Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Leute es ist Sonntag, kommt wieder runter.
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- Forenmutti
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Henne - Ei - Ei - Henne - HENNE - EI.............................
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Kabelexperte
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
?Nibelungen hat geschrieben:Henne - Ei - Ei - Henne - HENNE - EI.............................
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- Forenmutti
- Beiträge: 3790
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Wer war zuerst da - die Henne oder das Ei?
Geiz ist geil ist schlecht weil es die Arbeitsplätze ruiniert - aber ist doch die Firma selber Schuld wenn sie sowas anbietet... die ewige alte Leier....
Geiz ist geil ist schlecht weil es die Arbeitsplätze ruiniert - aber ist doch die Firma selber Schuld wenn sie sowas anbietet... die ewige alte Leier....
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- Kabelexperte
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Ja, die Kündigung kan als gegenstandslos betrachtet werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind. Das geht theoretisch bis zum letzten Tag...man sollte jedoch nicht bis dahin warten. wenn kein Abgebot erfolgt solltest du dich spätestens 1 Woche vorher melden, sonst läufst du Gefahr, dass der Anschluss tatsächlich abgeschaltet wird.oxymed hat geschrieben:...Kann ich denn eine Kündigung auch kurz vorher noch zurückziehen, wenn ein solches Rückholangebot dann doch nicht kommen sollte? Nicht dass ich am Ende ohne Internet/Telefonprovider dastehe und auch meine Rufnummern dann im leeren Raum hängen.
Zuletzt geändert von Anudeath am 04.06.2012, 11:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Das stimmt -es wurde weiter oben schon mal erwähnt- so nicht!Anudeath hat geschrieben:Ja man kann die Kündigung zurückziehen. Das geht theoretisch bis zum letzten Tag....oxymed hat geschrieben:...Kann ich denn eine Kündigung auch kurz vorher noch zurückziehen,...
Wenn die Kündigung ausgesprochen und akzeptiert wurde ist und bleibt der Vertrag gekündigt.
Beide Vertragspartner können einen neuen Vertrag abschließen, oder vereinbaren dass der Vertrag zu alten oder neuen Konditionen fortgeführt werden;
aber eine Kündigung kann man NICHT zurück nehmen.
In den allermeisten Fällen wird der Anbieter zu einer Fortführung bereit sein, er will ja Geld verdienen;
reizt man die Geiz-Mentalität jedoch zu stark aus, so dass der Anbieter kein Potential zum Verdienst mehr sieht, kann das aber auch schief gehen.
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- Kabelexperte
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
In der Theorie ist das ja richtig...in der Praxis sieht es doch so aus: Kunde ruft an und gibt Bescheid, dass er den Vertrag zu den alten Konditionen fortführen möchte. Zeige mir einen Mitarbeiter der sagt: Nein wollen wir nicht...den wirst du nicht finden.carsten65 hat geschrieben:Das stimmt -es wurde weiter oben schon mal erwähnt- so nicht!Anudeath hat geschrieben:Ja man kann die Kündigung zurückziehen. Das geht theoretisch bis zum letzten Tag....oxymed hat geschrieben:...Kann ich denn eine Kündigung auch kurz vorher noch zurückziehen,...
Wenn die Kündigung ausgesprochen und akzeptiert wurde ist und bleibt der Vertrag gekündigt.
Beide Vertragspartner können einen neuen Vertrag abschließen, oder vereinbaren dass der Vertrag zu alten oder neuen Konditionen fortgeführt werden;
aber eine Kündigung kann man NICHT zurück nehmen.
In den allermeisten Fällen wird der Anbieter zu einer Fortführung bereit sein, er will ja Geld verdienen;
reizt man die Geiz-Mentalität jedoch zu stark aus, so dass der Anbieter kein Potential zum Verdienst mehr sieht, kann das aber auch schief gehen.
Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Da magst du recht haben, trotzdem geht es aber auch darum, korrekte Auskünfte zu geben. Und Fakt ist nun mal, eine Kündigung kann man nicht zurücknehmen. Das was weiter passiert, hat einen ganz anderen Rechtscharakter und deshalb gibt es auch keine Normen, wie die Rücknahme einer Kündigung zu erfolgen hat. Dass das Ergebnis so aussieht, als ob die Kündigung zurückgenommen wurde, steht auf einem anderem Blatt.
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- Kabelexperte
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Und ich dachte wir machen hier keine Rechtsberatungenchepri hat geschrieben:Da magst du recht haben, trotzdem geht es aber auch darum, korrekte Auskünfte zu geben. Und Fakt ist nun mal, eine Kündigung kann man nicht zurücknehmen. Das was weiter passiert, hat einen ganz anderen Rechtscharakter und deshalb gibt es auch keine Normen, wie die Rücknahme einer Kündigung zu erfolgen hat. Dass das Ergebnis so aussieht, als ob die Kündigung zurückgenommen wurde, steht auf einem anderem Blatt.
Für den Kd. ist es doch egal wie das rechtlich korrekt genannt wird. Fakt ist, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet werden kann, wenn sich beide Vertragsparteien darüber einig sind. Das geht bei KDG auch noch mit einem Anruf am letzten Tag....wir können das aber auch gerne noch etwas vertiefen, dann aber in einen eigenen Fred
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- Fortgeschrittener
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Re: Preiserhöhung nach 1. Jahr vermeiden!?
Yup.Anudeath hat geschrieben:Fakt ist, dass die Kündigung als gegenstandslos betrachtet werden kann, wenn sich beide Vertragsparteien darüber einig sind.
Das ist falsch.Anudeath hat geschrieben:Ja man kann die Kündigung zurückziehen. Das geht theoretisch bis zum letzten Tag...
Richtig ist ferner, dass die meisten Unternehmer über die Fortführung eines Vertrages froh sind, da in aller Regel damit Geld zu verdienen ist.
Manche Kunden übertreiben es aber; ständige (unberechtigte) Reklamationen, übertriebene Forderungen als Kundenrückgewinnung etc;
diese Kunden können nicht darauf pochen, dass sie 'die Kündigung ja zurückgenommen haben'. Wenn KDG (oder sonstwer) sie nicht weiter als Kunde haben will gibt es keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung/weiterführung.
(Abgesehen von wenigen Fällen, wo ein Grundversorger zur Leistung verpflichtet ist)