KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
2. Nichtzahlenkoaschten hat geschrieben:Das Waldorf Frommer Subforum.
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... ?f=17&t=78
Reaktion auf weitere Post
* vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
* vom Gericht:
(a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
(b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
@guenther24
warum erst reagieren und Widerruf? spätestens nach dem Widerruf erhältst du bei ner berechtigten Abmahnung nen gelben Brief.
also bringt dir der Widerruf gar nichts außer Arbeit + Porto.
daher spare ich mir die Arbeit/Geld und lass die Dinge auf mich zukommen.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Weil dem Mahnbescheid dann ein Titel gegen den Abgemahnten folgen wird, und dieser ist vollstreckbar.weihnachtsmann hat geschrieben:warum erst reagieren und Widerruf? spätestens nach dem Widerruf erhältst du bei ner berechtigten Abmahnung nen gelben Brief.
also bringt dir der Widerruf gar nichts außer Arbeit + Porto.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Naja, wer heutzutage noch "Tauschbörsen" benutzt muss damit rechnen...
Es ist aber auch gut möglich, dass die wirklich einfach n paar Briefe rausschicken in der Hoffnung, dass einige die Strafe einfach bezahlen.
Es ist aber auch gut möglich, dass die wirklich einfach n paar Briefe rausschicken in der Hoffnung, dass einige die Strafe einfach bezahlen.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
ich glaube Du hast diesen Thread nicht wirklich gelesenDeacon1985 hat geschrieben:Naja, wer heutzutage noch "Tauschbörsen" benutzt muss damit rechnen...
Es ist aber auch gut möglich, dass die wirklich einfach n paar Briefe rausschicken in der Hoffnung, dass einige die Strafe einfach bezahlen.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Hier mal ein aktueller und kritischer Bericht:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1195907
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1195907
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
wobei in diesem Bericht auch nicht alles stimmt.cable_guy hat geschrieben:Hier mal ein aktueller und kritischer Bericht:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1195907
Diese Textstelle:
ist in den meisten Fällen falsch oder nicht mehr aktuell!Überprüfen ließen sich die Vorwürfe meist nicht, kritisiert der Computerspezialist und Gerichtsgutachter Thomas Schmidt. «Eine IP-Adresse bleibt nur etwa 24 Stunden gültig, danach wird eine neue zugeordnet.»
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Kanzlei Rasch in HH hat zb ein Gebäude mit Klassenzimmern, drin sitzen junge Mitarbeiter und surfen in den Tauschbörsen. Je nach Auftraggeber laden sie dann als Beweis Räuberware runter, von wo das bis Ende klappt wird die IP als Beweis gesichert. Von den IP's werden dann bei Gericht die Adressen geordert und abgemahnt. KD Kunden sind mit wochenlanger IP eine große Freude, da sind Irrtümer beinahe ausgeschlossen. Der Netzbetreiber MUSS die Daten herausgeben. Je nach Menge wird dann entschieden ob nur abgemahnt oder zusätzlich noch Strafanzeige gestellt wird.
Wer jahrelang alles geklaut hat, darf dann auch mal 6000 Euro Abmahnung zahlen oder versuchen sich gegen die Beweislage um eine Streitsumme von 50000 Euro vor einem Landgericht verteidigen gehen. Im Ergebnis führt dies zu einem Vollstreckungstitel wie hier schon erwähnt wurde.
Fileshare Software bietet üblicherweise was man runterlädt auch gleich von der eigenen IP zum Download an
Eigener Anwalt kostet ab 500.- für Kleinkram und Grundberatung, übliche Rechtsschutzversicherungen springen bei Abmahnungen NICHT ein
P.S. Für einen Domainnamen sollte ich 1300.- zahlen, mit Anwalt wurden 550.- für mich daraus. Daraus lernt man: Keine Domain, keine eigene Homepage und ganz sicher kein Filesharing machen.......
Wer jahrelang alles geklaut hat, darf dann auch mal 6000 Euro Abmahnung zahlen oder versuchen sich gegen die Beweislage um eine Streitsumme von 50000 Euro vor einem Landgericht verteidigen gehen. Im Ergebnis führt dies zu einem Vollstreckungstitel wie hier schon erwähnt wurde.
Fileshare Software bietet üblicherweise was man runterlädt auch gleich von der eigenen IP zum Download an
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Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Ich würde auch von einem Nicht-Reagieren Abraten!
Mittlerweile betreut mich auch ein Anwalt, weil die Damen und Herren Rasch meinten, mir schreiben zu müssen.
Schon allein wegen den zu unterschreibenden Unterlassungserklärung (welche nach we vor übrigens in falscher, weil allgemein gültiger Form gesendet wird) sollte man sich nen Rechtsbeistand suchen. Wird zwar nicht ganz billig (auch bei mir sind es 400 € zzgl. MWSt.), aber kann im Endeffekt weniger sein, als die geforderten 1200.
Mittlerweile betreut mich auch ein Anwalt, weil die Damen und Herren Rasch meinten, mir schreiben zu müssen.
Schon allein wegen den zu unterschreibenden Unterlassungserklärung (welche nach we vor übrigens in falscher, weil allgemein gültiger Form gesendet wird) sollte man sich nen Rechtsbeistand suchen. Wird zwar nicht ganz billig (auch bei mir sind es 400 € zzgl. MWSt.), aber kann im Endeffekt weniger sein, als die geforderten 1200.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Theoretisch habe ich auch schon mal Post bekommen da hatte ich theoretisch aber noch dsl ...
2Jahre hat es gedauert bis sie aufgegeben haben ... theoretisch ...
Mod Ue und Widerspruch gegen Titel und sonst ignore ... das habe ich theoretisch gemacht
Die einzigen Verurteilungen gegen Filesharer sind soweit ich weis Säumnissurteile.
D.h. die Beklagten sind nicht vor Gericht erschienen ...
Eins noch soweit ich weiss haben die Anwälte eine Scoring Liste ... je mehr man reagiert desto höher schätzen sie die theoretische Erpressungs - Erfolgschancen ein und werden Hartnäckiger ...
aber was wer wie macht muss jeder selber wissen
mfg
Tipp: Der ist von der anderen Seite ^^ ka wie gut er ist aber hat sich spezialisiert ... http://www.dr-wachs.de/
2Jahre hat es gedauert bis sie aufgegeben haben ... theoretisch ...
Mod Ue und Widerspruch gegen Titel und sonst ignore ... das habe ich theoretisch gemacht
Die einzigen Verurteilungen gegen Filesharer sind soweit ich weis Säumnissurteile.
D.h. die Beklagten sind nicht vor Gericht erschienen ...
Eins noch soweit ich weiss haben die Anwälte eine Scoring Liste ... je mehr man reagiert desto höher schätzen sie die theoretische Erpressungs - Erfolgschancen ein und werden Hartnäckiger ...
aber was wer wie macht muss jeder selber wissen
mfg
Tipp: Der ist von der anderen Seite ^^ ka wie gut er ist aber hat sich spezialisiert ... http://www.dr-wachs.de/