So leicht kommt man nicht von KD weg!

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Ano
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Ano »

Hi,

wenn ich eine Rechtsschutz hätte würde ich auch so vorgehen. Schon allein weil dann der Anwalt den ganzen Papierkram übernimmt.


Gruß

Ano
Gastanmeldung
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Gastanmeldung »

P90-Fighter hat geschrieben:Ich mache das lieber zweigleisig, trifft dann das Schreiben des Anwaltes ein, ( das wird bestimmt in den nächsten Tagen geschehen ),
Das kann allerdings mehr Probleme bringen als notwendig. Entweder man klärt das selbst oder man übergibt es dem Anwalt und lässt ihn machen, schliesslich wird er dafür bezahlt. Im schlimmsten Fall macht dein eigenes Handeln die Arbeit des Anwaltes zunichte, von Überschneidungen oder Doppelbearbeitungen mal abgesehen.

Gruß Gastanmeldung
ihk.
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von ihk. »

Gastanmeldung hat geschrieben:
ihk. hat geschrieben: Na ja, nicht ganz richtig. Grundlegend hat man 6 Wochen Zeit für eine Rückbuchung, näheres steht in den AGB's. Lediglich wenn nachgewiesen werden kann, dass es unmöglich war, die Kontoauszüge zu prüfen, verlängert sich die Frist. Zum Thema DB kann ich nichts beitragen.
Falsch. Noch einmal für dich. Unberechtigte Lastschriften kann man (fast) unbegrenzt zurückgeben. Bei Google wirst du fündig dazu. Wegen genau solchen Aussagen, wie deine, hält sich das 6-Wochrn-Märchen so hartnäckig. :wand:
Nun, wenn schon Google, dann auch richtig lesen. Bei unberechtigten Lastschriften greift auch die 6 Wochenfrist. Kann der Kunde allerdings beweisen, dass es ihm nicht möglich war, seine Bankauszüge regelmäßig und in kurzen Abständen zu kontrollieren, dann greift eine längere Frist. Allein der Beweis dürfte schwierig sein anzutreten.
Kunterbunter
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Kunterbunter »

Mit Umsetzung der EU Zahlungsdiensterichtlinie per November 2009 wurden die Bank-AGB und Sonderbedingungen erneut überarbeitet und die Regelungen zur Lastschrift in eigene "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" ausgelagert.

In Abschnitt A ("Zahlung mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren") heißt es jetzt

"2.4 Nachträgliche Autorisierung der Zahlung durch Genehmigung der Lastschriftbelastungsbuchung
Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto.
Hat der Kunde einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses entahltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonderes hinweisen."

Wie aus der Formulierung zu erkennen ist, gilt diese Regelung also nur für Lastschriften, bei denen wirklich eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z.B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist. Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden sind damit nicht von dieser Klausel erfaßt. Hier muß der Kunde binnen 13 Monaten nach Belastung seine Ansprüche geltend machen.
(Hervorhebungen vom Autor)
Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html
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Gastanmeldung
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Gastanmeldung »

ihk. hat geschrieben:bla blubb wieder falsche Hinweise
Ja du hast keine Ahnung, das habe ich schon mitbekommen. Du schreibst Unsinn!

Sei es drum, wenn du es meinst dann sollst du es auch glauben!
ihk.
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von ihk. »

Na ja, ich schrieb ja bereits von der 6-Wochenfrist und auch von der verlängerten Frist bei unberechtigten Abbuchungen. Allerdings schreibt die Rechtssprechung in vielen Urteilen auch eine Pflicht des Kontoinhabers vor, seine Auszüge regelmäßig zu prüfen. Wo ist also Dein Problem.

Lastschrift eingezogen, Ermächtigung liegt vor, Kunde nicht einverstanden = 6 Wochen
Geld abgebucht, keine Ermächtigung = längere Frist

Eventuell kam mein Begriff "unberechtigt" nicht richtig rüber. However.
WillyWinzig
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von WillyWinzig »

Man kommt sehr schnell weg, wenn man:
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Kabelmensch
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von Kabelmensch »

WillyWinzig hat geschrieben:Man kommt sehr schnell weg, wenn man:
... stirbt. ;-)
Tipp: Willy Winzig ist zusammen mit seinem Papa, Herrn Heinz Erhardt, verstorben ...
scnr
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von WillyWinzig »

Sehr schnell kommt man weg, wenn man einfach ein Fax an den Vorstand schickt. Das Anliegen konkret schildert, die Namen der Servicemitarbeiter nennt. Sehr schnell meldet sich das Serviceteam...
WillyWinzig
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Re: So leicht kommt man nicht von KD weg!

Beitrag von WillyWinzig »

Tipp: Willy Winzig ist zusammen mit seinem Papa, Herrn Heinz Erhardt, verstorben ...
scnr
Ich bin Willy Winzig, die Kunstfigur von Heinz Erhardt heißt Willi Winzig :lol: