Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

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DerSarde
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

KDNewbie hat geschrieben:Eben doch, denn die ÖR haben doch genau deswegen den Einspeisevertrag gekündigt weil sie eben der Meinung sind dass die KNB auf Grundlage des RStV die ÖR Sender ohnehin einspeisen müssen (Stichwort: Must-Carry), also ein Vertrag/Zahlung von Entgelten für die Einspeisung seitens der ÖR nicht erforderlich ist.
Das ist grundsätzlich schon richtig, nur sieht der RStV eben nur eine verpflichtende Einspeisung aller ÖR in einem Qualitätsstandard (wie SD) vor, und von den Dritten muss nur eine Regionalversion eingespeist werden.

Klar, natürlich sollte die Einspeisung der HD-Sender und der Regionalversionen für einen KNB selbstverständlich sein, dieser Meinung bin ich auch. :wink:
Rein rechtlich gesehen kann ich es aber nicht so ganz nachvollziehen, wie die ÖR sagen können, dass aufgrund der Einspeisepflicht im RStV ein (auch unentgeltlicher) Vertrag in keinem Fall nötig sei. Das wäre nämlich nur dann so, wenn dort die 1:1-Einspeisung aller Sender (auch Regionalfenster) in SD und HD verpflichtend wäre, nur ist das nicht der Fall.
Sprich alles was über die Einspeiseverpflichtung hinaus geht, müsste meiner Ansicht nach rein rechtlich gesehen per Vertrag geregelt werden. Wobei der KNB das natürlich auch freiwillig einspeisen kann. :wink:
Welche Sender im jedem Bundesland eingespeist werden müssen, entscheidet die jeweils zuständige LMA.
Das betrifft aber nur analog, dass die jeweilige LMA entscheidet, was eingespeist werden muss.
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KDNewbie
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von KDNewbie »

Das sah der BGH aber 2015 im Falle von BR und SWR anders:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 92142.html
An den vom BGH entschiedenen Verfahren waren Kabel Deutschland sowie der Bayrische Rundfunk (BR) und der Südwestrundfunk (SWR) beteiligt. Der BGH hat die Einspeisepflicht des Netzbetreibers in beiden Fällen grundsätzlich bestätigt. Die Pflicht, einen Einspeisevertag abzuschließen oder einen bestehenden zu gleichen Konditionen zu verlängern sieht der BGH hingegen nicht. “Eine Verpflichtung der [Sender] zur Zahlung eines bestimmten Entgelts als Gegenleistung für die Einspeisung der Programmsignale ergibt sich aus den rundfunkrechtlichen Regelungen dagegen nicht”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch europarechtliche oder kartellrechtliche Bestimmungen gäben das nicht her.
Ich frage mich jetzt nur worin dann die Gegenleistung von VF besteht wenn die ÖR nach dem jetzigen Urteil des OLG für den vergangenen Zeitraum an die ÖR nachzahlen müssen?

http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=393349
Der 1. Kartellsenat des OLG hat nun zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Nutzung des Kabelnetzes zur Zahlung von insgesamt ca. 3,5 Mio. Euro verurteilt. Nach der Auffassung des OLG ist der zwischen den Beteiligten in 2008 geschlossene Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt worden, so dass die Rundfunkanstalten weiterhin verpflichtet seien, Einspeiseentgelte zu zahlen. Die Kündigungserklärungen der Rundfunkanstalten seien kartellrechtswidrig. Sie verstießen gegen § 1 GWB, weil sie nicht auf Grund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten. Es bestehe eine tatsächliche Vermutung, dass der unstreitig stattgefundene Informationsaustausch zwischen den Rundfunkanstalten ursächlich für die im Juni 2012 erklärten Kündigungen war. Tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass die Rundfunkanstalten die Kündigungen jeweils auf Grund eines eigenständig gefassten Entschlusses erklärt hätten, bestünden nicht. Dokumente, Entscheidungsvorlagen, Protokolle oder Beschlüsse der zuständigen Gremien, die auf ein selbständiges Handeln der Anstalten deuteten, seien nicht vorgelegt worden. Genau das hatte aber der BGH (Urt. v. 12.4.2016 – KZR 31/14, BeckRS 2016, 11652) in diesem Zusammenhang verlangt.
Wenn also der Vertrag weiterhin wirksam ist weil er nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde und die ÖR jetzt nachzahlen müssen - müsste dann VF nicht auch im Gegenzug endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die fehlenden HD Sender und die Signale vollständig einspeisen (ohne Herausfiltern von Tonspuren, Videotext, Hbbtv etc.)?

Immerhin könnten die ÖR ja jetzt den Spieß umdrehen und argumentieren dass VF ihren Verpflichtungen auch nicht nachgekommen ist, z.B. weil nicht alle Sender eingespeist und an dem Signal rumschraubt wurde? Wäre das somit also ein Grund z.B. die Einspeiseentgelte zu kürzen weil ja nicht die volle Leistung erbracht wurde?

Bin ja gespannt wie es jetzt weiter geht.

KDNewbie
DarkStar
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DarkStar »

Immerhin könnten die ÖR ja jetzt den Spieß umdrehen und argumentieren dass VF ihren Verpflichtungen auch nicht nachgekommen ist, z.B. weil nicht alle Sender eingespeist und an dem Signal rumschraubt wurde? Wäre das somit also ein Grund z.B. die Einspeiseentgelte zu kürzen weil ja nicht die volle Leistung erbracht wurde?
Eher nicht, denn dann sagt Vodafone: Zahlungsrückstand :)
Außerdem können die Öffis den Spieß nicht umdrehen, denn bzgl. der Zahlung um die es hier letztendlich geht ist der Zug abgefahren.
Das Urteil ist Rechtskräftig.
maniacintosh
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von maniacintosh »

Aber: Wenn die alten Verträge noch gültig sind, können ARD und ZDF nun VF zur Vertragseefüllung auffordern und diese auch einklagen...
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VBE-Berlin
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von VBE-Berlin »

maniacintosh hat geschrieben:Aber: Wenn die alten Verträge noch gültig sind, können ARD und ZDF nun VF zur Vertragseefüllung auffordern und diese auch einklagen...
Wenn Sie ihre Schulden beglichen heben schon.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von reneromann »

maniacintosh hat geschrieben:Aber: Wenn die alten Verträge noch gültig sind, können ARD und ZDF nun VF zur Vertragseefüllung auffordern und diese auch einklagen...
Wobei die ÖR dann, wie von VBE-Berlin schon angedeutet, natürlich erst einmal ihren eigenen Vertragsverpflichtungen (offene Zahlungen begleichen) nachkommen müssten...
Oder glaubst du wirklich, dass die ÖR die Vertragserfüllung einklagen können, ohne dass sie vorher ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen werden?

Nur so als Beispiel:
Wenn du die Zahlungen an deinen Internetanbieter einstellst (weil du meinst, dass du rechtmäßig gekündigt hast, jedoch ein Gericht dir später das Gegenteil "bescheinigt"), dann wirst du wohl auch kaum erwarten können, dass dir der Anbieter die Leitung wieder entsperrt, bevor du die ausstehenden Zahlungen geleistet hast...

Und letzten Endes bleibt dann noch die Frage:
Welche Sender sind von den damals geschlossenen Verträgen wie umfasst - muss VFKDG am Ende also ALLE ÖR (incl. sämtlicher Regionalversionen und in allen Auflösungen) einspeisen -oder- reichen die im Must-Carry-Bereich geregelten Sender aus?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben:Nur so als Beispiel:
Wenn du die Zahlungen an deinen Internetanbieter einstellst (weil du meinst, dass du rechtmäßig gekündigt hast, jedoch ein Gericht dir später das Gegenteil "bescheinigt"), dann wirst du wohl auch kaum erwarten können, dass dir der Anbieter die Leitung wieder entsperrt, bevor du die ausstehenden Zahlungen geleistet hast...
Andererseits dürfte der Anbieter kaum einen Anspruch auf Monatsentgelte während des Zeitraums der Sperrung haben, oder...?
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VBE-Berlin
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von VBE-Berlin »

robert_s hat geschrieben:Andererseits dürfte der Anbieter kaum einen Anspruch auf Monatsentgelte während des Zeitraums der Sperrung haben, oder...?
gesperrt waren sie ja nicht. Und selbst wenn sie gesperrt worden wären, würde die Zahlungspflicht bis zum Ende des Vertrages bestehen.

Wenn Du Deinen Internetvertrag nicht zahlst, wirst du auch gesperrt, dann gekündigt und mußt trotzdem als Vertragsstrafe den (größten Teil des ) Rests der Entgelte bis Vertrgsende zahlen.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Knidel »

VBE-Berlin hat geschrieben:gesperrt waren sie ja nicht.
Naja,
  • die Regionalfassungen wurden entfernt
  • analog wurden einige ÖR durch Private ersetzt
  • der EPG wird auf eine Woche reduziert (statt der vier Wochen)
  • die Originaltonspur vom ZDF beispielsweise fehlte jahrelang
  • Zusatzdienste wie Radiotext und Rass werden gefiltert
  • teilweise fehlten DVB-Untertitel lange
  • dann die ständigen Bildstörungen auf arte HD u.a.
  • die Verschlechterungen der Bild- und Tonqualität nicht zu vergessen
  • das erneute Encoding sorgt für eine zeitliche Verschiebung bei VPS-Aufnahmen (Aufnahmen beginnen wenige Sekunden zu früh und enden dann zu früh) (?)
  • ...
Aus meiner Sicht kann VFKD unmöglich in der Lage und im Recht sein, die vollständigen Entgelte für die Jahre zu fordern.

Möglicherweise wurde das alles schon vom Gericht berücksichtigt und deswegen sollen die Sender nur 3,5 Mio. Euro für 1,25 Jahre zahlen. Früher hatte KDG vermutlich um die 20 Mio. Euro jährlich von der ARD bekommen. Die ganze Aktion von KDG dürfte sich spätestens jetzt als einen ziemlichen Reinfall erwiesen haben (gegenüber ARD/ZDF konnte das Zeigen von Macht keinen Eindruck schinden, bei den Kunden kam das nicht gut an und nachträglich trotzdem die vollen Entgelte zu fordern, dürfte wohl nicht gehen).
KDNewbie
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von KDNewbie »

Und den VF Kunden bringt das Ganze auch nichts - oder erstattet VF jetzt etwa seinen Kunden rückwirkend für die Einschränkungen Kabelgebühren?

Hauptsache schön abkassieren bei den ÖR und den eigenen Kunden... :wand:

Und noch einmal:

wenn der Einspeisevertrag also weiterhin gilt - muss VF dann nicht sämtliche Beschränkungen aufheben sobald die ÖR bezahlt haben?

KDNewbie