Du kannst das nicht lassen, oder? Und Laden durftest du schon, der Kunde musste sich nur registrieren wie er es auch tun musste wenn du eine Bohrmaschine oder ähnliches dort betrieben hast. Und folgende Autoren sind sich übrigens sicher, das ich die Bestimmung in allen Auslegungen und Einschränkungen studiert habe und richtig Auslege, denn die stimmen mit mir überein (wobei ich die deutsche Handwerks Zeitung und die Stuttgarter Zeitung schon als vertrauenswürdige Quelle ansehen würde):Lutze hat geschrieben: ↑03.02.2019, 20:34Da hab ich ja Glück, sonst hätte ich mein Handy wenn ich beim Kunden arbeiten bin gar nicht mehr an seinem Anschluß laden dürfen.
Ich bin mir aber sicher das du diese Bestimmung nicht in allen Auslegungen und Einschränkungen studiert hast und es diese so wie du es auslegst nie gab.
Ist aber nur meine Meinung.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 098/360856
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... ae741.html
https://www.achgut.com/artikel/handwerk ... mlieferant
Kannst aber ja eine Suchmaschine deiner Wahl bemühen und dir das anschauen..... Und die Verordnung hat man ja auch nicht zum Spaß ergänzt oder weil man lange weile hatte sondern weil sie etwas am Ziel vorbei war.