AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Ich habe nichts gegen freien Markt bei reinen LAN Geräten. Da das Kabel ein shared medium ist sind ständige Softwareupdates essentiell um die Dienstqualität für alle zu erhalten. Wenn andere, als der Hersteller, in der Software Veränderungen vornehmen kann man das möglicherweise nicht gewährleisten und das ist ein echtes Problem. Besonders wenn es eben Max Mustermann macht, der sich der Probleme vielleicht gar nicht bewusst sein kann, weil's so leicht ist die Box zu erwerben und günstiger Preis ist auch immer ein Argument.
Ich schlage mich da inzwischen auf die Seite von AVM.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
ES gibt erstmal nur eine einstweilige VErfügung. Man muss abwarten, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wirdFlole hat geschrieben: ↑30.03.2020, 21:23Nein wegen des Urheberrechts wurde nichts unternommen sondern wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht. Und den Beschluss gibt es ja auch schon da dieser im Eilverfahren erwirkt wurde. Da hat also schon ein Richter drüber entschieden, nur in einem verkürzten Verfahren mit verkürzten Fristen etc.Thorror hat geschrieben: ↑30.03.2020, 21:12 Genau wegen der Frage trifft man sich vor Gericht. Wenn das Ganze im Sinne des Zwischenhändlers entschieden wird, stellt sich die Frage ob Vodafone wegen der Routerfreiheit dann noch die Freischaltung verweigern darf, sofern der Tarif natürlich DOCSIS 3.0 erlaubt. Bei Gigabit könnten sie ihn dann verweigern.Aber dazu bin ich zu sehr Laie. Wir werden sheen wie es sich entwickelt.
Genauso argumentieren die ganzen Provider gegen die Routerfreiheit, um dann ordentlich abzukassieren und sich nur auf das Allernötigste beschränken. Nein danke. Und gerade AVM ist ein Verfechter für Routerfreiheit.......SenfKabelHer hat geschrieben: ↑31.03.2020, 09:09 Ich habe nichts gegen freien Markt bei reinen LAN Geräten. Da das Kabel ein shared medium ist sind ständige Softwareupdates essentiell um die Dienstqualität für alle zu erhalten. Wenn andere, als der Hersteller, in der Software Veränderungen vornehmen kann man das möglicherweise nicht gewährleisten und das ist ein echtes Problem. Besonders wenn es eben Max Mustermann macht, der sich der Probleme vielleicht gar nicht bewusst sein kann, weil's so leicht ist die Box zu erwerben und günstiger Preis ist auch immer ein Argument.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Falls es dazu überhaupt kommt. Denn das Gericht wird seine Entscheidung nicht ändern wenn man einfach nochmal dasselbe vorlegt....Thorror hat geschrieben: ↑31.03.2020, 12:09ES gibt erstmal nur eine einstweilige VErfügung. Man muss abwarten, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wirdFlole hat geschrieben: ↑30.03.2020, 21:23Nein wegen des Urheberrechts wurde nichts unternommen sondern wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht. Und den Beschluss gibt es ja auch schon da dieser im Eilverfahren erwirkt wurde. Da hat also schon ein Richter drüber entschieden, nur in einem verkürzten Verfahren mit verkürzten Fristen etc.Thorror hat geschrieben: ↑30.03.2020, 21:12 Genau wegen der Frage trifft man sich vor Gericht. Wenn das Ganze im Sinne des Zwischenhändlers entschieden wird, stellt sich die Frage ob Vodafone wegen der Routerfreiheit dann noch die Freischaltung verweigern darf, sofern der Tarif natürlich DOCSIS 3.0 erlaubt. Bei Gigabit könnten sie ihn dann verweigern.Aber dazu bin ich zu sehr Laie. Wir werden sheen wie es sich entwickelt.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Das ist nicht korrekt, denn dasselbe Gericht beschäftigt sich ja damit im Hauptsacheverfahren und fällt dann eine endgültige Entscheidung. es liegt dem Gericht also immer noch vor und wird nicht erneut vorgelegt. EIne einstweilige Verfügung ist ja nur vorläufiger Rechtschutz. Es gibt genug Beispiele, wo es im Hauptsacheverfahren anders ausging als im Beschluß zur einstweiligen Verfügung
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Das Verfahren ist aber nicht dasselbe sondern man muss erneut Anträge einreichen, diese begründen etc. Wenn man dort vor hat einfach dasselbe nochmal vorzulegen (also dieselbe Begründung) ist das völliger Unsinn weil derselbe Richter natürlich dieselbe Entscheidung treffen wird. Wenn man also keine neuen Beweise oder Begründungen hat dann ist es sinnvoller das Verfahren für erledigt zu erklären und den Verkauf einzustellen als zu warten bis man dazu verurteilt wird, insbesondere wenn man währenddessen sowieso nichts verkaufen darf (also eine aufschiebende Wirkung nicht gegeben ist).
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Eben gar nicht "genauso", nur weil du dieses Wörtchen benutzt ist es trotzdem nicht ganz genau so.
In der Modemfreiheit (mit Routern hat das gar nichts zu tun, da geht's schon los mit den Begriffen) geht's um freie Wahl der Endgeräte die eine Schnittstellenbeschreibung erfüllen. Dazu gehört der jeweils aktuelle Stand der Technik. Der ist zu gewährleisten. Bei Providermodems macht das der Provider, bei eigenen Endgeräten ist es die Pflicht des Nutzers, da quasi niemand seine eigene Firmware programmieren kann also die der Hersteller. Wenn die Firmware der Endgeräte verändert wird kann der Hersteller das nicht mehr zuverlässig gewährleisten, der Nutzer kann es sowieso nicht. Das Problem nicht sehen zu wollen und Begriffe wie "abkassieren" zu verwenden erweist der Modemfreiheit einen Bärendienst und ist Wasser auf die Mühlen derer, die nun sagen "wir haben es doch immer gesagt, Modemfreiheit funktioniert nicht". Auch nicht der größte Freund der Modemfreiheit kann ein Interesse an Modems mit veralteter Software in seinem Segment haben, die im schlimmsten Fall Störungen verursachen oder die Sicherheit durch ungepatchte Bugs unterminieren. Es gab ja die letzten Jahre einige, teils spektakuläre, Bugs und auch deren Patches per Software. Wer das Problem klein redet sollte sich besser nochmal genau damit befassen.
Soweit meine Meinung zum Thema.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Da aber die Firmware zumindest zum Teil bei AVM frei verfügbar auf dem FTP lag und es sich um eine 6490 handelt, sehe ich das hier nicht so eng. Außerdem wäre es ein riesiger Haufen Elektro-Schrott, der aufwändig recylet werden müsste. Da ist es doch so deutlich billiger. Und zumal AVM ja ihr 5-Jahres-Gewährleistung nicht bringen muss und denen die Boxen ja bereits durch Unitymedia bezahlt wurden, entsteht AVM kein Cent Schaden.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Das würdest du anders sehen, wenn du mit dem Verkauf von Lizenzen für deine Software Geld verdienst.Torsten1973 hat geschrieben: ↑03.04.2020, 18:21 Da aber die Firmware zumindest zum Teil bei AVM frei verfügbar auf dem FTP lag und es sich um eine 6490 handelt, sehe ich das hier nicht so eng.
AVM hat diese Firmware ausschließlich für Nutzer der frei im Handel erhältlichen 6490 (aka 2000 2778) bereitgestellt - nicht für andere Boxen.
Und nur weil die Firmware nicht durch zusätzliche Schutzmechanismen (wie z.B. einem Auto-Brick oder einer Seriennummern-/BIOS-Check -oder- einer Geräteregistrierung/Freigabe nach Eingabe der Seriennummer) "gesichert" ist, heißt dies trotzdem nicht, dass man mit derm Firmware tun und lassen kann, was man will. Insbesondere heißt dies NICHT, dass man diese Firmware auf Geräte aufspielen darf, welche dafür nie vorgesehen waren (wie eben jene UM-Geräte) respektive welche dafür nie lizensiert waren.
Richtig - wahrscheinlich hat UM aber eben jene Boxen an einen Verwerter abgegeben, der die Boxen hätte recyclen sollen.Außerdem wäre es ein riesiger Haufen Elektro-Schrott, der aufwändig recylet werden müsste. Da ist es doch so deutlich billiger.
Nur anstatt sie selbst zu recyclen, hat der Verwerter dann wahrscheinlich das schnelle Geld gewittert und die Boxen -höchstwahrscheinlich entgegen dem Verwertungsvertrag von UM- an den Händler weiterverkauft, um damit mehr Geld einzustreichen.
Es gibt KEINE 5-Jahres-Gewährleistung - wenn überhaupt gibt es eine 5-Jahres-Garantie.Und zumal AVM ja ihr 5-Jahres-Gewährleistung [...]
Und das ist ein gewaltiger Unterschied!
Ebenfalls falsch - wenn die Leute sich nämlich bei Problemen an den AVM-Support wenden, dann kostet dieser Support primär AVM Geld.[...]nicht bringen muss und denen die Boxen ja bereits durch Unitymedia bezahlt wurden, entsteht AVM kein Cent Schaden.
Übrigens könnte diese Situation 1:1 derjenigen eines Autoverwerters entsprechen:
Wenn dort ein Fahrzeug zur endgültigen Verwertung abgegeben wird und man dafür einen Zettel erhält, dann darf der Verwerter logischerweise Einzelteile des Fahrzeuges weiterverwerten/weiterverkaufen - er darf aber nicht das Auto als Ganzes wieder in Verkehr bringen. Denn eben für jene endgültige Verwertung hat der ursprüngliche Eigentümer ja den Zettel erhalten (welcher z.B. bei der Abwrackprämie notwendig war, damit man den staatlichen Zuschuss bekommen hat). Sollte der Verwerter hingegen das Auto nicht selbst verwerten, sondern es zur Verwertung an Dritte weitergegeben haben, darf dieser Dritte -aufgrund des ursprünglichen Verwertungsvertrags- das Auto ebenfalls nicht nochmal als Ganzes in Verkehr bringen, sondern muss es fachgerecht verwerten/entsorgen...
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Deshalb wurden (und werden) auch soviele Fahrzeuge außer Landes gebracht. In z.B. Afrika kräht da kein Hahn nach.reneromann hat geschrieben: ↑03.04.2020, 19:00 Übrigens könnte diese Situation 1:1 derjenigen eines Autoverwerters entsprechen:
Wenn dort ein Fahrzeug zur endgültigen Verwertung abgegeben wird und man dafür einen Zettel erhält, dann darf der Verwerter logischerweise Einzelteile des Fahrzeuges weiterverwerten/weiterverkaufen - er darf aber nicht das Auto als Ganzes wieder in Verkehr bringen. Denn eben für jene endgültige Verwertung hat der ursprüngliche Eigentümer ja den Zettel erhalten (welcher z.B. bei der Abwrackprämie notwendig war, damit man den staatlichen Zuschuss bekommen hat). Sollte der Verwerter hingegen das Auto nicht selbst verwerten, sondern es zur Verwertung an Dritte weitergegeben haben, darf dieser Dritte -aufgrund des ursprünglichen Verwertungsvertrags- das Auto ebenfalls nicht nochmal als Ganzes in Verkehr bringen, sondern muss es fachgerecht verwerten/entsorgen...
In Bezug auf die Fritzboxen ist es ein Rätselraten, an wen und unter welchen Voraussetzungen Unitymedia die Boxen verkauft hat. Kurioserweise wurden und werden die aber als eigene Endgeräte hier im VFW- und vorher UM-Netz aktiviert. Also zumindest das letzte lässt mich dann doch zweifeln, ob die Boxen nicht doch komplett ohne irgendwelche Vorbehalte verkauft wurden.
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Re: AVM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fritzbox Händler
Und genau da liegt das Problem: Hier wird für eine ordnungsgemäße Entsorgung bezahlt und statt sich darum zu kümmern, wird damit dann noch Geld gemacht.Torsten1973 hat geschrieben: ↑03.04.2020, 19:15Deshalb wurden (und werden) auch soviele Fahrzeuge außer Landes gebracht. In z.B. Afrika kräht da kein Hahn nach.reneromann hat geschrieben: ↑03.04.2020, 19:00 Übrigens könnte diese Situation 1:1 derjenigen eines Autoverwerters entsprechen:
Wenn dort ein Fahrzeug zur endgültigen Verwertung abgegeben wird und man dafür einen Zettel erhält, dann darf der Verwerter logischerweise Einzelteile des Fahrzeuges weiterverwerten/weiterverkaufen - er darf aber nicht das Auto als Ganzes wieder in Verkehr bringen. Denn eben für jene endgültige Verwertung hat der ursprüngliche Eigentümer ja den Zettel erhalten (welcher z.B. bei der Abwrackprämie notwendig war, damit man den staatlichen Zuschuss bekommen hat). Sollte der Verwerter hingegen das Auto nicht selbst verwerten, sondern es zur Verwertung an Dritte weitergegeben haben, darf dieser Dritte -aufgrund des ursprünglichen Verwertungsvertrags- das Auto ebenfalls nicht nochmal als Ganzes in Verkehr bringen, sondern muss es fachgerecht verwerten/entsorgen...
Und am Ende kümmert es dann niemanden mehr, dass unser Schott (egal ob auf ein fahruntaugliches Fahrzeug -oder- auf Elektrogeräte bezogen) dort dann die Umwelt vergiftet, weil sich dort niemand um eine fachgerechte Entsorgung kümmert.
Muss UM denn die Boxen auf alle Ewigkeit sperren?In Bezug auf die Fritzboxen ist es ein Rätselraten, an wen und unter welchen Voraussetzungen Unitymedia die Boxen verkauft hat. Kurioserweise wurden und werden die aber als eigene Endgeräte hier im VFW- und vorher UM-Netz aktiviert. Also zumindest das letzte lässt mich dann doch zweifeln, ob die Boxen nicht doch komplett ohne irgendwelche Vorbehalte verkauft wurden.
Und vor allem: Kann UM das überhaupt? Insbesondere wenn der Verkäufer ggfs. sogar an den DOCSIS-Zertifikaten rumgefummelt hat und somit den Geräten eine andere Seriennummer gibt...
VF (ex KD) hat ja eh keine Möglichkeit, diese Geräte -abseits vom DOCSIS-Zertifikat, sofern dies nicht manipuliert wurde- zu erkennen - denn VF hat diese Geräte ja nie in der Datenbank gehabt.