Digital update

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Peter65
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Re: Digital update

Beitrag von Peter65 »

Noch mal zum Thema ACL.
Wo in den AGB von KD steht das ich das ACL(oder ähnliche Geräte) nicht nutzen darf?
Ich habe dazu keinen Passus gefunden.
Das einzige was drinne steht ist:
3.2. Bei der Nutzung eines Kabel Digital bzw. Kabel Deutschland geeigneten Receivers, CI+ Moduls
oder Digitalen Video-Recorders (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt) und einer
Smartcard gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes:
Der Kunde ist verpflichtet,
a) sicherzustellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu den für den Jugendschutz vergebenen
PIN erhalten.
Mit der Nutzung des ACL gebe ich die PIN nicht weiter. Allerdings kann ich die PIN-Abfrage abstellen oder umgehen, was aber keine PIN Weitergabe bedeutet!
KD erfüllt mit der Jugendschutz-PIN die Vorgaben des JMStV, wie der Nutzer des TV-Angebotes damit umgeht ist, meiner Meinung nach, jedem sein Problem bzw. Entscheidung!
Das wiederum kann KD so oder so nicht kontrollieren.

Das JMStV regelt nur die Plichten des Anbieters nicht die des Nutzers!

Insofern ist die Nutzung des ACL für mich nicht illegal!

mgf peter
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Kabelmensch
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Re: Digital update

Beitrag von Kabelmensch »

Peter65 hat geschrieben:Das JMStV regelt nur die Plichten des Anbieters nicht die des Nutzers!
Und ebendeshalb wirst Du für ein ACL (oder ein AC) keine Freischaltung bekommen - die Angabe einer generierten SN und verwenden des ACL ist gegenüber dem Anbieter schlicht Täuschung. Da muß man mit leben ...
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Peter65
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Re: Digital update

Beitrag von Peter65 »

Kabelmensch hat geschrieben:
Peter65 hat geschrieben:Das JMStV regelt nur die Plichten des Anbieters nicht die des Nutzers!
Und ebendeshalb wirst Du für ein ACL (oder ein AC) keine Freischaltung bekommen - die Angabe einer generierten SN und verwenden des ACL ist gegenüber dem Anbieter schlicht Täuschung. Da muß man mit leben ...
Meines Wissens wird die SC freigeschaltet und nicht das ACL!
Die SC kommt in das ACL, das ACL alleine bringt garnichts.

mfg peter
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Scraby
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Re: Digital update

Beitrag von Scraby »

Steht doch schon da...
Peter65 hat geschrieben: 3.2. Bei der Nutzung eines Kabel Digital bzw. Kabel Deutschland geeigneten Receivers, CI+ Moduls oder Digitalen Video-Recorders (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt) und einer Smartcard gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes:
oder siehst du hier irgendwo das Wort CI Modul?

Außerdem...

2.1.2. Die Produkte dürfen nur mit dem jeweils vorgesehenen sowie für den Empfang von digitalen Signalen geeigneten Empfangsgerät (Receiver, CI+ Modul, Digitaler Video-Recorder), das als „Kabel Deutschland geeignet“ oder „Kabel Digital geeignet“ bezeichnet ist (im Folgenden kurz: „Kabel Deutschland geeignet“), genutzt werden.

oder...

j) Kabel Deutschland
- kann verlangen, dass die überlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.

oder...

b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Seriennummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit das Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann.

Da du all das oben genannte nicht machst und die Bestellung unter Nutzung einer fingierten Seriennummer erfolgt, ergibt es sich doch von selbst, dass die Nutzung eines ACL nicht gestattet ist und du mit Nutzung gegen die AGB verstößt?
Peter65
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Re: Digital update

Beitrag von Peter65 »

@Scraby: ist ja alles richtig was Du schreibst.
Nur:
Außerdem...
2.1.2. Die Produkte dürfen nur mit dem jeweils vorgesehenen sowie für den Empfang von digitalen Signalen geeigneten Empfangsgerät (Receiver, CI+ Modul, Digitaler Video-Recorder), das als „Kabel Deutschland geeignet“ oder „Kabel Digital geeignet“ bezeichnet ist (im Folgenden kurz: „Kabel Deutschland geeignet“), genutzt werden.
Da gibt es den Humax PDR 9700 mit 2 CI-Schächten, Gerät ist KD zertifiziert.
oder...
b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die Seriennummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit das Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann.
Habe ich kein Problem mit , ich kann Dir genau sagen mit welcher Seriennummer von welchem Receiver ich welche Karte bestellt habe!
oder...
j) Kabel Deutschland
- kann verlangen, dass die überlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
Meinetwegen, komme ich auch mit klar!
Da du all das oben genannte nicht machst und die Bestellung unter Nutzung einer fingierten Seriennummer erfolgt, ergibt es sich doch von selbst, dass die Nutzung eines ACL nicht gestattet ist und du mit Nutzung gegen die AGB verstößt?
Woher willst Du wissen wie ich zu meinen SC's gekommen bin?
Ob Du mir es glaubst oder nicht, alle SC's die ich in Benutzung habe sind auf legalem Weg erworben wurden.

mfg peter
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Scraby
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Re: Digital update

Beitrag von Scraby »

Peter65 hat geschrieben:
Da du all das oben genannte nicht machst und die Bestellung unter Nutzung einer fingierten Seriennummer erfolgt, ergibt es sich doch von selbst, dass die Nutzung eines ACL nicht gestattet ist und du mit Nutzung gegen die AGB verstößt?
Woher willst Du wissen wie ich zu meinen SC's gekommen bin?
Ob Du mir es glaubst oder nicht, alle SC's die ich in Benutzung habe sind auf legalem Weg erworben wurden.

mfg peter
Sorry das "du" war nicht direkt auf dich bezogen und die Smartcards die du in Nutzung hast, sondern nur auf die eigentliche Frage, wo es in den AGB steht, dass eine Nutzung eines ACL nicht gewünscht ist. Prinzipiell ist es mir auch egal, wer seine Smartcard wo nutzt, solang er es vertreten kann und dafür zahlt.
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Joker
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Re: Digital update

Beitrag von Joker »

Scraby hat geschrieben:
Peter65 hat geschrieben:Prinzipiell ist es mir auch egal, wer seine Smartcard wo nutzt, solang er es vertreten kann und dafür zahlt.
Genauso sehe ich das auch. Dem Anbieter entsteht ja da durch kein Schaden. Schliesslich bezahlt man ja für die angebotene Leistung. Dazu kommt das es für den Anbieter gar nicht möglich ist zu prüfen welche Hardware wirklich genutzt wird. Desweiteren scheint die KDG es ja auch zu tolerieren. Ansonsten hätte man das Alphacrypt und sonstige CI-Module zumindestens schon über die CI+ Schnittstelle lange sperren können. Angekündigt wurde dies ja schon. Ich bin gespannt wann das ganze dann mal umgesetzt wird.
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Peter65
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Re: Digital update

Beitrag von Peter65 »

Joker hat geschrieben:
Scraby hat geschrieben:
Peter65 hat geschrieben:Prinzipiell ist es mir auch egal, wer seine Smartcard wo nutzt, solang er es vertreten kann und dafür zahlt.
@Joker: das hat Scraby geschrieben, nicht ich. Wobei ich der Aussage von Scraby und auch deiner ohne weiteres zustimmen kann.

@Scraby: Sorry angenommen.
Scraby hat geschrieben:... sondern nur auf die eigentliche Frage, wo es in den AGB steht, dass eine Nutzung eines ACL nicht gewünscht ist...
Erwünscht ist es nicht, aber direkt verboten eigentlich auch nicht.

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GLS
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Re: Digital update

Beitrag von GLS »

Peter65 hat geschrieben:Erwünscht ist es nicht, aber direkt verboten eigentlich auch nicht.
Jep, genauso sehe ich das auch. Es fehlt einfach die rechtliche Grundlage, die festlegt, dass der Einsatz eines lizensierten, aber nicht zertifizierten Geräts in irgendeiner Form gegen das Gesetz verstößt - und so interpretiere ich das Wort "illegal".
MB-Berlin hat geschrieben:
GLS hat geschrieben:AGB sind keine Gesetze. Wenn du gegen die AGB verstößt, kann der Vertragspartner kündigen, aber er kann dich nicht vor Gericht bringen, wenn du ansonsten kein Gesetz übertreten hast.
Wenn dem so wäre, könnte man in die AGB alles reinschreiben, was man will.
Ist ja eh nicht einklagbar.

Allerdings verstehe ich nicht, warum dann alle klagen wollen, wenn die KDG die 98,5% Verfügbarkeit nicht einhält.
Das ist was anderes, denn hier gibt es eine rechtliche Grundlage. Beispielsweise könnte die KDG in einem solchen Fall auf Erschleichung von Leistungen verklagt werden, da sie zwar das Geld kassiert, aber ihrer vertraglichen Hauptverpflichtung, nämlich der Signallieferung, nicht im angemessenen Umfang nachkommt. Umgekehrt kann ein zahlungsunwilliger Kunde ja auch verklagt werden, und zwar völlig zu recht.


[Auf das geistige Niveau des Herrn aus Leipzig brauche ich mich an dieser Stelle nicht herablassen, zumal ich sein erstes "Argument" schon in meinem Post vom 16.09., 14:48 Uhr, widerlegt habe, was er offenbar "überlesen" hat. Er redet damit völlig am Thema vorbei und sein Verhalten mir (und anscheinend schon anderen Leuten im Forum) gegenüber kann man nur als lächerlich bezeichnen. :hirnbump:]

exkarlibua hat geschrieben:So sehr ich deine Beiträge zum Netzausbau und weiteren technischen Fragen schätze, dein Rechtsverständnis ist noch ausbaufähig.
Macht ja nix, ich hab nie behauptet, mich in juristischen Fragen bis ins kleinste Detail auszukennen. Aber ich versuche halt im Rahmen des gesunden Menschenverstandes nach bestem Wissen und Gewissen zu argumentieren. :D
Es geht nicht darum, dass jemand in Gefägnis kommt oder sonstwie bestraft wird - das wäre nämlich ein Strafprozess - sondern dass er in einem Zivilrechtsverfahren zur Erfüllung des eingegangenen Vertrags verurteilt werden könnte oder ggf. auf Schadensersatz. Was ja beispielhaft an einigen "Urheberrechtsverletztern", die Kopiersperren umgangen haben, durchexerziert wurde.
Mir ist die Unterscheidung des Rechts in Strafrecht und Privatrecht (und daneben natürlich noch öffentlichem Recht) schon bekannt, nur ist das hier in den Konsequenzen (!) meiner Ansicht nach nicht klar trennbar. Wenn jemand Schadensersatz bezahlen muss, ist das de facto auch nichts anderes als eine Geldstrafe. Kein sein, dass es de jure genau anders ist, das wirst du vielleicht eher wissen. Aber ich denke nicht, dass das in unserem Fall eine Rolle spielt.
Das gleiche würde theoretisch möglich sein, wenn es jemand drauf anlegte, einen herauszuziehen, der mit Hilfe des ACL zum Beispiel senderseitige Aufnahmesperren umgeht.
Ich betone: theoretisch! Natürlich wird das nicht passieren, daher ist das ganze eine akademische Diskussion. Aber es ändert nichts daran, dass rein rechtlich gesehen die Verwendung von z.B. ACLs nicht zulässig ist.
"Nicht zulässig", OK. Aber ist das auch gleichzusetzen mit "illegal"? Meiner Meinung nach nicht. Und bitte bloß keine Spezialfälle aufzählen: Aufnahmesperren umgehen ist wieder eine ganz eigene Geschichte. Ich gehe jetzt mal von einem Kabelkunden aus, der ein ACL benutzt und ansonsten keine Sperren umgeht, den Jugendschutz nicht abschaltet und selbstverständlich seine Kabelgebühren (+ ggf. digitale Zusatzgebühren, abhängig vom Vertrag) zahlt. Handelt dieser Kunde deiner Ansicht nach tatsächlich illegal? :confused:

Du argumentierst aber von einer ganz anderen Seite und das ist interessant, weil es mir so noch nicht ganz bewusst war: Du sagst zusammengefasst, ein AGB-Verstoß sei automatisch ein Vertragsverstoß, der wiederum sei als Vertragsbruch zu verstehen, was letztendlich einen Gesetzesbruch darstelle, also illegal sei. Hab ich das so richtig verstanden?

Das Problem an der Sache ist folgendes: Die Argumentationskette "AGB-Verstoß führt zwangsläufig zu Gesetzesverstoß" führt den eigentlichen Sinn und Zweck von AGBs, nämlich Bedingungen für das Zustandekommen eines Vertrages, ad absurdum. Dann könnte ja jeder in den AGBs reinschreiben, was er für richtig hält, und vor Gericht würde jeder noch so kleine Verstoß eines Vertragspartners automatisch als illegale Handlung gewertet werden.

Nein, vielmehr ist es doch so, dass in den AGBs die Rechtsauffassung einer Vertragspartei vertreten wird, die aber erst vor Gericht gemäß unserer Gesetze interpretiert werden muss! Reinschreiben kann ein Unternehmen sehr viel, ob es unseren Gesetzen standhält, ist eine ganz andere Frage.

Käme es tatsächlich zu einer Anklage durch KDG, würden deren Anwälte wahrscheinlich genauso argumentieren wie du. Dann müsste das Gericht entscheiden, ob der AGB-Verstoß des Kunden in einer - ich betone - relativ unwesentlich Nebenpflicht (er erfüllt ja die Hauptpflicht = Kabelgebühren) mit einem Vertragsvertoß gleichzusetzen ist (KDG behauptet ja zu Beginn der AGB, dass diese Vertragsbestandteil sein sollen - insofern vertretbar), das dann zu einem Vertragsbruch führt (meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar - warum sollte der Vertrag durch Verletzung dieses einen Punktes gleich gebrochen werden?), was wiederum ein Gesetzesbruch - also illegal - wäre (keine Ahnung, ob man Vertragsbruch mit Gesetzesbruch so einfach gleichsetzen kann).

Weiterhin müsste die Frage berücksichtigt werden, ob die Verhinderung der freien Receiverwahl auf Grund dieser AGB-Klausel überhaupt erlaubt ist. Außerdem müsste KDG im Falle einer Schadensersatzforderung erstmal einen angeblichen Schaden beziffern können (was in diesem Fall praktisch unmöglich ist). Wenn KDG aber nur die fristlose Vertragsbeendigung forderte, wäre im Weiteren zu klären, falls der Kunde z. B. keine Sat-Anlage anbringen dürfte, ob nicht dadurch das Grundrecht der Informationsfreiheit verletzt würde und und und.

Nehmen wir aber trotzdem den ziemlich unwahrscheinlichen Fall an, dass KDG vor Gericht damit durchkommen könnte (nebenbei: es wäre ja eh ein Pyrrhussieg, da sie ja einen zahlenden Kunden verlöre) - rechtfertigt das die Verwendung des Wortes "illegal" bereits im Vorhinein? Ich meine, solange es nie einen Prozess gab, sollten wir im Zweifel für den (potenziellen) Angeklagten entscheiden. Von Vorverurteilungen halte ich nämlich nichts, auch wenn ich zugeben muss, dass das beschriebene Prozessergebnis zwar nicht sehr wahrscheinlich, wohl aber auch nicht unmöglich ist. Allerdings weiß ich jetzt auch nicht, ob ich dann die Verwendung des ACL bereits jetzt für "legal" erklären darf, oder einfach sagen muss, dass man darüber keine Aussage machen kann. Dann wären beide Begriffe "illegal" und "legal" in diesem Zusammenhang fehl am Platz und wir wären quitt. :wink:

In der Praxis wird KDG aber gar nicht erst klagen, sondern einfach die Smartcard deaktivieren, das ist einfacher. :wink: Dann müsste der Kunde klagen und der Spaß ginge wieder von vorne los. :kater:
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