempfänger halt nicht die Kündigung annehmen muss, da die Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist. Dies steht auch in jedem einschlägigen Kommentar. Dazu braucht es nicht mal Wiki.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die Kündigungserklärung nicht empfangsbedürftig ist.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Wie auch immer, dem Betroffenen mitzuteilen, daß bei "richtiger fristloser Kündigung" diese nach 14 Tagen ohne wenn und aber wirksam sei ist keinesfalls richtig!Bielo hat geschrieben:...dann sind die Voraussetzungen u.U. auch nicht erfüllt. Dein Einwand ändert m.E. aber auch nichts an der gem. AGB dargestellten 98,5%igen Verfügbarkeit.Doc. Sis hat geschrieben: Das ist natürlich nicht richtig.
Wenn KDG mit der Beseitigung der Störung nachweislich begonnen hat, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist begründet und nachvollziehbar entstören kann,
Wer sich danach verhält hat dann sehr schnell zwei Internetverträge zu bezahlen, obwohl er eigentich nur einen wollte!
Mein Rat für Betroffene: Immer die schriftliche Bestätigung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund abwarten!
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Und vor allem immer Rechtsrat und -beistand einholen, sonst gehts absolut schief ...Doc. Sis hat geschrieben: Wer sich danach verhält hat dann sehr schnell zwei Internetverträge zu bezahlen, obwohl er eigentich nur einen wollte!
Mein Rat für Betroffene: Immer die schriftliche Bestätigung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund abwarten!
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Hervorhebung durch michDoc. Sis hat geschrieben: bei "richtiger fristloser Kündigung"
Genau dann ist die wirksam.
Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Das ist natürlich die optimalste Lösung.Kabelmensch hat geschrieben:Und vor allem immer Rechtsrat und -beistand einholen, sonst gehts absolut schief ...Doc. Sis hat geschrieben: Wer sich danach verhält hat dann sehr schnell zwei Internetverträge zu bezahlen, obwohl er eigentich nur einen wollte!
Mein Rat für Betroffene: Immer die schriftliche Bestätigung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund abwarten!
Eine Rechtsschutzversicherung wäre da natürlich von Vorteil!
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
optimal, optimaler, am optimalstenDoc. Sis hat geschrieben:Das ist natürlich die optimalste Lösung.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Schwindelei, Notlüge, Lüge, strenge Lüge, KlassenbuchKunterbunter hat geschrieben:optimal, optimaler, am optimalstenDoc. Sis hat geschrieben:Das ist natürlich die optimalste Lösung.
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Re: Dauernd Störungen - Außerordentliche Kündigung?
Naja,Bielo hat geschrieben:Wenn ihr kritisieren wollt, dann lest bitte vorher vollständig und zitiert nicht sinnentstellend.
da hast du aber auch selber sinnenstellend zitiert.
Sicherlich ist bei einer (rechtmäßigen) Kündigung keine Zustimmung erforderlich, sie gilt auch bei einseitiger Erklärung.
Nichts desto trotz muss die Kündigung rechtmäßig sein, also entweder
-ordentlich (zum Ende der jeweiligen Laufzeit)
-als Sonderkündigung (unter bestimmten rechtlichen voraussetzungen, idR bei Vertragsänderungen)
-außerordentlich (aus besonderem Grund)
Ob ein 'wichtiger Grund' im Sinne des Gesetzes urteilt im Zweifelsfall weder du noch KDG sondern ein Gericht.