Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Kabel D / Vodafone führt am 3. März 2015 den Streit mit ARD / ZDF (Einspeise-Gebühren) vor dem BGH weiter.
Quelle : Terminkalender BGH
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Konkret geht es dabei übrigens um die Klagen gegen den BR und den SWR.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
wenn der BGH pro ARD/ZDF entscheidet, kann ich als Kunde von KD dann verlangen, dass man alle ÖR HD einspeist und ohne Signalveränderungen?...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Nein, sicher nicht! Letztlich heißt das dann nur, dass für Must Carry nicht bezahlt werden muss. Mehr wird KDG freiwillig nicht einspeisen. Im schlimmsten Fall, könnten sie auch alles Nicht-Must Carry wieder rausschmeißen oder noch stärker beschneiden. Andererseits, wenn die ÖR verlieren sollten, werden die sicher nicht mehr, als nötig bezahlen. Und alles, was dann nicht bezahlt wird, bleibt draußen...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Also wenn sie die Nicht-Must-Carry-Programme wieder rauswerfen sollten, dann hätte KDG sich noch mehr disqualifiziert als jetzt eh schon. Außerdem würde ihnen dann die Wohnungswirtschaft aufs Dach steigen, da dann die ÖR in HD wieder weg wären. Ich denke, es würde beim jetzigen Status Quo bleiben.berlin69er hat geschrieben:Nein, sicher nicht! Letztlich heißt das dann nur, dass für Must Carry nicht bezahlt werden muss. Mehr wird KDG freiwillig nicht einspeisen. Im schlimmsten Fall, könnten sie auch alles Nicht-Must Carry wieder rausschmeißen oder noch stärker beschneiden.
Ich bin übrigens dagegen, dass die KNB Einspeisegebühren an die ÖR zahlen, was sie ja schon mal gefordert haben. Dann würden nämlich die ÖR doppelt kassieren, nämlich die Einspeiseentgelte der KNB UND die Rundfunkgebühren der Kabelkunden. Also genau das, was der KDG auch vorgeworfen wird (und auch stimmt). Alle privaten Sender sollen bei so einem Modell dann von mir aus Entgelte der KNB erhalten, aber NICHT die ÖR, außer man passt den Rundfunkbeitrag der Kabelkunden dann auch entsprechend nach unten an... Sie müssen ja auch die Kabelanschlussgebühren zahlen. Und kommt jetzt nicht mit "man kann ja zu Sat wechseln". Ich sag nur Zwangsverkabelte.
Dann haben aber die ÖR die Schuld daran, dass ihre HD-Sender nicht im Kabel sind. Sie können es dann nicht mehr auf die KNB abwälzen...Andererseits, wenn die ÖR verlieren sollten, werden die sicher nicht mehr, als nötig bezahlen. Und alles, was dann nicht bezahlt wird, bleibt draußen...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Aus meiner Sicht ist das jetzt schon so.DerSarde hat geschrieben:(...)
Dann haben aber die ÖR die Schuld daran, dass ihre HD-Sender nicht im Kabel sind. Sie können es dann nicht mehr auf die KNB abwälzen...
Wenn es gewollt wäre hätten die ÖR ja die Einspeisegebühren unter Vorbehalt weiterzahlen können, mit dem Recht der Rückforderung bei entsprechendem Richterspruch.
Ein finanzielles Problem wären die paar Millionen nicht gewesen, wenn man liest, dass bei den ÖR derzeit Überschüsse im Milliardenbereich vorhanden sind.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Naja, das gilt für KDG aber genauso: 1:1 einspeisen, bis gerichtlich geklärt ist. Wirklich zusätzliche Kosten wären nicht entstanden...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Was ist 1:1 einspeisen.
Die Kabelmuxe werden von den ÖR gemacht. Kennt die jemand ?
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MfG
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Die waren doch drin, bevor KDG anfing die zu zerpfücken.Uli22 hat geschrieben:Was ist 1:1 einspeisen.
Die Kabelmuxe werden von den ÖR gemacht. Kennt die jemand ?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
1:1 einspeisen heisst, die Multiplexe so einzuspeisen, wie sie von ARD und ZDF angeliefert werden und nicht noch daran herumzufummeln, in dem man auf Plattformstandard herunter komprimiert und einige Programme (z.B. Regionalisierungen der Dritten, NDR Blue und BR Heimat) filtert.
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