Das ist grundsätzlich schon richtig, nur sieht der RStV eben nur eine verpflichtende Einspeisung aller ÖR in einem Qualitätsstandard (wie SD) vor, und von den Dritten muss nur eine Regionalversion eingespeist werden.KDNewbie hat geschrieben:Eben doch, denn die ÖR haben doch genau deswegen den Einspeisevertrag gekündigt weil sie eben der Meinung sind dass die KNB auf Grundlage des RStV die ÖR Sender ohnehin einspeisen müssen (Stichwort: Must-Carry), also ein Vertrag/Zahlung von Entgelten für die Einspeisung seitens der ÖR nicht erforderlich ist.
Klar, natürlich sollte die Einspeisung der HD-Sender und der Regionalversionen für einen KNB selbstverständlich sein, dieser Meinung bin ich auch.
Rein rechtlich gesehen kann ich es aber nicht so ganz nachvollziehen, wie die ÖR sagen können, dass aufgrund der Einspeisepflicht im RStV ein (auch unentgeltlicher) Vertrag in keinem Fall nötig sei. Das wäre nämlich nur dann so, wenn dort die 1:1-Einspeisung aller Sender (auch Regionalfenster) in SD und HD verpflichtend wäre, nur ist das nicht der Fall.
Sprich alles was über die Einspeiseverpflichtung hinaus geht, müsste meiner Ansicht nach rein rechtlich gesehen per Vertrag geregelt werden. Wobei der KNB das natürlich auch freiwillig einspeisen kann.
Das betrifft aber nur analog, dass die jeweilige LMA entscheidet, was eingespeist werden muss.Welche Sender im jedem Bundesland eingespeist werden müssen, entscheidet die jeweils zuständige LMA.