Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

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Fabian
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von Fabian »

Gastanmeldung hat geschrieben: Dann drehen wir uns im Kreis. Mir als Kunde ist es schnuppe wie KDG die Leistung erbringt, nicht mehr und nicht weniger.
Und KDG ist es wahrscheinlich schnuppe, wer die Hausinstallation repariert. Das liegt in der Verantwortung des Vermieters, der dazu auch Zutritt zu den Wohnungen von seinen Mietern verlangen kann.
Soweit ich verstanden habe, wurde der Vermieter vom TE noch nicht mal angesprochen.
Deshalb bringt eine weitere Diskussion hier nichts.
Gastanmeldung
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von Gastanmeldung »

Fabian hat geschrieben:Und KDG ist es wahrscheinlich schnuppe, wer die Hausinstallation repariert. Das liegt in der Verantwortung des Vermieters, der dazu auch Zutritt zu den Wohnungen von seinen Mietern verlangen kann.
Soweit ich verstanden habe, wurde der Vermieter vom TE noch nicht mal angesprochen.
Noch einmal, scheint ja extrem schwierig zu sein das zu verstehen, warum sollte der TE mit dem Vermieter in Verbindung treten? KDG muss dies tun.
Deshalb bringt eine weitere Diskussion hier nichts.

Richtig - du verstehst es einfach nicht.

Gruß Gastanmeldung
kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

@Fabian
Wie kannst du denn die Diagnose, es läge am Hausnetz, stellen. Es wurde schon mal geschrieben, dass es darauf überhaupt keinen Hinweis gibt. Meinst du nicht, dass der vor Ort gewesene Techniker mehr Ahnung hat als du, der sinn- und zusammenhanglos irgendwas phantasiert?
Fabian
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von Fabian »

kabel_fan hat geschrieben:@Fabian
Wie kannst du denn die Diagnose, es läge am Hausnetz, stellen.
Hieraus:
Eugen R. hat geschrieben: Wenige Wochen später bekam ich dann einen weiteren Techniker Termin und bei diesem Reparaturversuch sagte der Techniker, dass er in eine Nachbar Wohnung müsse um das Problem zu beheben.
kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

Dann weiterhin viel Erfolg mit deiner Glaskugel.
Allerdings frage ich mich, warum der Techniker nicht gegangen ist mit dem Hinweis, dass das keine Sache von KDG sei, sondern der Vermieter in der Pflicht sei?
Eugen R.
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von Eugen R. »

Danke erstmal für alle Antworten. Der Diskussion bin ich gerne gefolgt, jedoch scheint es uneinigkeit zu geben inwieweit welche Pflichten verteilt sind.

Ich habe meinen Vermieter angesprochen und dieser hat, laut seiner Aussage, nicht die Möglichkeit die Wohnung des Vermieters zu betreten. Die Info hab ich vergessen in meinen Startpost beizufügen.

Beide Technicker hatten Zugang zum Hauptverteiler und konnten bei diesem keinen Schaden fest stellen.

Wie würde eine Kündigung mit Fristsetzung detailiert ablaufen? Eine Bestätigung der außerordentlichen Kündigung bekommt man nicht? Soll man einfach nach Fristablauf die Zahlung einstellen und abwarten was passiert?
guenter24
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von guenter24 »

Zuerst müsste mal geklärt werden, wer für das Hausnetz überhaupt zuständig ist!

Zitat:
"(...)Nach BGB ist das Kabelnetz eines Hauses grundsätzlich ein mit dem Gebäude fest verbundener Teil und steht daher im Eigentum des Hauseigentümers. Will dieser Kabelanschluss nutzen, kann er sich mit dem Hausnetz an den Übergabepunkt anschließen und zahlt an den Betreiber der Netzebene 3 (früher Post, dann Deutsche Telekom, heute private Betreiber) in der Regel eine einmalige Anschlussgebühr und monatliche Nutzungsentgelte. In den meisten Fällen betrifft dies Besitzer von Einfamilienhäusern, deren Hausinstallation oft nur aus einem Verbindungskabel zur Anschlussdose besteht. In Mehrfamilienhäusern steht die Kabelnutzung grundsätzlich jedem Bewohner zu; falls kein Hausnetz liegt, kann er sich individuell an den Hausübergabepunkt anschließen lassen.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern greifen dem oft vor, indem sie für ihr Haus eine Netzebene 4 vorinstallieren. Dadurch wird er selbst zum direkten Abnehmer des Signals und zahlt je nach Anzahl der versorgten Wohneinheiten eine gestaffelte Nutzungsgebühr, die er über die Nebenkosten an seine Mieter weitergeben kann.

In vielen Fällen befinden sich die Hausnetze jedoch im Besitz hierauf spezialisierter Dienstleister (sog. NE4-Betreiber). Diese schließen mit dem Hauseigentümer eine Versorgungsvereinbarung ab, die ihnen das Eigentum am Hausnetz überträgt und im Gegenzug zur Instandhaltung und der Abrechnung mit den Nutzern verpflichtet. Somit wird den Eigentümern die Verantwortung für die Rundfunkversorgung abgenommen.

Einen gegenteiligen Weg haben oft große Wohnungsgesellschaften eingeschlagen, die sich bewusst in diesem Feld betätigen wollen und daher die Netzebene 4 selbst oder über eigens gegründete Tochtergesellschaften betreiben.(...)
"
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Netzebene_ ... rnsehen%29
kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

Um das festzustellen braucht man kein Wiki und kein BGB, sondern lediglich den Vertrag zwischen KDG und Vermieter. Und es scheint für die Problemlösung auch vollkommen unerheblich zu sein, da sich anscheinend KDG für zuständig hält.
@EugenR
Das Wesen einer Kündigung (egal ob ausserordentlich oder ordentlich) besteht darin, dass sie eine einseitige rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Einseitig heißt, die Meinung der anderen Vertragspartei ist unerheblich, rechtsgestaltend sagt, dass sie unmittelbar die Rechtslage ändern und empfangsbedürftig bedeutet, dass der Vertragspartner die Möglichkeit haben muss, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Eine Bestätigung ist aus diesen Gründen nicht nötig, ist aber von Vorteil, weil dadurch der Empfang nachgewiesen ist. Des öfteren war zu lesen, dass es bei KDG gängige Praxis sei, Kündigungsbestätigungen mit dem Datum zum Ende der normalen Vertragslaufzeit zu versenden. In meinen Augen ein untauglicher Versuch, den Kunden zu überrumpeln. Wenn KDG der Meinung ist, die Kündigung sei nicht rechtmäßig, liegt es an KDG, dies feststellen zu lassen.

Schön, dass auch dein Vermieter keinen Grund sieht, die Wohnung einfach so und ohne Wissen des Mieters zu betreten.
Eine interessante rechtliche Würdigung zu diesem Thema findet sich hier. http://www.ja-aktuell.de/cms/website.ph ... srecht.htm
NoNewbie
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von NoNewbie »

Ihr seht das irgendwie falsch, wenn ein Fehler in der Nachbarwohnung ist, dann muss sich der Vermieter um den Zugang für den notwendigen Handwerker sorgen.

Oder wollt ihr bei Störungen jedwelcher Art bis zum St. Nimmerleinstag warten, bis sich der Mieter erbarmt jemanden in die Wohnung zu lassen?
kabel_fan
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Re: Außerordentliche Kündigung-nach 2 Reperaturversuchen

Beitrag von kabel_fan »

Jetzt wenn du uns noch eine rechtliche Grundlage für deine etwas unbekümmerte Antwort gibst, wäre dir sicher große Dankbarkeit gewiss. Zum Glück hast du mit deiner Einstellung nicht recht und ich hoffe nur, du wirst niemals Vermieter sein.