Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
[ externes Bild ] Der BSK-10-Blindaufsatz sperrt bei Antennen-Dosen die Radio- und TV-Buchse, die Multimediabuchse für Telefonie und Internet bleibt frei.
Bitte niemandem verraten: An der "Multimediabuchse" hängt dasselbe Koaxialkabel, dort ist auch Radio und Fernsehen drauf.
Ja, da steckt (mal wieder) der DF-"Chefredakteur" dahinter, welcher diese ehemals gute Zeitschrift zu einem "Marketing-Werbe-Testblatt" degradiert hat.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Ich hatte vor ein paar Tagen wegen dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs einen Vertrag abgeschlossen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass die schon für Juni Geld abgebucht haben (anteilig). Ich dachte eigentlich, dass man da erst ab Juli zahlen muss. Im Grunde kassiert doch Vodafone gerade doppelt, oder?
e2patrick hat geschrieben: 12.06.2024, 10:46
Ich dachte eigentlich, dass man da erst ab Juli zahlen muss.
Im Juli endet die Übergangsfrist der seit 1.12.2021 gültigen Gesetzesänderung.
Das bedeutete nicht, dass die Übergangsfrist bis zum letzten Tag ausgenutzt werden musste. Auch wenn die Medien gerade den Eindruck erwecken, am 30.06. um 24 Uhr werden ganz viele Bildschirme schwarz.
Vielmehr wird nächstes Jahr auf vielen Betriebskostenabrechnungen weiter Kabel-TV auftauchen, weil Vermieter schlicht verschlafen haben, die Gemeinschaftsverträge zu kündigen. Und dann wird es für die Mieter erstmal juristisch...
Wechsler hat geschrieben: 12.06.2024, 13:17
Im Juli endet die Übergangsfrist der seit 1.12.2021 gültigen Gesetzesänderung.
Davon ist doch unabhängig, ob und wann der Vermieter den MNV kündigt...
Wechsler hat geschrieben: 12.06.2024, 13:17
Vielmehr wird nächstes Jahr auf vielen Betriebskostenabrechnungen weiter Kabel-TV auftauchen, weil Vermieter schlicht verschlafen haben, die Gemeinschaftsverträge zu kündigen. Und dann wird es für die Mieter erstmal juristisch...
Da rechne ich nicht mit, da die Kabelanbieter aktiv auf MNV Kunden zugehen.
Darüber hinaus wird in der Nebenkostenabrechnung Kalenderjahr 24 natürlich der Kabelanschluss auftauchen können...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!