Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

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Bielo

Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Bielo »

Die Rückbuchung ist ein völlig legitimes Mittel, wenn ein Betrag zu unrecht abgebucht wurde. Dass vorliegend zu unrecht abgebucht wurde, ist offenbar unstreitig. Es kann auch dahinstehen, ob die Einzugsermächtigung extra widerrufen wurde, da grundsätzllich der komplette Vertrag, somit auch diese Ermächtigung widerrufen wurde. Sollte man hier dennoch zu einer anderen Auslegung kommen, dann ist zu bedenken, wofür man die Einzugsermächtigung erteilt hat.

Das ist dann das Risiko des Unternehmers, der ja gern dieses Lastschriftverfahren haben möchte, um sich das Leben einfach zu halten. Eine gesetzlich oder vertraglich geregelte Schadensminderungspflicht dürfte es in diesem Fall nicht geben.
sunday

Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von sunday »

Ich hatte Mitte Dezember im Rahmen meiner ausserordentlichen Kündigung meine Einzugsermächtigung ausdrücklich widerrufen; es wurde sowohl im Januar als auch im Februar abgebucht. Ich habe dann zurückgebucht.
Bekam ebenfalls Mahnschreiben; habe dann auf die Kündigungsbestätigung vom Januar verwiesen.

Aber 6 Wochen sollten selbst für KDG eine ausreichende Zeit sein, einen Widerruf der Einzugsermächtigung in ihrem System zu vermerken.
Ist wohl wie beim Beschwerdemanagement zu wenig Personal in der Abteilung
Healer
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Re: Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland

Beitrag von Healer »

@ihk, das es so gelaufen ist, ist mir schon klar. Das heisst aber nicht, das das auch so laufen muss, bzw. darf.
warum wird die Abbuchung nicht eingepflegt, wenn die Widerrufsfrist vorbei ist ?

den Rest haben chepri und Bielo geschrieben..

mfg Healer